Bisher umging Japan das bestehende Walfangverbot mit dem Vorwand, Wale nur zu Forschungszwecken zu töten – nun stoppt der internationale Gerichtshof die verlogene Praxis.

 

Sofortiger Stopp des Walfangs

Der 31.04.2014 könnte ein historischer Tag für alle Walschützer werden: An diesem Datum ordnete der Internationale Gerichtshof in Den Haag einen sofortigen Stopp des japanischen Walfangs in den antarktischen Gewässern an. Entgegen der Beteuerungen Japans sei dieser nicht durch die Ausnahmeregelung des Fangs zu wissenschaftlichen Zwecken gerechtfertigt, begründet das UN-Gerichts seine Entscheidung. Der Walfang genüge nicht wissenschaftlichen Kriterien und sei daher illegal. Japan gab sich vor Gericht „tief“ enttäuscht, versprach aber, sich an das Verbot zu halten.

Japan müsse nun sein Walfangprogramm JARPA II in der Antarktis einstellen und sämtliche Genehmigungen und Lizenzen zurückziehen, die es im Rahmen eines Abkommens über die Jagd zu wissenschaftlichen Zwecken vergeben habe, sagte der Vorsitzende Richter Peter Tomka bei der Verlesung des Urteils. Neue Genehmigungen dürften nicht erteilt werden.

„Viel zu lange hat Japan unnötig tausende Wale getötet, ohne Sanktionen fürchten zu müssen. Das Gericht hat entschieden, dass Japans Walfangprogramm JARPA II in der Antarktis nach den Regeln der IWC unwissenschaftlich ist und einen Verstoß gegen das kommerzielle Walfangverbot darstellt. Dies ist ein historischer Tag für den Schutz der Wale und könnte der Wendepunkt im Hinblick auf ein komplettes Ende des kommerziellen Walfangs darstellen“, kommentierte Astrid Fuchs, Kampagnenleiterin der Walschutzorganisation WDC das Urteil.

 

Kein wissenschaftlicher Nutzen des Walfangs erkennbar

Angestoßen wurde das Verfahren vor vier Jahren von Australien, nachdem dessen diplomatische Bemühungen, Japan von seiner blutigen Praxis abzubringen, gescheitert waren. Die Anklageschrift argumentierte, dass das Töten von jährlich rund 1.000 Walen nicht durch die Ausnahmeregelung der Forschungsklausel gedeckt sei.

Das Gericht schloss sich nun dieser Sichtweise an. Die Tatsache, dass das Walfleisch auf japanischen Märkten verkauft werde, stehe zwar nicht im Widerspruch zur Forschungsklausel, aber im Falle Japans sei fraglich, ob überhaupt ein wissenschaftlicher Nutzen erkennbar sei. Nach der Analyse der „Forschungsberichte“ kam das Gericht zu dem Schluss: Es sei weder nachvollziehbar noch von Japan ausreichend dargestellt, inwieweit dieser Walfang überhaupt der Forschung diene. Gerade mal zwei Fachartikel waren seit dem Jahr 2005 und über 3600 getöteten Walen veröffentlicht worden. Damit sei der Walfang wohl kaum ein Forschungsprojekt und damit illegal.

Wie wird Japan reagieren?

Das aktuelle angebliche „Forschungsprogramm“ Jarpa II ist damit unverzüglich einzustellen. Was wird Japan tun? Zwar könnte es den Walfang durch eine neues Forschungsprogramm wieder aufnehmen – nur wird dieser zunehmend unrentabel und wird überhaupt nur noch durch staatliche Subventionen am Leben erhalten.

Es ist „durchaus möglich, dass die Jagd im Pazifik, die ebenfalls hoch subventioniert ist, nun komplett unrentabel wird. Das IGH-Urteil könnte im Endeffekt also möglicherweise sogar die komplette Einstellung des japanischen Hochsee-Walfangs bedeuten“, beurteilt auch der WDC die Lage.

„Jeder weitere Versuch der japanischen Regierung, das Walfangmoratorium zu umgehen, wäre unethisch, unzeitgemäß und unwirtschaftlich“, kommentiert auch Thilo Maack, Meeresexperte von Greenpeace.

 

Tonnen von Walfleisch in Kühlhäusern

Die Fangquoten nämlich sind dank ständiger Seegefechte mit Booten von Greenpeace und anderen Walschützern ohnehin recht dürftig, und auch der Verkauf von Walfleisch ist stark eingebrochen: In japanischen Kühlhäusern lagert mittlerweile das Fleisch tausender Wale, welches nur noch in wenigen Restaurants und an japanischen Schulen ausgegeben wird. Insgesamt 5000 Tonnen lagern mittlerweile sinnlos in diesen Kühlhäusern – und gerade kommen zusätzliche 2000 Tonnen aus Island in Japan an, die ebenfalls eingelagert werden sollen.

Japan könnte sich darum zukünftig auf den legalen Küstenwalfang von jährlich 66 Walen zurückziehen, vermutet der WDC. Wahrscheinlich wird Japan zwar um eine Erhöhung dieser Quote ersuchen, dieser Antrag dürfte aber wie alle vorhergehenden abgelehnt werden.

Walfang durch Island und Norwegen

Was bedeutet das Urteil für den Walfang durch Island und Norwegen? Auch hier könnte es zu einem baldigen Ende des Walfangs kommen. Denn auch in Island und Norwegen ist die Nachfrage auf den Inlandmärkten eingebrochen. Japan war bisher einer der wenigen verbleibenden Abnehmer des Walfleisches. Aufgrund der hohen Lagerbestände könnte aber die aktuelle Lieferung von 2000 Tonnen Walfleisch aus Island die letzte gewesen sein.

Allerdings pochen Island und Norwegen noch stärker auf ihr Recht auf Walfang, als Japan, da diese Länder das Gemetzel als Teil ihrer Kultur ansehen. Auch sie begründen den Walfang aber juristisch mit angeblichen Forschungsprojekten.

Das Urteil sendet ein klares Signal an Island und Norwegen, dass dieses Schlupfloch langsam geschlossen wird. Bald könnten ähnliche Gerichtsverfahren auch gegen Norwegen und Island angestrengt werden. Derzeit prüfen zudem einige Staaten, wie auch die USA, ob sie wirtschaftliche Sanktionen gegen Island verhängen sollten, um das Land zu einem Ende des Walfangs zu bewegen.

Hoffentlich kann der Walfang so bald zu einem vergangenem, dunklen Kapitel in unseren Geschichtsbüchern werden.

 

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Eine Antwort

  1. Michael

    Leb ich in der falschen Zeit. Wetten, dass der Internationale Gerichtshof in Den Haag das nicht am 31.04.2014 gemacht hat!
    Den Tag gab es nämlich nicht und es wird ihn nicht geben.
    Korrekt also 31.03.2014.

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