Verfassungsbeschwerde gegen Militärsteuer

Seit mehreren Jahren schon versuchen Kriegsgegner, durch Steuerverweigerung gegen die Verwendung ihrer Steuergelder für Rüstungsausgaben zu protestieren. Entweder indem sie ihre Steuer komplett einbehalten, oder den rechnerischen Anteil der Steuern für Rüstungsausgaben vor Entrichtung abziehen. Auf die Gelder, die dem Staat durch die Konsumsteuern zufließen, kann überhaupt kein Einfluss genommen werden.

Bislang verloren die Kriegsgegner jedoch die entsprechenden Gerichtsverfahren, da die Steuer in Deutschland laut Gesetz nicht zweckgebunden entrichtet wird. Im Klartext: Da alle Steuerzahler in denselben Topf einzahlen und alle Steuern dann aus diesem entnommen werden, kann nach Auffassung der Finanzgerichte kein Gewissenskonflikt für den Einzelnen entstehen, da sich ja nicht zurückverfolgen ließe, wer genau denn nun die Mordinstrumente bezahlt hat.

Das sieht das Netzwerk Friedenssteuer ganz anders: Sie argumentieren in ihrer Verfassungsbeschwerde vom 16. Februar, dass gerade der Fakt, das Steuern nicht zweckgebunden entrichtet werden, die Bürger an der Ausübung einiger im Grundgesetz verankerter Rechte hindert. (Nämlich Art. 4 Abs.1: Glaubens- und Gewissensfreiheit; Art. 3 Abs. 3:Benachteiligung).

Auf der Webseite des Netzwerk heißt es dazu, die

„[…] direkten und indirekten Steuern werden durch den Bundeshaushalt unterschiedslos auch für Waffen, Militär und Kriegseinsätze verwandt.

Menschen, die es mit ihrem Glauben oder mit ihrer Weltanschauung nicht vereinbaren können, dass sie mit ihren eigenen Steuern Aufbau, Unterhalt und weltweiten Einsatz von Rüstung und Militär finanzieren, werden dadurch gezwungen, gegen ihr Gewissen zu handeln. Versuchen sie, ihrer sittlichen Verantwortung nachzukommen und Steuern umzuwidmen, sehen sie sich benachteiligt.“

Das Netzwerk sucht aktuell nach weiteren UnterstützerInnen für das Projekt.

 

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