Nach der Petition einer Jobcenter-Mitarbeiterin führt der Bundestag die Debatte über eine Ende der Hartz-IV-Sanktionen und das Recht der Bürger auf ein Existenzminimum.

Mutiger Widerstand gegen Hartz IV

Fünf Jahre lang ertrug Inge Hannemann ihren Job als Sachbearbeiterin im Jobcenter, redete immer wieder mit Vorgesetzten und Kollegen, um auf das Unrecht aufmerksam zu machen, dass sie täglich zu unterstützen gezwungen war – vergeblich. Obwohl Hannemann schon alle Spielräume ausnutze, die ihr das enge Verwaltungs-Korsett des Jobcenters bot, wurde es irgendwann doch zu viel.

Im Februar 2013 veröffentlichte Sie auf ihrem privaten Blog einen Brief, in dem sie mit scharfen Worten ein Ende der Sanktionspraxis von Hartz IV forderte.

„Sehr geehrte Bundesagentur für Arbeit,
wie viele Tote, Geschädigte und geschändete Hartz-IV-Bezieher wollen Sie noch auf Ihr Konto laden? Wie viele Dauerkranke, frustrierte und von subtiler Gehirnwäsche geprägte Mitarbeiter wollen Sie in Ihrem Konstrukt „Jobcentermaschine“ durchschleusen?“

So begann der Brief, der gleichzeitig ein neues Kapitel im Leben von Frau Hannemann aufschlug. Denn von ihrem Job ist sie inzwischen „freigestellt“, im Jobcenter hat sie Hausverbot. Die Kritik aus den eigenen Reihen stieß bei der Agentur für Arbeit nicht auf besonders viel Gegenliebe. Sie „führe die Öffentlichkeit in die Irre“ hieß es in der Begründung für ihre Freistellung – dabei ist das Gegenteil der Fall, denn Hannemann hat die Fakten auf ihrer Seite.

Erfolgreiche Petition gegen Hartz-IV-Sanktionen

Inzwischen ist aus der ehemaligen Sachbearbeitern eine der zentralen Figuren im Widerstand gegen die Hartz-IV-Praxis geworden.

Im Oktober 2013 brachte Hannemann eine erfolgreiche Petition auf den Weg, die das Ende der Hartz-IV-Sanktionen forderte. Am 17. März 2014 fand die Öffentliche Anhörung statt. Nun setzt sich der Bundestag mit den Argumenten Hannemanns auseinander, die viel Unterstützung vor allem von den Grünen, Linken und Piraten bekommen.

 

Hartz-IV-Sanktionen

Hartz-IV-Sanktionen bedeuten im schlimmsten Fall die komplette Einstellung der Leistungen, inklusive der Krankenkasse – selbst bei schwer kranken Menschen. Betroffene verlieren regelmäßig ihre Wohnung, haben nichts zu essen, begehen zum Teil sogar Selbstmord.

Über 1 Million Sanktionen wurden 2013 verhängt, die meisten davon allerdings in der ersten Stufe, die eine Kürzung um 30% vorsieht. Da Hartz-IV jedoch bereits als Existenzminimum definiert ist, bedeutet auch diese erste Stufe eben ein Leben 30% unter dem Existenzminimum. Eine volle Kürzung wird pro Jahr nur etwa 5000 Mal verhängt, bedeutet dann allerdings auch den völligen Entzug der Lebensgrundlage.

Grund für die Sanktionen sind ein Versäumen in der Mitwirkungspflicht: Nicht-erscheinen zu Terminen, Ablehnen von Maßnahmen oder angebotenen Jobs oder nicht genügend Bewerbungen. Laut Hannemann ist diese mangelnde Mitwirkung jedoch nicht auf Faulheit zurückzuführen, sondern auf „Intelligenz“. Die angebotenen Jobs sind oft indiskutabel, die Maßnahmen sinnlos, die Termine gespickt von Demütigungen und Schikane.

Die Sanktionen betreffen leider ungerechter weise auch alle anderen Mitglieder der „Bedarfsgemeinschaft“ – so auch Kinder, für die es jedoch zum Glück einige Schutzklauseln gibt.

 

Zu unrecht bestraft

Obwohl sie das physische und soziale Überleben gefährden, müssen solche Sanktionen nicht gerichtlich beschlossen werden. Einmalig im deutschen Rechtssystem wird pauschal von Schuld ausgegangen – oft zu unrecht, wie sich vor Gericht zeigt.

200.000 Klagen laufen jedes Jahr gegen diese Sanktionen, mehr als die Hälfte davon sind erfolgreich und 50 Prozent der Sanktionen müssen nach gerichtlicher Prüfung zurück genommen werden – Beweis genug für die Willkür der Ämter. Eine solche Klage ist dabei ein Herkulesakt für die Betroffenen. Denn die Verfahren ziehen sich über Wochen und Monate, während derer die Betroffenen sanktioniert und ihre Grundbedürfnisse nicht gedeckt sind.

Zudem sind Sanktionen überhaupt auch mit dem Grundgesetz kaum vereinbar, zumindest nicht nach Auslegung des Bundesverfassungsgerichts:

„Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (…). Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als Menschenrecht.“ (BVerfG, 1 BvL 10/10 v. 18.07.2012 (AsylbLG), Leitsatz 2)

Abschaffung rechtswidriger und sinnloser Sanktionen

Bringen tun die Sanktionen kaum etwas, zwar können so Menschen gezwungen werden, Jobs zu indiskutablen Löhnen anzunehmen – die stehen aber weniger Monate später wieder vor der Tür, wie Hannemann aus der Praxis weiß. In der Jobbörse der Jobcenter tummeln sich vor allem Zeitarbeits-Firmen. Sieht in der Statistik gut aus, hat aber keinen Sinn.

Auch die Partei Die Linke fordert darum eine Abschaffung des Hartz-IV-Systems und hat im Bundestag einen entsprechenden Antrag gestellt, der am 6. Juni 2014 im Bundestag debattiert wurde – wobei jedoch fast alle Abgeordneten der anderen Fraktionen den Saal verließen.

Debatte im Bundestag

Rein rechnerisch kämen derzeit auf eine freie Stelle neun Arbeitsuchende, argumentierte Katja Kipping von Die Linke. Erwerbslosigkeit sei mithin keine individuelle Schuld, sondern habe mit dem derzeitigen Wirtschaftssystem zu tun. Das System habe das Ziel, „Menschen gefügig zu machen“ und „ihre Widerstandsfähigkeit zu schwächen“. Eine Existenzsicherung ohne Sanktionen wäre „Meilenstein auf dem Weg zu einer angstfreien Gesellschaft“ – nicht nur für die Hartz-IV-Bezieher, sondern auch für all jene Menschen die heute aus der Angst davor, in die Hartz-IV-Mühle zu rutschen, schlechte Jobs annehmen. Hartz IV habe erwiesenermaßen zu schlechteren Löhnen und familienunfreundlichen Arbeitszeiten geführt, da die Arbeiter durch das Hartz-IV-System den Arbeitgebern ausgeliefert sind.

Auch die Grünen sehen die Sanktionen als mit dem Grundgesetz nicht vereinbar an und fordern ein Aussetzen der Strafen, bis eine Lösung gefunden ist.

Die SPD möchte differenzierte Sanktionen, so seien Eingriffe, die die Kosten der Unterkunft beträfen, eine Bedrohung für die Existenz, Sanktionen insgesamt aber ein Recht des Staates.

Die Union sprach von „Wahlkampfpropaganda“. Sanktionen bei Regelverstößen seien ein Ausdruck der „Fairness“ gegenüber den Arbeitgebern und -nehmern sowie den Arbeitslosen, die sich regelkonform verhielten.

Der Antrag wurde nun zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

Schritt in Richtung Grundeinkommen?

Die Debatte ist nicht nur aus ethischer Sicht sehr interessant, denn ein Hartz-IV ohne Sanktionen wäre ein erster philosophischer Schritt in Richtung eines Bedingungslosen Grundeinkommens. Gerade die Linke betont immer wieder, ein Sanktion-freies Hartz-IV sei nötig, um eine angstfreie Gesellschaft zu fördern. Eine Gesellschaft, in der Menschen nicht mehr aus Angst jeden Job annehmen oder zu Dumping-Löhnen arbeiten gehen.

Als solches ist diese Debatte daher vor allem auch die Debatte darüber, in welcher Art von Gesellschaft wir leben möchten, und wie wir den Sozialstaat verstehen. Ist es Aufgabe des Staates, jedem Bürger die Existenz zu sichern? Sollte das nicht sogar seine zentralste Aufgabe sein? Sollte dies ein einklagbares Recht sein?

 

Videos

Öffentliche Anhörung zur Petition von Hannemann

Debatte im Bundestag

 

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Bild: Bernd Schwabe in Hannover

 

8 Responses

  1. Irgendwer
    Auch Nicht-Hilfeempfänger werden sanktioniert

    Auch Nicht-Hilfeempfänger werden sanktioniert

    Die Sanktionen durch HartzIV richten sich umfassend auch gegen solche Menschen, die ein eigenes ausreichendes Einkommen haben und keinerlei staatliche Hilfeleistungen in Anspruch nehmen. Diese Form der Sanktionierung bewirkt die zielgerichtete Erzeugung und Erhaltung eine gegen HartzIV-Empfänger wirkende Anti-Stimmung innerhalb der Gesamtbevölkerung und greift unmittelbar zusätzlich die Lebensgrundlage von Hilfeempfängern an.

    Beispiel Mietwohnungsbereich:

    HartzIV-Emfänger sind genötigt, ihre Heizkosten auf ein Mindestmaß zu reduzieren, weil sie anderenfalls die den Höchstsatz überschreitenden Kosten nicht erstattet bekommen. In der Folge beheizen viele Hilfeempfänger ihre Wohnung nur sehr unzureichend, was besonders bei dünnwandigen und schlecht isolierten Häusern dazu führt, daß Nachbarwohungen mit auskühlen und so für die Nachbarn höhere Heizkosten entstehen. In der Wechselwirkung erwärmt sich durch die Mehrbeheizung der Nachbarn auch die Wohnung der Hilfeempfänger ein wenig, was für diesen ein Anlaß sein kann, selbst noch weniger zu heizen.

    Diese Mehrkosten sind aber jene Beträge, die von den Argen zuvor nicht bezahlt wurden. Dadurch kann es dazu kommen, daß jeder Nicht-Hilfeempfänger nicht nur über die Steuern, sondern zusätzlich auch über seine Heizkosten für Sozialleistungen in Anspruch genommen wird, und daß trotz des Verbots der Doppelbesteuerung.

    Das Endergebnis ist eine sich bei anderen Mietern und auch bei Vermietern aufbauende Aversion gegen Hilfeempfänger, durch die es für Betroffene noch schwerer wird, eine passende Wohnung zu finden.

    Weiterhin gibt es den großen Bereich der Mietwohnungsspekulation. Willkürliche angebliche Modernisierungen, die ausschließlich den Zweck der maßlosen Mietpreissteigerung haben, kommen einigen Hauptinteressen vieler Kommunalverwaltungen zumindest sehr gelegen. Denn durch die später erheblich steigenden Mieten werden Hilfeempfänger vollautomatisch verdrängt, was dann wieder die kommunalen Kassen entlastet. Es sollte aber betont werden, daß genau das auch verheerende Folgen für die Haushaltskasse von Nicht-Hilfeempfängern hat, die dank stetig steigender Mieten zuletzt selbst in der Schlange der Hilfebedürftigen stehen können.

    Beispiel Krankenkassenbeiträge:

    Hilfeempfänger sind in vielen Bereichen benachteiligt. Unter dem Strich führt dies langfristig auch zu psychischen Erkrankungen, die oftmals kaum bemerkt werden, aber bei psychosomatischen Erscheinungsbildern regelmäßige Arztbesuche und auch ärztliche Verordnungen hervorbringen. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten sind erheblich. Sie sind sogar so erheblich, daß bereits in den Massenmedien öffentlich darüber diskutiert wird. Jeder Nicht-Hilfeempfänger bezahlt diese Mehrkosten über seine Krankenkassenbeiträge mit.

    Beispiel Zerschlagung mildtätiger Gesinnung:

    Auch wenn häufig etwas anderes behauptet wird, gibt es dennoch nach wie vor jede Menge Menschen, die anderen in Not geratenen Menschen uneigennützig helfen.

    Doch was passiert, wenn jemand einem HartzIV-Empfänger finanziell helfen will? Es könnte sich um einen Hilfeempfänger handeln, der rechtswidrig sanktioniert wurde und bei dem es viele Monate dauern kann, bis ihm endlich ein Gericht zu seinem Recht verhilft.

    Ein HartzIV-Empfänger ist verpflichtet, jede finanzielle Zuwendung der Arge mitzuteilen. Gibt er eine solche Zuwendung wahrheitsgemäß an, dann wird im im Fall des Falles dieser Betrag von seiner nächsten Stütze abgezogen. Damit hat dann der Hilfeleistende nicht dem Bedürftigen geholfen, sondern er hat diesen Betrag absolut unfreiwillig der Arge gespendet, also genau der Einrichtung, die zuvor die Notlage erst verursacht hat.

    Es kann aber auch noch schlimmer kommen. Will ein Hilfeleistender einen solchen Mißbrauch durch Behörden verhindern, dann kann er es nur, wenn er den Hilfeempfänger erfolgreich dazu auffordert, die Zuwendung nicht bei der Arge anzugeben. Doch damit hat er dann bereits den Straftatbestand der Anstiftung zum Betrug erfüllt.

    Im Klartext: Wer einem HartzIV-Empfänger uneigennützich unter Sicherstellung der Wirksamkeit hilft, wird vom Gesetz automatisch zum Straftäter erklärt, was zumindest eine moralische Nebenwirkung hat, auch wenn es nicht zu einer Anzeige kommt.

    Die Gesamtwirkung innerhalb der Bevölkerung ist verheerend, denn derartige Gegebenheiten sorgen selbständig dafür, daß es immer mehr Menschen für sinnlos halten, überhaupt noch zu helfen. Die moralische Gesinnung wird zerschlagen, verkommt zunehmend und bewirkt dann als eigenständiger Bestandteil eines Systems, daß weitere diskriminierende und zutiefst unmoralische Gesetze widerspruchslos verabschiedet werden können.

    Beispiel Darlehensbeschaffung:

    HartzIV-Empfänger sind verpflichtet, vor Inanspruchnahme staatlicher Hilfe zunächst jede andere Möglichkeit zu nutzen, um eine Notlage zu vermeiden oder abzumildern. Dazu gehört auch die Beschaffung eines Darlehens, sofern sich eine solche Gelegenheit bietet.

    Genau diese Anspruchshaltung ist jedoch ohne Ausnahme Anstiftung zu einer strafbaren Handlung. Denn wer mittellos ist und absehen kann, daß er es auch für lange Zeit bleiben wird, dem ist klar, daß er nicht in der Lage sein wird, ein Darlehen aus eigenen Mitteln zurückzuzahlen. Wer dennoch ein Darlehen aufnimmt, macht sich des Betruges schuldig.

    Tritt dann in einem solchen Fall die Notwendigkeit ein, ein aufgenommenes Darlehen zurückzuzahlen, verweigert die Arge im Regelfall die Übernahme der Ratenzahlungen genau mit der Begründung, daß die Darlehensaufnahme nicht hätte erfolgen dürfen, weil es absehbar war, daß eine Rückzahlung nicht geleistet werden kann.

    Damit ist am Ende der Darlehensgeber der Sanktionierte. Eine Vorschrift hat ihn klammheimlich zum Opfer ausgewählt, und eine andere Vorschrift prellt ihn anschließend um sein Geld.

    Wer ein wenig sucht, wird ganz bestimmt noch viel mehr Beispiele finden, die aufzeigen, wie sehr eine schädliche Sozialgesetzgebung in diverse andere Bereiche eingreift und auch alle nicht unmittelbar Betroffenen mit schädigt. Es ist deshalb ein von vornherein unsinniges Unterfangen, lediglich ein Gegner von HartzIV zu sein, aber daneben alle ebenfalls von dieser Sache betroffenen Bereiche zu ignorieren. Wer so etwas tut, der ist wie jemand, der die Folgen eines Rohrbruchs bekämpft, indem er ständig Wasser abschöpft, es aber unterläßt, den Haupthahn zuzudrehen.

    Wesentlich ist, daß sich ein Bewußtsein dafür ausbreiten muß, daß eben nicht „nur“ die Hilfeempfänger die Benachteiligten sind, sondern daß schwerpunktmäßig die HartzIV-Gesetzgebung eines der Mittel ist, um z. B. das Problem Arbeitslosigkeit als Waffe einzusetzen gegen die gesamte übrige Bevölkerung, um den Zusammenhalt in der Bevölkerung zu untergraben und um einen Unrechtsstaat aufzubauen und zu erhalten, der sich äußerlich mittels juristischer Spitzfindigkeiten als Rechtsstaat maskiert.

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  2. Patrick

    Das entspricht alles der wahrheit und keiner von diesen Menschen bei der Agentur oder von den Politikern will diese Probleme hören….
    Es ist beschämend für diese Menschen die das durchlassen.
    Und dann ist es kein wunder, wenn manch einer durchdreht, sowohl Mitarbeiter als auch die Menschen die dringend Kohle brauchen, als Unterstützung um endlich vernünftig eine Ausbildung fertig zu machen.

    Aber das versteht keiner.

    Antworten
  3. Gerd Schweitzer

    Ich muss sagen, trotz dem mir diese Foltermethoden, der praktizierte Völkermord, die Sklaverei SGB II- Hartz IV), seit langem bewusst ist(selbst Betroffener), bin ich erschüttert darüber das sowas in diesem angeblich
    demokratischem Rechtstaat Deutschland
    überhaupt möglich ist,
    Menschen sterben durch Freitod, Hunger,und was noch so alles.
    Leben wir denn tatsächlich im tiefsten Entwicklungsland an der untersten Grenze des Fassbaren?
    Ich möchte fast sagen Ja, so ist es!
    Ich kann nur immer wieder dazu aufrufen, nicht nur solidarisieren, sondern gemeinschaftlich, als Bürger Strafanträge zu stellen, gemäß StgB i.Vm. VSTGB (Völkerstrafgesetzbuch- Völkerstrafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland

    Artikel 1 des Gesetzes vom 26.06.2002 (BGBl. I S. 2254), in Kraft getreten am 30.06.2002)
    insbesondere: § 6 Abs. 1 Nr.2.3.4. VSTGB, § 7 Abs. 1 Nr. 1.2.3.4.5.8.9.10. Abs.5 VSTGB

    Amtsanmaßung (Bundesverfassungsgerichts-Urteil 1 BvR 147/52)
    Alle Beamtenverhältnisse sind seit 8. Mai 1945 erloschen.
    Art. 129 WRV hat im nationalsozialistischen Staat seine Verfassungskraft verloren und sie auch später nicht wiedererlangt.
    Die nach dem 8. Mai 1945 neu begründeten Dienstverhältnisse standen unter dem besonderen Vorbehalt des Eingriffes der Militärregierung zum Zwecke der politischen Überprüfung. Amtsentfernungen zu diesem Zwecke hatten in der amerikanischen Besatzungszone nicht eine Suspension, sondern eine endgültige Entlassung zur Folge.

    Amtsanmaßung § 132 StGB
    Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen § 132a StGB:
    Wenn es keine Beamten mehr gibt so sind diese auch keine Amtspersonen, welche zu hoheitlichem Handeln befugt sind – siehe § 11 Abs.1 (2, 3, 4) StGB

    Täuschung im Rechtsverkehr § 270 StGB: Vorlage von falschen Dokumenten:
    Die Behörden der untergegangenen „Bundesrepublik Deutschland” besitzen keine Hoheitsrechte mehr; ihre Akte sind nicht rechtswirksam. Es ist den Behörden der untergegangenen “Bundesrepublik Deutschland’” seit dem 18.07.1990 nicht mehr möglich, rechtswirksam Schreiben mit hoheitlichem Inhalt (Bescheide u. ä.) zuzustellen.

    Urkundenfälschung § 267 StGB: Gebrauch von gefälschten Urkunden, der Versuch ist strafbar.
    Mittelbare Falschbeurkundung § 271StGB: Verwendung von Entwürfen bzw. Abschriften mit Deklaration als Urkunde
    Ein Urteil, Beschluss, Haftbefehl oder auch Bußgeldbescheid, der dem Adressaten nicht mit Originalunterschrift vorgelegt wird, ist also auch für die Verwaltung nur ein nichtiger und damit nicht existierender Verwaltungsakt.

    In einem ähnlichen Zusammenhang wegen einer fehlenden oder falsch ausgeführten Unterschrift hat das OLG-Köln in einem Urteil vom 09.05.1988 festgestellt, daß Beschlüsse, Bescheide oder Urteile ohne Unterschrift oder mit falsch ausgeführter Unterschrift oder paraphiert juristisch korrekt bezeichnet, nicht existente Beschlüsse/Bescheide/Urteile sind.

    Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen §276 StGB: Vorlage von Dienstausweis mit Deklaration als Amtsausweis, dadurch Täuschung im Rechtsverkehr!

    Nötigung nach § 240 und § 241 Abs.2 StGB: die Anmaßung als Amtsperson mit Drohung und Nötigung zur Erschleichung von Leistungen ist strafbar

    Betrug § 263 StGB: Verschaffung von Vermögensvorteil durch Vortäuschung falscher Tatsachen ist strafbar

    Hochverrat gegen den Bund oder ein Land § 81, 82 StGB: wer es unternimmt, die verfassungsgemäße Ordnung zu ändern, begeht Hochverrat.

    Weitere schwerere Vorwürfe, die sich aus der Tatsache, dass die Beschuldigten rechtlich grundgeschult sind, ergeben:

    – vorsätzlicher Betrug
    – vorsätzliche Täuschung
    – vorsätzliche Anleitung Straftaten § 130a i.V. §126 Abs.4 Satz 1 StGB
    – Anleitung zur vorsätzlichen Begünstigung § 257 Abs.1 StGB
    – vorsätzliche Untergrabung der freiheitlich demokratischen Grundordnung §81 und §82 StGB:

    und hier muss die Generalstaatsanwaltschaft tätig werden!

    Mehr dazu und der Rechtmäßigkeit dieser pseudo- “ReGIERung” und dem angeblichen Rechtstaat Deutschland und der Gültigkeit der Hartz- Gesetze kann jeder hier erfahren:
    http://www.wir-gegen-hartz-iv-sgb-ii.de
    ich bin Mensch MIT Verstand und zwei Augen die sehen!
    Gerd Schweitzer

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  4. Freigeist

    Sie wollen staatliche Sozialhilfe und wenn sie abgelehnt wird, gehen Sie zum Anwalt und erheben Sie Leistungs- oder Feststellungsklage vor dem zuständigen Sozialgericht.
    Es ist ratsam in Gruppen ab 3 Personen zu klagen. Für 3 Familienmitglieder jeweils extra ausfüllen und zur Verrechnung raufschreiben. Preußen sind Abkömmlinge politisch Vertriebener, haben Anspruch auf staatliche Sozialhilfe HzL, Rente aus FRG, Besoldung nach HLKO Kapitel II, Artikel 7.

    Wichtig SGB II & SGB XII Betrug durch Bundesregierung – Kein Witz – sehr ernst !!!
    „Im allgemeinen
    Das Thema ist weder überspitzt noch reißerisch. Es ist der absolute Ernst.
    Treffend bezeichnet – eine offenkundige Tatsache. Sie hassen Hartz IV? Sie wollen es aus Ihrem Leben tilgen,
    verbannen, vernichten?
    Sie glauben das geht nicht? Doch und sogar denkbar einfach, wenn zwei Dinge zusammen
    kommen.
    1) Der Antrag
    2) viele Antragsteller
    Es ist einfach, risikofrei und daher extrem wirksam.
    Was ich Ihnen erkläre, wissen nur Volljuristen.
    Deshalb ist die schwierigste Aufgabe dabei, es so zu erklären, dass der “Aha Effekt” eintritt und
    auch der letzte Zweifler verstummt. Ich schätze Ihr gesundes Misstrauen. Das zeigt, dass Sie
    tatsächlich mitdenken und selbst denken. Sie können mich nach allen Regeln der Fragekunst
    auseinandernehmen. Ich habe nicht die geringste Angst zu scheitern. Versuchen Bezahlte oder
    Schwätzer hier zu attackieren, lassen Sie sich nicht davon ablenken. Konzentrieren Sie sich auch
    weiterhin auf das Wesentliche und wenn Sie’s noch nicht ganz verstanden haben, hören Sie auf Ihr
    Bauchgefühl um zum “Aha Effekt” zu kommen. Sie werden danach vielleicht wütend, stumm,
    euphorisch sein. Aber sie werden auch nachdenklich und – ich bin sicher – aktiv. Denn der Brocken
    sitzt so tief, dass sie es verinnerlichen werden.
    Ich bitte um Vergebung, wenn ich das Thema Abschnittweise abarbeite. Es ist für mich wichtig, alle
    gleich zu erreichen. Wenn Sie Fragen stellen – oh bitte unbedingt – dann aber bitte direkte Fragen
    zum Sachvortrag.
    Ich beginne daher selbst mit einer Frage.
    Frage: Warum geht keiner zum Sozialamt?
    Diese Frage ist mehr als berechtigt. Warum werde ich nun erklären.
    Im besonderen
    Sie haben tatsächlich nur einen Rechtsanspruch auf SGB XII (Sozialhilfe), nicht auf SGB II
    (Grundsicherung). SGB II ist eine freiwillige Leistung, die erst durch einen Vertrag nach BGB zum
    Vertragsrecht wird. Mit dem Antrag nach SGB II erkennen Sie die AGB’s des ARGE Betriebes an.
    Sicher ist Ihnen aufgefallen, dass man Sie mit Eingliederungsvereinbarungen regelrecht
    bombardiert hat. Damit haben Sie den freiwilligen Vertrag erneut bekräftigt. Und dies mit Ihrer
    Unterschrift. Wenn Ihnen die Bedeutung Ihrer Unterschrift tatsächlich bewusst ist dann brauche
    ich Ihnen nicht zu erklären, das eine Unterschrift eine Willenserklärung ist, die
    ***immer*** verweigert werden kann. Unterschreiben bedeutet – Ja ich will. Unterschreiben in der
    ARGE bedeutet nicht – ich konnte doch nicht anders – ich wollte eigentlich nicht, musste aber -.
    Damit sind Sie schon in die erste Grube gefallen. Denn ein Volljurist weiß um die Bedeutung einer
    Unterschrift als Willenserklärung und kennt daher auch alle anderen Varianten, die Sie ab heute
    unbedingt verinnerlichen sollten. Damit Juristen ihnen immer überlegen sind, gibt es kein Schulfach
    für die wichtigsten Regeln im Leben. Aber sicher kennen Sie noch den Satz des Pytagoras. Das ist
    System. Ich hoffe, dass Sie heute wissen, dass die Kenntnis um die Unterschrift wichtiger ist, als die
    Matheformal. Ab heute schreiben Sie immer wenn Sie nicht 100 % willens sind und glauben Sie es,
    dass ist Ihr gutes Recht – immer das was sie meinen.
    Das deutsche Recht kennt daher die rechtssicheren Formulierungen
    a) Unter Vorbehalt der Rechtmäßigkeit
    b) Unterschrift unter Zwang geleistet
    Am besten fertigen Sie sich einen Stempel an und klatschen den aufs Papier, wenn Sie nicht 100%
    sind. Ab heute sind Sie wieder ein mündiger Bürger. Ab heute ist die ARGE Ihnen wieder
    unterstellt. Sie haben den ersten Absatz des ersten Artikel des Besatzungsrechts – Grundgesetz:
    “Die Würde des Menschen ist unantastbar” umgesetzt. Nun komme ich zum zweiten Absatz des
    selbigen. “Das deutsche Volk bekennt sich zu den … Menschenrechten.” Dieses Bekenntnis setzen
    Sie um, wenn Sie hilfebedürftig sind und einen Antrag nach SGB XII stellen. Ja richtig. Nicht SGB
    II – XII! Um es vorwegzunehmen. Natürlich in der jetzigen politischen menschenverachtenden
    Situation in der BRinD unbedingt parallel zum Antrag nach SGB II. Unter den o.g. Voraussetzungen
    zum Thema Unterschrift. Sie müssen es sich ja nicht schwer machen. Nur richtig.
    Warum einen Antrag nach SGB XII? (Sozialhilfe)
    Alles was es zur Frage der – staatlichen – Existenzabsicherung gibt, ist
    a) Arbeitslosengeld
    b) Sozialhilfe
    Es gibt nur diese beiden. In das eine haben Sie einbezahlt und in das andere auch. Nur ist der
    Unterschied bei dem einen durch Vertrag (gesetzl. Arbeitslosenversicherung) und der andere steht
    Ihnen immer zu. Auch wenn Sie beschlossen haben immer zu feiern nie zu arbeiten zu blöd oder zu
    alt zum arbeiten sind.
    Es ist ganz wichtig zu verstehen. Die Allgemeinen Menschenrechte kennen nur das Recht auf
    Leben. Es ist somit egal, ob die Menschheit ihren Sinn des Lebens mit Geld oder ohne Geld sehen.
    Das gilt auch für jeden Einzelnen. Die universellen Menschenrechte sind nicht verhandelbar und
    unendlich. Es ist also unglaublich aber war. Die Existenz des Lebens kann nicht und darf daher auch
    nicht von Arbeit, Geld oder ähnlichem abhängig gemacht werden. So ist das Grundeinkommen
    durch die Vernichtung der Arbeitsplätze im Kapitalismus (das Wesen des Kapitalismus) einfach
    schon die Voraussetzung und Bedingung für unsere nachfolgenden Generationen. In der jetzigen
    Wirtschaftssituation heißt das bedingungslose Grundeinkommen – Sozialhilfe -. Sagt ja auch schon
    das Wort. Dies begründet sich aus Artikel 22 AMRK und wird durch das EGMR Zusatzprotokoll
    zur Umsetzung der AMRK verwirklicht. Der letzte Artikel – Artikel 30 der AMRK bestimmt, das
    die Grundsicherung an Stelle der Sozialhilfe null und nichtig ist, da es gegen diesen verstößt. Ein
    Gesetz, dass dem Völkerrecht entgegensteht ist null und nichtig. Das ist so. Natürlich weiß ich um
    die Situation hier im Lande. Aber ich erkläre hier nur die rechtliche Situation. Sie haben und hatten
    immer nur einen Rechtsanspruch nach Artikel 22 AMRK und somit nur auf SGB XII. Gesetze,
    Verträge etc. haben nur Rechtsbestand, wenn sie einem übergeordnetem Gesetz nicht entgegenstehen.
    Das höchste Gesetz ist das Völkerrecht. Ein Gesetz das die Sklaverei erlaubt, ist demnach nach
    Völkerrecht null und nichtig, da sich auch Ihre Bundesregierung verpflichtet hat, das Völkerrecht
    als ihr Gesetz anzuerkennen. Man muss wissen, dass das Völkerrecht nicht geschaffen wurde wegen
    „Bürger gegen Bürger“ sondern einzig und allein dazu da ist, den Bürger vor dem Staat zu schützen.
    Oder was immer sich dafür hält.
    Warum gibt es das SGB II?
    Ganz ehrlich? Um Sie zu verarschen. Warum? Um politische Ziele umzusetzen, ohne gegen das
    Völkerrecht zu verstoßen. SGB II ist ein politischen Gesetz, dass ohne SGB XII nicht existieren
    könnte. Daher kann das SGB XII nie abgeschafft werden. Es wird nur gut versteckt. Früher war der
    Artikel 22 AMRK das BSHG. Dann ersann man die List, alle Sozialhilfeempfänger in Gruppen zu
    unterteilen, die es nach Völkerrecht gar nicht geben kann. Vieleicht unterscheiden die ja auch noch
    zwischen Mann und Frau, dünn oder dick ….
    Nein im Ernst. Um den Billiglohnsektor auf- und auszubauen, teilte man die Sozialhilfeempfänger
    in arbeitsfähig und den Rest. Da dies nach Völkerrecht rechtswidrig wäre, nannte man das SGB II
    auch nicht Sozialhilfe für Arbeitssuchende, sondern Grundsicherung. Denn auf Sozialhilfe hat jeder
    und immer Anspruch. Einen Anspruch auf Grundsicherung entsteht nur durch Vertrag.
    Man muß also verstehen. Das mit der Aufspaltung des BSHG (Bundessozialhilfegesetz) in SGB II
    und SGB XII die Sozialhilfe vollkommen intakt weiter bestehen blieb aber man die Sahnestücke
    (Humankapital was nur kostet) abschöpfen und missbrauchen konnte, wenn Hänsel nur an dem
    Lebkuchen des Hexenhäuschen knabberte. In dem Moment saß er in der Falle.
    Aber wie funktioniert das, dass alle Hänsel und Gretel wie die Lemminge in die Falle gehen?
    Wir sollen glauben, die ARGE wäre unser Ernährer in der Not.
    Wir sollen glauben, das Sozialamt ist nur noch sozial zu Alten und Kranken.
    Wir sollen glauben, sie Pauschalisierung des Existenzminimums wäre das Existenzminimum.
    Wir sollen glauben, Grundsicherung ist gleich Sozialhilfe, heißt nur anders.
    Wir sollen glauben, ein Betrieb wie die ARGE könne Bescheide durch Verwaltungsakt erstellen.
    Wir wissen nicht, das auf dem Antragformular beim Sozialamt drei Kästchen zu finden sind.
    Eines für Alte. Eines für Kranke. Und hoppla – eines für arbeitsfähige. Also alle anderen.
    Man muss zugeben. Bei dem Trick haben die Volljuristen ganze Arbeit geleistet. Und den Trick
    verrate ich jetzt.
    Stellen Sie sich vor, Sie haben es mit einem echten Zaubertrick zu tun. Alle wissen, es ist ein Trick.
    Aber wie macht er das nur. Ein Zauberer weiß, es funktioniert nur, wenn ich vom Eigentlichen
    ablenke. Dies ist der § 2 Abs. 1 des SGB XII.
    Sollte tatsächlich mal einer so schlau sein und auf die Idee kommen doch mal zu schauen, was auf
    dem Sozialamt so los ist. Weil er schon durch den Fleischwolf der ARGE gedreht wurde und nicht
    mehr weiter weiß. Dann bekommt er eine nette hundeblickähnliche Ablehnung. Man bedauere es sehr.
    Vielleicht bekommen Sie auch ein Taschentuch um sich die Tränen abzuwischen. Mehr nicht. Ach
    so natürlich die Standartlüge nach der Ersten und einzigen Frage: Sind Sie arbeitsfähig oder nicht.
    Natürlich sind Sie und nehmen zur Kenntnis, dass Sie hier falsch seien.
    Falsch. Absolut falsch !!! Gröbster Unfug !!! Aber das wissen nur gut sortierte Juristen.
    Warum?
    Weil der ganze Trick in einem einzigen kleinen Wort besteht! Das ist Tatsache.
    Wir lesen es. Wir sehen es. Und verstehen es – falsch.
    Denn keiner hat einem gesagt, dass das ein kleines Wörtchen im Verwaltungsrecht etwas anderes
    bedeutet, als wir es kennen, lieben und jeden Tag viele male benutzen.
    Das kleine Wörtchen ***kann***.
    Was bedeutet ***kann*** in einem Satz wie folgt?
    “Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft … selbst helfen
    ***kann***…”
    Richtig: Die Fähigkeit zu arbeiten.
    Richtig: Arbeitsfähigkeit
    Was bedeutet ***kann*** in dem Satz aus § 2 Abs. 1 nach SGB XII?
    “Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft … selbst helfen
    ***kann***…”
    Sie werden nicht glauben, weil Sie das auch nicht wissen können. Im Verwaltungsrecht ist das
    Wörtchen ***kann*** ein Fremdwort und gliedert sich ebenfalls in die für sie falsch verständigen
    Wörtchen soll und ist ein.
    nach Verwaltungsrecht bedeutet ***kann*** nicht ***können***, sondern einzig und allein Ja oder
    Nein!
    Ist das fies?!
    Haben Sie es verstanden?
    Sicher noch nicht ganz. Ging mir genau so, bis ausgerechnet ein Sozialrichter mich darauf brachte.
    Im dazugehörigen Gesetzestext des Sozialamtes, der darüber entscheidet ob Sie Anspruch nach
    SGB XII hätten oder nicht, steht tatsächlich nicht die Voraussetzung für einen Antrag durch
    Arbeitsfähigkeit oder eben Unfähigkeit. Nein. Da steht tatsächlich. Wenn Sie keine Arbeit haben
    ***Ja oder Nein***, dann bekommen Sie Sozialhilfe.
    Es sitzt noch nicht so richtig. Ich habe um ganz sicher zu sein Tage gebraucht. Und hab diese
    Passage vorwärts und rückwärts gelesen. Dann kam ich auf die Idee, einfach mal das Wörtchen
    einzusetzen, was jeder meint. Und stellte das Wörtchen ***könnte*** an Stelle von ***kann***.
    Denn das ist es, was jeder liest. Spätestens dann weiß jeder, dass tatsächlich im § 2 noch irgendwo
    anders im SGB XII danach gefragt wird, ob man arbeiten könnte. Das interessiert das SGB XII
    überhaupt nicht. Und so schließt sich der Kreis zum Artikel 22 AMRK.
    Denn die Prüffrage für einen Antrag nach SGB XII lautet:
    1) Besteht ein Anspruch überhaupt.
    Feststellungsprozedur (Standartablauf) nach § 2 SGB XII
    1) Kann er sich durch Arbeit selber helfen? – Hat er Arbeit?
    Ja oder Nein?
    2) Kann er sich durch Vermögen selber helfen? – Hat er Vermögen?
    Ja oder Nein?
    3) Kann er sich durch Einkommen selber helfen? – Hat er Einkommen?
    Ja oder Nein?
    Abs. 2
    4) Erhält er andere Leistungen (damit ist vor allem die ARGE gemeint)?
    Ja oder Nein?
    Es wird nicht gefragt –
    ***könnte*** er arbeiten?
    ***könnte*** er ein Erbe antreten ? (Vermögen)
    ***könnte*** er ein Lottogewinn entgegen nahmen? (Einkommen)
    Ist das verstanden?
    Es wird nicht gefragt, ob man in der Lage wäre ein Lottogewinn entgegen zu nehmen oder sich ein
    Erbe aufs Konto überweisen zu lassen. Dies wäre ja auch absurd da das jeder kann, der noch keinen
    Totenschein hat.
    DIE FRAGE IST SOMIT NICHT OB MAN DAS VERMÖGEN ZUM ARBEITEN HAT,
    SONDERN OB MAN ARBEIT HAT DIES ZU TUN!!!
    Denn erst dann kann ich mir durch arbeiten selber helfen.
    Vor Ihren Augen und der Gehirnwäsche und trotz des Feldes auf dem Antrag auf Sozialhilfe
    verschwimmt das Wörtchen ***kann*** zu könnte. Das ist der Zaubertrick. Das ist
    bewundernswerte Juristische Höchstleistung.
    Was ist die Konsequent aus dieser offenkundigen Tatsache.
    Ganz simpel. Man stellt als mündiger Bürger einen Antrag nach Artikel 22 AMRK, also nach SGB
    XII. Natürlich wird der Antrag mit einem Bescheid abgelehnt. Aber die Luft für die Täter nicht für
    Sie wird dünner. Sie gehen zum Anwalt und erheben Leistungs- oder Feststellungsklage vor dem
    Sozialgericht. Ich kenne alle Ausreden und Ausflüchte von Anwälten und Tätern. So auch die
    Verweisung auf § 8 SGB II. Das ist ganz einfach rechtstechnischer Unfug. Wenn die Leute des
    Sozialamtes aus lauter Verzweiflung darauf verweisen dann müssen Sie wissen, dass ein Gesetz
    durch einen Paragrafen auf ein anderes verweisen muss. Da sich die Prüffrage tatsächlich nach SGB
    XII nicht auf die Arbeitsfähigkeit bezieht, ist dies ohnedies grober Unfug.
    Das Sozialgericht prüft immer die Rechtmäßigkeit eines Gesetzes. So muss das Sozialgericht die
    Rechtmäßigkeit des Antrages auf Sozialhilfe feststellen. Das die Klage im Übrigen abgelehnt wird,
    da Sie ja Hilfe nach SGB II bekommen, ist unwichtig. Sie können nach dem Urteil nach SGB XII
    wechseln und Schluss mit Erniedrigungen, Drohungen und Nötigungen.
    Ja ich weiß. Theorie und Praxis.
    Wenn ich das so mache. Wenn das Müller und Schmidt so machen, ist ein Furz im Sturm.
    Wenn das Müllers und Schmidts machen. Wenn man statt einer Demo gegen SGB XII eine
    Proaktion für SGB XII macht indem man geschlossen Anträge nach SGB XII abholt ausfüllt und
    abgibt und das regelmäßig. Wenn nicht nur drei sondern dreihundert Feststellungsklagen auf
    Anspruch nach SG XII führt, ist vorbei. Sind’s ein paar Tausend. Ganz schnell. Die Hürden die zu
    nehmen sind, sind gegen den aussichtslosen Kampf gegen das ARGE Monster gerade zu lächerlich.
    Wenn Sie die Bremse im Auto gefunden haben, müssen Sie sich nicht pausenlos vors Auto werfen,
    um es zu stoppen.
    Ihnen muss bewusst sein, dass Sie deshalb all die Demütigungen ertragen müssen, weil sie mit Ihrer
    Unterschrift auf dem SGB II Vertrag des Betriebes, den AGB’s (SGB II) zugestimmt haben und sie
    dadurch legitimiert haben. Sie haben laut verkündet. Ja ich will!!!
    Wenn Sie gegen Hartz IV wettern, schimpfen, klagen, haben Sie eins nicht getan. Den Antrag auf
    Sozialhilfe gestellt.
    Der Anspruch besteht erst, wenn Sie auch den Antrag gestellt haben. Die Täter sparen so jeden
    Monat Millionen! Vergessen Sie nicht bei Antragstellung nach dem Feldchen für Hilfe zum Lebensunterhalt, HzL zu fragen. Das ist immer unterhaltsam.
    Wer sich einmal einen Sozialantrag angeschaut hat, hat eigentlich schon die Hälfte begriffen.
    Bis zur Gerechtigkeit.“

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  5. WellenbeobachterHH

    Ich stimme @Laughing Universe 100%ig zu.

    Gerade war war der erste Kritiker, der auf das Wesen des Kapitalismus hingewiesen hatte. Und das besteht eben gerade nicht darin, den Menschen ein gutes Leben zu gewähren. Sondern Kapitalismus war seinem Ursprung nach eine auf Leibeigenschaft und Sklaverei aufbauenden Kriegsökonomie. Deshalb kehrt der Kapitalismus auch tendenziell stets zu Formen von Gewalt und Krieg zur Problemüberwindung seiner inneren, antagonistischen Widersprüche zurück.

    Wirkliche Freiheit und Menschlichkeit kann es daher nur außerhalb des heutigen Systems, also jenseits der „Marktwirtschaft“ geben.

    Antworten
  6. Laughing Universe

    Danke für den Artikel. Volle Zustimmung – bis auf den letzten Absatz: Seit Marx wissen wir, daß es noch nie die Aufgabe des bürgerlichen Staates war, die Existenz seiner Bürger zu sichern – sondern die Privilegien des Kapitals zu verteidigen. Frau Merkel würde ihnen sicher gut begründen, warum die Demontage des Sozialstaates alternativlos ist, um in einer globalisierten Welt konkurrenzfähig zu bleiben.
    Natürlich könnte man einfach eine andere Regierung wählen – wenn wir denn in einer Demokratie leben würden. Bisher hat sich das Kapital immer gewehrt, wenn es durch Wahlen wirklich zu einer Richtungsänderung kam (siehe Chile unter Allende).

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