Genmais bleibt verboten

Monsanto am Verwaltungsgericht Braunschweig gescheitert

Nachdem Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner Mitte April den Anbau des Genmais MON 810 mithilfe einer Gefahrenregelung gestoppt hatte, zog der Gentechnik-Konzern gegen die Bundesrepublik vor Gericht um die Aussaat des Gen-Mais noch in diesem Frühjahr per Eilentscheid durchzudrücken.

Das Verwaltungsgericht Braunschweig lehnte einen Eilantrag Monsantos jedoch gestern ab.

In der Begründung heben die Richter hervor:

„Nach vorläufiger Prüfung bestehe eine Gefahrenlage, wie sie das Gentechnikgesetz für ein solches Verbot verlange. Dazu müssten keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen, aus denen zweifelsfrei Gefahren für die Umwelt herzuleiten sind. Es genüge, wenn sich aus neuen oder zusätzlichen Informationen Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Menschen oder Tiere geschädigt werden können. Die auf dieser Grundlage durchzuführende Risikoermittlung und -bewertung sei Aufgabe der Behörde, der insoweit ein Beurteilungsspielraum (eine „Einschätzungsprärogative“) zukomme. Das Gericht habe nur zu prüfen, ob die Behörde die Risiken ausreichend ermittelt und willkürfrei bewertet habe. Dies sei hier der Fall.

Es gebe zwar keine gesicherten Erkenntnisse darüber, dass der Genmais zu erhöhten Gefahren für die Umwelt führe. Neuere Untersuchungen könnten jedoch darauf hindeuten, dass der im Genmais produzierte Giftstoff nicht nur gegen den Schädling wirke, der damit bekämpft werden solle, sondern auch gegen weitere Insekten. Außerdem sei nach aktuellen Studien davon auszugehen, dass sich die Genmais-Pollen deutlich weiter verbreiten können, als dies bisher angenommen wurde.“ (Pressemitteilung des Gerichts)

Mit dieser Entscheidung ist das Verbot vorerst gesichert – Monsanto will trotzdem weitere rechtliche Schritte einleiten

 

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