Bundesverfassungsgericht entscheidet für Studiengebühren

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage der Studierendenschaft der Universität Paderborn gegen die Studiengebühren von 500 € in dritter und letzter Instanz abgelehnt.

Mit dem Musterprozess wollten die Studenten der Universität Paderborn die Rückzahlung der dort erhobenen Semestergebühren, da diese ihrer Meinung nach ohne gültige Rechtsgrundlage erhoben wurden. Die Campusmaut stellt ihrer Ansicht nach eine unüberwindliche soziale Barriere für die Aufnahme oder die Weiterführung eines Studiums dar und steht damit im Widerspruch zum von Deutschland unterzeichneten UN-Sozialpakt. Der legt schließlich fest, dass ein Studium „auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, allgemein verfügbar und jedermann zugänglich gemacht werden müssen“.

Das Gericht gab zwar zu, dass durch die Studiengebühren zwar erhebliche Belastungen für die Einzelnen entstehen könnten und die Einführung von Studiengebühren ein Rückschritt sei, jedoch habe der Gesetzgeber in NRW die Abschreckungswirkungen des Bezahlstudiums durch die Einrichtung von Studiendarlehen minimiert.

Das Studienbündnis sieht da anders:

„Insbesondere die abschreckende Wirkung von Studiengebühren kann durch Kreditmodelle eben nicht abgeschwächt werden, wie es vom Gericht behauptet wird. Die heutige Gerichtsentscheidung bedeutet, dass allgemeine Studiengebühren zunächst in sechs Bundesländern fortbestehen dürfen, in denen die soziale Herkunft somit weiterhin verstärkt über den individuellen Bildungsweg bestimmt.“ kommentiert Malte Clausen vom ABS das Urteil.

Nun wollen die Studenten ohne juristische Hilfe gegen die Studiengebühren vorgehen, wie in Hessen gesehen kann auch dieser Weg durchaus zum Erfolg führen – dort hatte die Regierung die Studiengebühren nach massiven Protesten nämlich wieder abgeschafft.

 

Quellen

Text:
Aktionsbündnis gegen Studiengebührenstudis-online.de, telepolis,

Bild:
fzs.de

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