Ist die Finanz- und Bankenkrise eine Krise der herrschenden Geldordnung?

Von allen Institutionen, in die wir hineingeboren, gelenkt und angepasst wurden, scheint kein System so selbstverständlich und wird so falsch verstanden wie das etablierte Geldsystem. Bisher herrschte ein tiefer Glaube an das scheinbar unumstößliche „Naturgesetz“ der bisherigen Praxis der Gelderschaffung (Geldschöpfung) und der Geldvermehrung. Diese bis vor kurzem von der Bevölkerung nicht in Frage gestellte „Geld-Religion“ erfährt durch die Finanz- und Bankenkrise und den drohenden Verlust der Vermögen und der Altersversorgung eine nie dagewesene Glaubenskrise.

Die Menschen wollen wissen:

Wer regiert das Geld?

Welche Strategie steckt dahinter?

Und wie wird die Gesellschaft tatsächlich beeinflusst?

 

 

Dass etwas gründlich schief läuft mit unserem Geldsystem, dürfte nach den letzten Monaten auch den hartnäckigsten Frohnaturen nicht entgangen sein. Ökonomische Grundkenntnisse, Finanzfachwissen und geschichtliche Grundlagen, ob in Volkshochschulkursen oder im Internet angeeignet, haben beim Cappuccino unter Freunden mittlerweile Hochkonjunktur. Man/Frau will mitreden und die weiteren Schachzüge der Verschuldungsakteure erkennen, mit denen das nächste Loch im enger zu schnallenden Gürtel vollzogen werden soll. Egal welche Rettungsringe noch aufgeblasen werden. Fakt scheint, der Bürger (Bürge) wird mit einer noch höheren Abgabenlast für das scheinbar Unvermeidbare herhalten müssen, es sei denn, wir blicken hinter die Täuschungstaktik der Hochfinanz und begreifen, was für ein raffiniertes Spiel hier gespielt wird.

 

Wenn das Geld regiert, wer regiert dann das Geld?

Das Wissen, wie das Geld in die Welt kommt, blieb der breiteren Bevölkerung bisher verborgen, bzw. sie interessierte sich auch nicht sonderlich dafür. Dass staatlich beaufsichtigte Zentralbanken (in der EWU/Europäischen Währungsunion die EZB/Europäische Zentralbank) die Geldversorgung sicherstellen, haben viele schon einmal gehört. Dass neben der Geldschöpfung der Zentralbanken zusätzlich die privaten Geschäftsbanken ebenfalls Geldschöpfung betreiben, ist für die meisten neu. Dieses Bankgeheimnis gilt es zu lüften. Um zu erkennen, wie dies geschieht, muss man zunächst betrachten, wo welche Art von Geld fließt.

Die EZB und die nationalen Zentralbanken sind gemeinsam die Schöpfer des gesetzlichen Zahlungsmittels in Form von Banknoten und Buchgeld. Münzen hingegen werden nur von den nationalen Zentralbanken geprägt.

Banknoten werden von der EZB und den nationalen Zentralbanken nach Anforderung durch die privaten Geschäftsbanken ausgegeben und dem jeweiligen Konto, das jede Geschäftsbank bei der Zentralbank unterhält, belastet. Die Geschäftsbank hat also physisches Geld erhalten, das zur Versorgung der Bankkunden am Bankschalter und am Geldautomaten mit Bargeld dient.

Buchgeld ist die digitale, also nur auf Computern (früher in Büchern) existente Form von Geld. Dieses Buchgeld entsteht z.B. bei den Zentralbanken erst durch die Vergabe eines Kredits – der Zentralbank – an eine Geschäftsbank, sozusagen aus dem Nichts. Es ist zunächst nur in Form von Bits und Bytes vorhanden. Die Geschäftsbanken refinanzieren sich durch Kredite bei den Zentralbanken ausschließlich in Form von Buchgeld. Jede Geschäftsbank hat ein Konto bei den Zentralbanken. Dort wird das meist über eine Auktion ersteigerte Kreditgeld/Buchgeld gegen die Hinterlegung von Sicherheiten (Wertpapieren, Schuldverschreibungen etc.) gutgeschrieben. Wer nun denkt, dass normale Geschäftsbanken nur das Geld an Kreditnehmer verleihen können, das ihnen vorher durch Einlagen der Bankkunden zur Verfügung gestellt oder als Kredit von der Zentralbank bewilligt wurde, der irrt.

Giralgeld – Im Zusammenhang mit dem Giralgeld (Girokontogeld oder auch Sichtguthaben genannt) ist den allerwenigsten klar, dass auch private Geschäftsbanken Geld aus dem Nichts schöpfen, das sie dann gegen Zinsen verleihen. Das Geld auf der Bank (Buchgeld) ist nämlich nichts anderes als eine Bestätigung der Bank, dass sie dem Kontoinhaber Geld (in Form von Bargeld) schuldet. Niemand hätte bis vor kurzem die Bereitschaft der Banken bezweifelt, jedem Kontoinhaber, der es möchte, Bargeld auf Verlangen auszuzahlen.
Nur wird es kaum noch verlangt. Wir zahlen überwiegend bargeldlos.
Der bargeldlose Zahlungsverkehr ist ein Transfer von Schuldbestätigungen der Banken von einem Girokonto zu einem anderen.

Durch diese Zahlungsart haben sich die Geschäftsbanken eine für sie wunderbare Position geschaffen. Sie bezahlen mittlerweile einfach alles mit ihrem eigenen Buchgeld, d.h. einer Zahl, die auf das Konto des Geschäftspartners geschrieben wird.

Folgende Leistungen bezahlen heutige Banken (zuerst einmal) mit selbstgemachtem Geld („Buchgeld“):
1. Die Arbeit ihrer Angestellten
2. Den laufenden Aufwand
3. Die Habenzinsen der Sparer
4. Steuern
5. Dividenden an Bankaktienbesitzer
6. Alle angekauften Wertpapiere
7. Alle gegebenen Kredite

Bezieht nun eine Firma A von einer anderen Firma B eine Leistung und bekommt dann hiefür von Firma B eine Rechnung, dann löst dies in Firma A einen Buchhaltungsvorgang aus. (Ein spiegelverkehrter läuft in der andern Firma ab.) In der Buchhaltung von A bekommt B eine Gutschrift und A eine Verbindlichkeit („offene Rechnung“) gebucht. Dieses Guthaben der Firma B bleibt solange in der Buchhaltung von A, bis jemand in der Firma A eine Bezahlung der Leistung vornimmt. Dann sind Guthaben von B und Verbindlichkeit von A wieder verschwunden.

Etwas Vergleichbares geschieht selbstverständlich auch in jeder Bankenbuchhaltung, nur mit dem feinen, aber gewichtigem Unterschied, dass die „Bezahlung“ ausbleiben kann. Unsere Guthaben bei Banken oder Forderungen betrachten wir nämlich heute allgemein wie Geld und ihre Übertragung auf dem Girowege wird praktisch von uns allen akzeptiert.

Wenn Banken nun Ihre Verpflichtungen bzw. Kredite an Kreditnehmer mit Buchgeld bezahlen, müssen sie Guthaben („Forderungen gegen sich selbst“ = Buchgeld) in ihrer Buchhaltung kreieren, weil die aus dem Steuerrecht stammende staatliche Vorschrift zur doppelten Buchhaltung sie unausweichlich dazu zwingt. Jede einzelne Geschäftshandlung (z.B. die Lieferung eines Wertpapieres) muss in der Buchhaltung ihren Niederschlag finden: Ein Guthaben des Lieferanten und eine Schuld des Empfängers entsteht dabei. Die Bezahlung dieser entstandenen Bankenschuld ist dann ein getrennter Geschäftsfall.

Die Erzeugung einer Zahl auf dem Kundenkonto berechtigt den Kontoinhaber, die entsprechende Menge Bargeld bei der Bankkasse abzuholen. Eine andere Bezahlungsart gibt es bei einer Bank nicht. Buchgeld (eine Forderung gegen die Bank) kann von der Bank nicht wiederum mit Buchgeld bezahlt werden.
Holt sich der Guthabensinhaber das ihm zustehende Bargeld, dann wird das vorher erschaffene Buchgeld gleich wieder vernichtet und die Bank wird um das entsprechende Bargeld ärmer. Geschieht dies umgehend, so kann man von einer Gelderzeugung durch die Bank nicht sprechen, weil das Guthaben ja gleich wieder verschwunden ist und nicht für Zahlungszwecke benutzt wurde. Das Ganze wäre nur eine interne Verbuchungsangelegenheit gewesen. Das Bargeld aber hat seinen Ursprung heute in den jeweiligen Zentralbanken und es muss von den Geschäftsbanken von ebendort zum Diskontsatz (Leitzinsen) geliehen werden.

Die entscheidende Frage lautet nun: Wie wahrscheinlich ist es, dass auf die Erschaffung des Buchgeldes rasch seine Wiedervernichtung durch Bezahlung in Bargeld folgt, und ob diese Umwandlung auch endgültig ist. Wird nämlich ein in bar abgehobener Betrag rasch bei einer anderen Bank wieder eingezahlt, dann entsteht ja das ursprünglich erschaffene Guthaben (Buchgeld) gleich wieder, wenn auch in einer anderen Buchhaltung. Diese Frage kann man heute eindeutig dahingehend beantworten, dass die Barabhebung immer unwahrscheinlicher wird und im Falle, dass sie dennoch stattfindet, es wiederum sehr wahrscheinlich ist, dass der Geldbetrag umgehend wieder in einer (anderen) Bank eingezahlt wird. Dadurch wird den Geschäftsbanken die Geldschöpfung aus dem Nichts ermöglicht.

 

Mindestreservevorschriften.

Eine Vorschrift, die früher wie eine Bremse in der Erzeugung von Buchgeld durch Geschäftsbanken gewirkt hat, die sogenannte Mindestreserve-Verpflichtung, ist mittlerweile von den Zentralbanken auf ein derartig niedriges Niveau abgesenkt worden, dass sie als unwirksam angesehen werden muss.
Nach den derzeit gültigen Regeln der Europäischen Zentralbank (EZB) müssen nur mehr 2% der Kundenforderungen (Sicht- und Sparguthaben) durch Guthaben bei der Zentralbank „gedeckt“ sein. Diese 2% Reserveverpflichtung erledigt eine Bank heute einfach dadurch, dass sie 2 von 100 (gratis!) erworbenen Wertpapieren bei der Zentralbank hinterlegt. Diese so geschaffenen ZB-Guthaben reichen in der Regel auch aus, den Interbanken-Geldverkehr (Giroverkehr) mit den nötigen ZB-Geldern abzusichern. Gegebene Kredite müssen zusätzlich zu 8% durch Eigenkapital der Banken (verkaufte Aktien) gedeckt sein.

Unter Einhaltung der Mindestreserve- und Eigenkapitalvorschriften von zusammen 10% ist es privaten Geschäftsbanken somit theoretisch möglich, mit beispielsweise anfänglichen 10 Mrd. Euro Buchgeld durch gegenseitiges Verleihen an insgesamt 8 weitere Banken aus der ursprünglichen Buchgeldsumme von 10 Mrd. Euro die 9-fache Menge, also 90 Mrd. Euro, aus dem Nichts zu schöpfen.

 

Es gibt kein Gesetz, das den Geschäftsbanken diese Geldschöpfung verbietet!

Warum können dann Banken pleite gehen, wenn sie Geld schöpfen können? Banken schöpfen nur Sichtguthaben/ Giralgeld, kein physisches Geld. Wir, die Bankkunden verwenden dieses Giralgeld aber wie richtiges Geld. Erst, wenn wir es einfordern, wird es für die Bank zum Problem. Die Bank macht Gewinne erst durch Vergabe eines Kredits, in Form von Zinsen. Aufgrund der Geldschöpfung aus dem Nichts dafür aber um so üppiger. Werden Kredite faul, muss die Bank dieses Sichtguthaben abschreiben und erleidet dadurch einen Verlust. Wenn dann die Kunden auch noch ihr Geld abheben, hat die Bank ein massives Liquiditätsproblem.

KreditfalleDie Banken dürfen keinen Zweifel an ihrer Bargeldzahlungsfähigkeit aufkommen lassen. Würden alle ihr Geld von der Bank holen, würde die Bank in die Insolvenz gehen. Die Banken müssen uns immer den Glauben vermitteln, dass wir jederzeit unser Geld abheben könnten. So lange wir das glauben, funktioniert es auch. Nur, im gesamten Euroraum gibt es gerade mal eine Billion Euro in Bargeld. Das Geldvermögen der Deutschen beträgt hingegen allein schon 4,5 Billionen Euro.

 

Die Staatsverschuldung ist komplett überflüssig.

Warum kann sich der Staat verschulden? Weil er mehr ausgibt, als er einnimmt? So das Allgemeinverständnis. Nur: Der Staat hat sein Recht, im eigenen Hoheitsgebiet das Zahlungsmittel in Umlauf zu bringen, an Institutionen und Unternehmen abgegeben. Würde der Staat das allgemein akzeptierte Zahlungsmittel selbst schöpfen, so könnte es keine Staatsverschuldung in der eigenen Währung geben. Bei wem sollte sich der Staat denn auch verschulden?

 

Wie und bei wem verschuldet sich der Staat?

Regierung, Staat und auch der Bürger selbst können kein Geld von der Zentralbank anfordern, was bedeutet, dass jeglicher zusätzlicher Geldbedarf – z.B. um Investitionen des Staates in Infrastruktur, Schulen oder Universitäten zu gewährleisten – immer über einen Kredit und die Vergabe über eine private Geschäftsbank erfolgen muss. Oder anders ausgedrückt: Neues Geld kommt immer nur in Form von neuen Schulden in den Kreislauf, für die Zinsen bezahlt werden müssen. Braucht der Staat nun Geld, beschafft die „Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH“ mit Sitz in Frankfurt/Main Geld am Markt, bei den privaten Geschäftsbanken. Im Gegenzug erhält die Bank z.B. Staatsanleihen, die handelbar sind.

 

Warum leiht sich der Staat Geld bei privaten Banken, wenn er das Geld genauso zinsfrei selbst schöpfen könnte?

Wenn der Staat das Geld schöpft, sei die Währung schnell nichts mehr wert, so das Argument der Gegner. Befürworter argumentieren: Warum soll der Staat Anleihen herausgeben können, aber keine Währung? Beides sind Zahlungsversprechen.
Das eine mästet den Wucherer, das andere nützt dem Volk. (schrieb Thomas Edison in der New York Times). Wenn eine von der Regierung herausgegebene Währung wertlos wäre, wären es die Anleihen ebenso. Es ginge auch anders. Der Bund könnte eine Währung emittieren, für die sich niemand verschulden müsste. In der heutigen Geldordnung macht es hingegen keinen Sinn, wenn der Staat Schulden abbaut und Kredite zurückzahlt. Dieses Geld würde aus dem Geldumlauf verschwinden – es gäbe kein Geld mehr. Oder anders gesagt: Existierte keine Verschuldung, würde auch kein Geld existieren.

Ist nachhaltiges Wirtschaften mit einem Geldsystem, das auf eine dauerhaft exponentiell wachsende Geld- und Schuldenmenge angewiesen ist, um nicht zu kollabieren, überhaupt möglich? Warum stellt kein Politiker diese Frage? Niemand traut sich an die Wurzeln des Übels.

Zusammengestellt, recherchiert und ergänzt von Aman

Quellen

Bernd Senf
Gerhard Margreiter
Nicolas Hofer

Zeitgeist Addendum (Film)

„Der Mythos vom Geld – die Geschichte der Macht“ – Stephen Zarlenga

Literatur

– Der Tanz um den Gewinn – Bernd Senf
– Die blinken Flecken der Ökonomie – Bernd Senf
– Der Nebel um das Geld – Bernd Senf
– Vollgeld – Joseph Huber
– Kritische Betrachtung zur nationalen und internationalen Geldordnung – Rolf Gocht
– Einführung in die Geldtheorie – Ottmar Issing
– 100% Money- 100% Geld – Irving Fisher
– Der Mythos vom Geld – die Geschichte der Macht- Stephen Zarlenga

Videos

Money as Debt – Paul Grignon
Der Geist des Geldes – Yorick Niess
The Money Masters – Bill Still
Monopoly Men – Daniel Hopsicker
America Freedom to Fascism – Aaron Russo
Fabian gib mir die Welt plus 5% – Michael Kent

Internet

Banken kaufen die Welt mit selbstgemachtem Geld – Gerhard Margreiter

 

Abb.:
© Klaus Rein -fotolia.de
© mipan – fotolia.de

2 Responses

  1. Buerger67

    1. Das Buchgeld ist kein gesetzliches Zahlungsmittel (§ 14 Bundesbankgesetz)
    2. Wenn eine private Bank Buchgeld „aus der Luft“ erschafft, sprich ein zu vergebender „Kredit“ nur zu einem geringen Bruchteil aus dem Eigentum der Bank entnommen wird, ist klar, das dieses wertlose Buchgeld nicht der Bank gehören kann!
    3. Wenn ein „Kredit“ von wertlosen Buchgeld vom „Kreditnehmer“ nicht zurück gezahlt werden kann, entsteht der Bank überhaupt gar kein Verlust, da das wertlose Buchgeld von der Bank „aus der Luft“ erschaffen wurde, sprich vor der Kreditvergabe überhaupt nicht existierte!
    4. „Aufgrund der Geldschöpfung aus dem Nichts dafür aber um so üppiger.“ Jedoch verbietet Art. 15 GG leistungslose Zins-Gewinne, denn in Bezug auf „aus dem Nichts“ erschaffenen Buchgeld gibt es überhaupt kein Risiko für die Bank, sondern erhöht im Fall der Abschreibung sogar die Eigenkapitalquote!
    5. „Werden Kredite faul, muss die Bank dieses Sichtguthaben abschreiben und erleidet dadurch einen Verlust.“ Nein,da „aus dem Nichts“ erschaffenes wertloses Buchgeld nur Nullen und Einsen auf Computern sind, weshalb es gar kein Verlust geben kann!
    6. „Würden alle ihr Geld von der Bank holen, würde die Bank in die Insolvenz gehen.“ Die dann von Bankkunden als Steuerzahler über den ESM „gerettet“ werden sollen, womit der Marktgrundsatz für Banken abgeschafft wurde und damit die Banken dann verstaatlicht werden müssen (siehe HRE und Commerzbank) oder die Gewinne an die Bundesbank abgeführt werden müssen, da leistungslose Gewinne laut Art. 15 GG verboten sind!

    Als Lösung bleibt nur ein neues zinsloses Geldsystem mit Goldstandard, so das Banken nur noch 50 % ihres physischen Eigentumes als Kredite vergeben können, womit der Wert des Geld sehr hoch und stabil wäre.
    Da wir 4300 Tonnen Gold haben, wäre das gar kein Problem!

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  2. Bernard Frieling

    Das Beispiel North Dakota/USA zeigt, dass es anders geht. Dieses Bundesland hat 2009 über 1 Mrd $ Gewinn gemacht, weil es seit
    ca. 100 Jahren eine eigene Bank besitzt.

    Über diese Thema kann man doch garnicht reden, ohne auf
    dieses Beispiel hinzuweisen. Weil niemand die Änderung des
    bestehenden Unsinns will, wird es aber auch totgeschwiegen
    – von Ihnen auch!

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