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Sein Redaktion
Freitag
12. März |
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Verfassung jetzt!Warum wir eine Verfassung brauchen, die den Namen auch verdient?Das Grundgesetz ist keine Verfassung, jedoch ist es eine der besten “Notlösungen”, die je geschaffen wurden. Viele Demokratien weltweit haben es sich zum Vorbild genommen. Wenn aus diesem Grundgesetz eine Verfassung werden soll, muss der entscheidende Fehler beseitigt werden: Das Grundgesetz ist nie durch das Staatsvolk selbst beraten und angenommen worden.
Beitritt oder neue Verfassung?Weil es nach dem Fall der Mauer angeblich wieder einmal sehr schnell gehen musste (der Russe), war die Frage, ob der Weg zur Einheit über den Weg eines Beitritts der DDR nach dem damaligen Art. 23 GG erfolgen sollte oder die Vereinigung über den Prozess der gesamtdeutschen Verfassungsgebung nach Art. 146 GG anzustreben sei, rasch entschieden. Während der Weg des Art. 23 GG eine Beibehaltung bei gleichzeitiger Ausdehnung des Grundgesetzes auf das Gebiet der bisherigen DDR vorsah, hätte das Grundgesetz beim Gang über Art. 146 GG seine Geltung verloren, wäre also vollständig abgelöst worden. Man wählte den risikoärmeren Weg der Beibehaltung des Grundgesetzes. Denn wer weiß, was das vereinte Volk in eine neue, gemeinsame Verfassung hineingeschrieben hätte?
Noch deutlicher wird dies, wenn das Grundgesetz, wie in Artikel 143b GG festgelegt, dafür herhalten muss, den Übergang einer Staatsfirma in eine privat geführtes Unternehmen zu regeln. Dort steht: “dass das Sondervermögen der Deutschen Bundespost nach Maßgabe eines Bundesgesetzes in Unternehmen privater Rechtsform umgewandelt wird, und die bei der Deutschen Bundespost tätigen Bundesbeamten unter Wahrung ihrer Rechtsstellung und der Verantwortung des Dienstherrn bei den privaten Unternehmen beschäftigt werden müssen” ... Was hat diese Regelung bitteschön im Grundgesetz bzw. in einer Verfassung zu suchen?
Wie behandeln wir in Zukunft verantwortungsloses Handeln, wie dies gerade mit dem Atommüllendlager Asse II offensichtlich wird, wo Gefahr im Verzug besteht, weil das Salzbergwerk langsam absäuft und das Grundwasser mit Radioaktivität zu verseuchen droht? Diese Gefahrenabwehr für Leib und Leben der Bürger darf keinen Eingang ins Grundgesetz finden? Was ist das für eine Heuchelei? Was geschieht mit den Bergungskosten von geschätzten 25 bis 30 Mrd. Euro für Asse II? Das Grundgesetz soll nur das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern regeln, nicht jenes zwischen Bürgern oder Unternehmen? Per eindeutiger Grundgesetzregelung wäre die Verantwortung für die Folgen privatwirtschaftlichen Handelns in Zukunft klar dem Verursacher zuzuweisen. Verantwortung ist eines der großen Themen, dessen Ausgestaltung im Grundgesetz fast völlig fehlt. Über die Definition von Verantwortung im Grundgesetz erreichen wir zwangsläufig die Transparenz zwischen Ursache und Wirkung. Ein entsprechender Artikel im Grundgesetz könnte so aussehen:
Verantwortung1.) Jedes Wesen kann selbst entscheiden, was es tun oder lassen will (Prinzip der Selbstbestimmung). Wer selbst frei entscheiden darf, was er tun oder lassen will, ist verantwortlich für die Folgen seiner Entscheidungen.
Thema Geld im GrundgesetzDie Stabilisierung der Banken hat zu einem Bruch des Grundgesetzes geführt. Das Finanzmarktstabilisierungsgesetz gewährt der Bundesregierung eine Macht, die über das vom Grundgesetz gedeckte Maß hinausgeht. Die Sorge um den drohenden Zusammenbruch des Finanzmarkts ist groß, die Zeit des Nachdenkens kurz. Das Finanzierungsprogramm ist insgesamt beinahe doppelt so umfangreich wie der jährliche Bundeshaushalt. Die Neuverschuldung wird im neuen Bundeshaushalt ca. 100 Mrd. Euro ausmachen und ist damit nicht mehr mit dem Grundgesetz vereinbar.
© Arid Ocean - Fotolia.com„Jeder Deutsche hat die Freiheit, Gesetzen zu gehorchen, denen er niemals zugestimmt hat; er darf die Erhabenheit des Grundgesetzes bewundern, dessen Geltung er nie legitimiert hat; er ist frei, Politikern zu huldigen, die kein Bürger je gewählt hat, und sie üppig zu versorgen – mit seinen Steuergeldern, über deren Verwendung er niemals befragt wurde. Insgesamt sind Staat und Politik in einem Zustand, von dem nur noch Berufsoptimisten oder Heuchler behaupten können, er sei aus dem Willen der Bürger hervorgegangen.“ (Hans Herbert von Arnim in: das System, 2001) Hans Herbert von Arnim ist Verfassungsrechtler und Parteienkritiker. Er veröffentlichte verschiedene Bücher zu Grundfragen von Staat und Gesellschaft, die sich zu Bestsellern entwickelten, wie sein aktuell erschienenes Buch "Die Deutschlandakte". ![]() Mai 2009 Selbstdarstellung
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