1.) Annahmeschluss für die Anzeigen ist der 10. jedes ungeraden Vormonats, also z.B. der 10. März für das Heft April/Mai.
2.) Die Veröffentlichung erfolgt nur gegen Einzugsermächtigung. Bitte achte auf ausreichende Kontendeckung.
3.) Bei einer Rücklastschrift aufgrund mangelnder Kontodeckung oder falscher Kontoverbindungsangaben seitens des Auftraggebers werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von 4,- Euro bis 9,- Euro von der Bank zusätzlich in Rechnung gestellt.
Zusätzlich berechnen wir 5,- Euro für die eigene Bearbeitung.
Somit können Rücklastschriften zwischen 9,- und 14,- Euro kosten, je nach der Höhe der Bearbeitungsgebühr der Bank.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Belastungsrückgaben aufgrund einer eventuellen Unstimmigkeit in der Rechnungslegung und/oder in der getätigten Lastschrift zu vermeiden und den Verlag binnen 2 Wochen ab Abbuchungsdatum, nachweisbar z.B. schriftlich zu benachrichtigen, damit dieser unnötige Rücklastschriftkosten der Bank vermeiden und eine Klärung herbeiführen kann.
4.) Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, sofern der Fehler vom Verlag zu vertreten ist. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
5.) Reklamationen sind nur innerhalb 14 Tagen nach Rechnungseingang zulässig.
6.) Bei Änderung der Anzeigenpreisliste (z.B. aufgrund einer Auflagenerhöhung) treten die neuen Anzeigenpreise auch für bereits laufende Aufträge sofort in Kraft.
7.) Die Zeitschrift hat das Recht, von Aufträgen, die in Form und Inhalt gegen geltende Gesetze verstoßen oder zu Bedenken sittlicher oder fachlicher Art Anlass geben, ohne weitere Begründung Abstand zu nehmen.
8.) Der Versand von Belegexemplaren für Kleinanzeigen erfolgt nur gegen Portoerstattung für einen Großbrief bis 500 g von derzeit 1,55 Euro pro Sendung.
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