Sich ein unabhängiges und fundiertes Bild über den Sinn von Impfungen zu machen, ist nicht leicht. Denn allein schon das Hinterfragen löst bei vielen Gesprächspartnern heftige Emotionen aus. Das ist eigentlich merkwürdig, denn angeblich beruht die Praxis des Impfens auf naturwissenschaftlichen Beweisen und sollte somit sachlich diskutiert werden können. Der freie Journalist Hans U. P. Tolzin beschäftigt sich seit zehn Jahren intensiv mit der Impffrage und hat einen Leitfaden für eine sichere Impfentscheidung entwickelt, den er in diesem Artikel vorstellt.

 

Wer seine Kinder nicht impft oder nicht so impft, wie öffentlich empfohlen, wird oft als unverantwortlich oder als Trittbrettfahrer beschimpft. Da ist es nicht einfach, sich eine eigene und unabhängige Meinung zu bilden. Sucht man im Internet nach hilfreichen Informationen für die eigene Impfentscheidung, stolpert man in der Regel über die Behauptung, Impfen sei ein Menschenrecht und wer seine Kinder nicht impfe, begehe dadurch quasi eine Menschenrechtsverletzung. Diese Haltung wird vertreten unter anderem durch keine Geringeren als Prof. Reinhard Kurth, ehemaliger Präsident des Robert-Koch-Instituts (RKI), der deutschen Seuchenbehörde, und Prof. Heinz-Joseph Schmitt, ehemaliger Vorsitzender der Ständigen Impfkommission (STIKO), die im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums öffentliche Impfempfehlungen mit Richtliniencharakter ausspricht.

Damit ist eigentlich alles klar: Wer will schon das Menschenrecht seiner Kinder verletzen? Einen fragwürdigen Beigeschmack bekommen diese Aussagen jedoch durch den Umstand, dass sowohl Kurth als auch Schmitt inzwischen hochdotierte Lobbyisten-Posten bei Impfstoffherstellern einnehmen: Belohnung für „umsatzfördernde Politik“, als man noch im öffentlichen Amt war? Und welchen Einfluss hat das Vorbild solch attraktiver „Altersruhesitze“ auf die Entscheidungen ihrer Nachfolger in den Behörden?

Juristisch gesehen ist eine Impfung allerdings eindeutig eine Körperverletzung: Die schützende Haut wird durchstochen und es werden vorsätzlich Krankheitserreger, Nervengifte und allergene Substanzen in einen gesunden Organismus eingebracht. Impft ein Arzt ohne Einwilligung oder impft er, ohne über die Risiken aufzuklären, begeht er eine Körperverletzung und kann angezeigt werden.

 

Die Beweislast klären

Da beide Ansichten sich gegenseitig ausschließen, müssen Eltern, die vor der Impfentscheidung stehen, als Allererstes klären, wer denn nun die Beweislast hat und in der Verantwortung steht, offene Fragen zu beantworten: Ist der Ausgangspunkt „Impfen ist Menschenrecht“, dann wird nur dann nicht geimpft, wenn die Impfkritiker beweisen können, dass Impfen mehr schadet als nutzt. Ist der Ausgangspunkt jedoch „Impfen ist eine Körperverletzung“, die der mündigen Einwilligung der Eltern bedarf, dann sind es Hersteller, Gesundheitsbehörden und Impfärzte, die in der Beweispflicht stehen, dass Impfen mehr nutzt als schadet.

Wer die Frage der Beweislast nicht von Anfang an klärt, hat es angesichts der sich widersprechenden Informationen und Meinungen vielfach schwerer, die Phase der Verwirrung zu überwinden und zu einer klaren Entscheidung zu kommen. Dabei muss man sich auch bewusst sein, dass bereits hier Mut gefragt ist: Gegen den Strom – und gegen Widerstand – schwimmt bereits, wer kritische Fragen zum Impfen stellt. Unsere Gesellschaft ist also lange nicht so „aufgeklärt“ und rational, wie sie manchmal gerne von sich behauptet.

 

Voraussetzungen für meine „mündige Einwilligung“

Der nächste Schritt im Entscheidungsprozess beruht auf der Annahme, dass Sie sich dafür entschieden haben, dass die impfbefürwortende Seite in der Beweispflicht steht. In diesem Fall müssen wir uns als Nächstes fragen, was denn die Voraussetzungen einer „mündigen Einwilligung“ in die Körperverletzung namens Impfung sein könnten.

Natürlich sind wir als Eltern keine Impfexperten und können nicht die gesamte Fachliteratur sichten und beurteilen. Doch das ist auch gar nicht nötig. Wir kaufen uns ja auch ein Auto, ohne Kfz-Mechaniker zu sein, oder ein Haus, ohne vorher ein Bauingenieur-Diplom abgeschlossen zu haben. In solchen Fällen verlassen wir uns als Laien auf unseren gesunden Menschenverstand, formulieren möglichst präzise unsere Anforderungen und machen dann eine Plausibilitätsprüfung, ob diese Anforderungen auch erfüllt werden. Das ist beim Impfen auch nicht anders. Meiner Ansicht nach ruht die mündige Einwilligung vor allem auf drei Säulen:

  1. ein überzeugender Wirksamkeitsnachweis
  2. ein kalkulierbares Impfrisiko
  3. ein ausreichendes Schreckensszenario

Im Folgenden werde ich die einzelnen Säulen erklären.

 

Was heißt „Wirksamkeit?“

Wenn wir uns mit der ersten Säule beschäftigen, müssen wir uns zunächst fragen, was wir als Eltern überhaupt unter „Wirksamkeit“ verstehen. Bei meinen Vorträgen und Seminaren kommt immer wieder folgender gemeinsamer Nenner heraus: Wirksamkeit ist der wissenschaftliche Nachweis eines gesundheitlichen Vorteils gegenüber dem Nichtimpfen. Anders ausgedrückt: Der Nachweis, dass Geimpfte insgesamt und unter dem Strich gesünder sind als Ungeimpfte.

Wie nun ist dieser Nachweis zu erbringen? Da es weder eine „Garantie auf Ansteckung“ noch eine  „Garantie auf Wirksamkeit der Impfung“ gibt (der offiziell angegebene Wirkungsgrad liegt bei allen Impfungen unter 100%), ist die „Wirksamkeit“ nicht absolut zu sehen, sondern als Wahrscheinlichkeit bezogen auf ein Kollektiv, eine Gruppe. Demnach muss eine möglichst große Gruppe von Geimpften mit einer möglichst großen Gruppe von Ungeimpften verglichen und möglichst lange beobachtet werden. Auszuwerten wäre der tatsächliche Gesundheitszustand, sowohl in Hinblick auf die beimpfte Krankheit als auch insgesamt. Nur so können wir einschätzen, ob wir nicht trotz der Verringerung bestimmter Symptome vielleicht den Teufel mit dem Beelzebub austreiben – ein Risiko, dem wir unsere Kinder eigentlich nicht aussetzen wollen.

Um den Placebo-Effekt auszuschalten, müssen die Ungeimpften einen wirkungslosen Scheinimpfstoff erhalten. Um bewusste oder unbewusste Beeinflussungen auszuschalten, sollten diese Studien doppelverblindet durchgeführt werden, das heißt, weder die Versuchsperson noch das Studienpersonal darf wissen, ob im Einzelfall der Impfstoff oder ein Placebo verabreicht wurde. Die Studien müssen nicht zuletzt herstellerunabhängig durchgeführt werden und sämtliche (anonymisierten) Daten zur Studie müssen öffentlich zugänglich und überprüfbar sein.

 

Keine sinnvoll durchgeführten Studien

Doch mir ist keine Zulassungsstudie bekannt, die auch nur eine einzige dieser Voraussetzungen erfüllt. Vor allem gibt es keine vergleichenden Studien Impfstoff gegen Placebo. Warum das so ist, erklärt uns auch die zuständige Zulassungsbehörde, das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) folgendermaßen: „Es ist ethisch nicht vertretbar, jemanden im Rahmen einer Studie bewusst nicht zu impfen.“

Diese Aussage muss man erst mal in Ruhe auf sich wirken lassen. Tatsächlich gibt es mindestens zwei gravierende Gründe, warum das Ethik-Argument als reine Ausrede zu werten ist:

  1. kann ich erst nach einer vergleichenden Zulassungsstudie wissen, ob eine Impfung einen gesundheitlichen Vorteil bietet, aber nicht vor Abschluss einer entsprechenden Studie,
  2. kann das Ethikargument nicht, zumindest aber nicht im gleichen Maße, bei Tierimpfstoffen gelten. Doch auch hier sind vergleichende placebokontrollierte Doppelblindstudien nicht üblich.

Welche Gewichtung das „Ethik-Argument“ für Sie hat, müssen Sie selbst bestimmen. Gegebenenfalls können Sie hier schon entscheiden, dass es für Sie eben nicht schlüssig ist und Sie deshalb keine mündige Einwilligung in die Körperverletzung geben können.

 

„Wirksamkeit“ aus Expertensicht

Als nächste Frage drängt sich natürlich geradezu auf, welcher Wirkungsnachweis denn in der Praxis an Stelle eines solchen Nachweises des gesundheitlichen Vorteils erbracht wird. Dieser Wirkungsnachweis besteht in Form eines Labor- messwertes, des sogenannten Antikörpertiters. Dies ist die Anzahl der Antikörper, die – angeregt durch die Impfung – vom Organismus gebildet werden und die angeblich ganz genau auf Krankheitserreger abgestimmt sind. Je höher der Titer, desto größer die Immunität, so heißt es. Fragt man jedoch die zuständigen Behörden, das RKI und das PEI, nach wissenschaftlichen Beweisen für die Aussagekraft des Titers, dann stellt sich heraus, dass ein fehlender Titer nicht automatisch auch fehlende Immunität bedeutet, weil das Immunsystem eben nicht nur aus den Antikörpern besteht. Gleichzeitig können die Behörden keine einzige wissenschaftliche Studie benennen, die beweist, dass ein hoher Titer tatsächlich mit Nichterkrankung einhergeht.

Über dieses Ergebnis meiner Recherchen war ich mit am meisten überrascht und erschrocken. Denn bisher war ich eigentlich davon ausgegangen, dass die Bundesgesundheitsbehörden zumindest ansatzweise wissen, was sie tun. Hier wäre eine Gelegenheit für Sie, mit Ihrer persönlichen Plausibilitätsprüfung anzusetzen und selbst einmal bei den Behörden nach wissenschaftlichen Beweisen zu fragen.

 

Rückgang der Seuchen ein Beweis?

Unabhängig von der Frage nach Wirksamkeitsstudien werden wir immer wieder mit dem Argument konfrontiert, der allgemeine Rückgang der großen Seuchen sei doch quasi schon ein Beweis für die Wirksamkeit von Impfungen. Doch ganz so einfach ist das nicht. Schaut man sich die Erkrankungskurven der letzten Jahrzehnte genauer an und setzt sie mit dem Einsetzen der Massenimpfungen in Beziehung, so fällt auf, dass die Erkrankungs- und insbesondere die Sterberaten in der Regel bereits lange vor Einsetzen der Impfungen stark zurückgegangen sind. Tatsächlich hat der „Armutsfaktor“, der sich unter anderem in Hygienezustand, Ernährungs- und Wohnsituation ausdrückt, nachweislich einen entscheidenden Einfluss auf Häufigkeit und Schwere von Krankheitsverläufen. Auch hier kann man im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung einhaken und beim statistischen Bundesamt entsprechendes Zahlenmaterial anfordern.

 

Ist das Impfrisiko kalkulierbar ?

Mit dieser Frage springen wir nun von der ersten auf die zweite Säule einer mündigen Einwilligung. Die Antwort kann uns am besten die Zulassungsbehörde PEI selbst geben, und zwar im Bundesgesundheitsblatt 12/2004, Seite 1161:

„Da die Untererfassung der Meldungen von Impfkomplikationen nicht bekannt oder abzuschätzen ist und keine Daten zu verabreichten Impfungen als Nenner vorliegen, kann keine Aussage über die Häufigkeit bestimmter unerwünschter Reaktionen gemacht werden.“

Damit ist unsere Frage – trotz zahlreicher anderslautender Veröffentlichungen – eigentlich schon beantwortet. Zum Hintergrund: Die Zulassungsstudien sind aufgrund ihrer beschränkten Größe und Laufzeit gar nicht in der Lage, zuverlässige Aussagen über Nebenwirkungswahrscheinlichkeiten hervorzubringen. Dazu kommt, dass unser Meldesystem für Impfkomplikationen und Impfschäden nicht funktioniert: Über die Melderate gibt es die unterschiedlichsten Vermutungen – meine eigene Schätzung ist vergleichsweise pessimistisch, denn meiner Ansicht nach liegt sie bei maximal 1 Promille. Das PEI weiß um dieses Manko, tut aber so gut wie nichts, um die Meldefreudigkeit der Ärzte zu erhöhen. Daraus folgt meiner Ansicht nach, dass die Verantwortlichen der Behörde gar nicht an zuverlässigen Daten zur Impfstoffsicherheit interessiert sind.

 

Ist das Schreckensszenario ausreichend ?

Je größer das Erkrankungsrisiko und das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs, desto größer auch die Notwendigkeit, sich mit der Impffrage zu beschäftigen. Macht uns eine bestimmte Infektionskrankheit jedoch keine Angst, zum Beispiel die Windpocken, dann erübrigt sich die Auseinandersetzung mit dem Impfthema von vornherein. Sieht man sich nun die Risikobewertungen des RKI zu verschiedenen beimpfbaren Infektionskrankheiten genauer an, so fällt auf, dass die Risiken regelmäßig aufgebauscht werden. Zum Beispiel werden die jährlichen Grippetodesfälle um das Tausendfache nach oben geschätzt, indem man die erhöhte Sterblichkeit im Winter einfach dem Grippevirus in die Schuhe schiebt. Verlässt man die Domäne der Schulmedizin und geht naturheilkundlich-ganzheitlich an die Sache heran, verlieren viele Infektions- krankheiten ihren Schrecken sogar völlig.

Es gibt noch zahlreiche weitere Aspekte und Ungereimtheiten im Zusammenhang mit der weit verbreiteten Impfpraxis, doch soll es hiermit fürs Erste genug sein. Wie auch immer Ihre persönliche Impfentscheidung aussehen mag: Lassen Sie sich nicht durch massiv und emotional vorgebrachte Argumente für das Impfen unter Druck setzen. Niemand kann Ihnen die Entscheidung abnehmen, und in der Regel hat keiner von denen, die Sie zum Impfen nötigen wollen, sich wirklich mit Pro und Kontra auseinandergesetzt, sondern folgt gläubig den Ritualen der Mehrheit, um nur nirgendwo anzuecken.

 


Abb.: © Andreas F. – Fotolia.com

Über den Autor

Avatar of Hans U. P. Tolzin

ist freier Journalist und Herausgeber der alle zwei Monate erscheinenden Zeitschrift „impf-report“. Als Vater von zwei Kindern suchte er 1999 Klarheit in der Impffrage. Im Zuge seiner Auseinandersetzung mit dem Thema entstanden die Webseiten www. impfkritik.de und www.impf-report.de, der kostenlose „impf-report“-Newsletter, die Zeitschrift „impf-report“ und das jährlich stattfindende „Stuttgarter Impfsymposium“.
Er ist Vorsitzender des gemeinnützigen Vereins „Arbeitsgemeinschaft Bürgerrecht & Gesundheit e.V.“ (AGBUG, siehe www.agbug.de).

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