Schweiz verankert Komplementärmedizin in der Verfassung 19. August 2009 Schweiz verankert Komplementärmedizin in der Verfassung Das Schweizer Volk hat am 17. Mai 2009 in einer nationalen Abstimmung einem Verfassungsartikel (Grundgesetz) für die Komplementärmedizin zugestimmt. 67 Prozent der Stimmenden sprachen sich für den neuen Verfassungsartikel aus. Die Schweiz ist damit das erste Land in Europa, das Staat und Gliedstaaten (Kantone) in der Verfassung beauftragt, die Komplementärmedizin im Gesundheitswesen zu berücksichtigen. Durch die Verfassungsänderung werden in Zukunft auch komplementärmedizinische Behandlungen durch die obligatorische Krankenversicherung bezahlt. Parlament und Behörden haben nun folgende Forderungen umzusetzen: 1. Wiederaufnahme von fünf Richtungen der ärztlichen Komplementärmedizin in die Grundversicherung: Das Parlament wird dafür sorgen, dass die fünf ärztlichen Richtungen der Komplementärmedizin wieder in die Grundversicherung aufgenommen werden. Es handelt sich dabei um anthroposophische Medizin, klassische Homöopathie, Neuraltherapie, Pflanzenheilkunde (Phytotherapie) und Traditionelle Chinesische Medizin (TCM). 2. Schaffung von nationale Diplomen für nichtärztliche Therapeuten: Die vom Bundesrat gestoppten nationalen Diplome für nichtärztliche Therapeuten sind sofort wieder aufzunehmen 3. Integration der ärztlichen Komplementärmedizin in Lehre und Forschung. In allen Universitätskantonen werden Vorstösse zur Schaffung von ordentlichen Professuren für Komplementärmedizin eingereicht. Insgesamt werden 11 Lehrstühle verlangt. Dies entspricht einem Prozent aller medizinischen Lehrstühle in der Schweiz. Ziel ist es, dass jeder Schulmediziner im Medizinstudium Basiswissen über komplementärmedizinische Therapien erhält und seine Patienten über die Methoden sachgerecht informieren kann, die von einer grossen Mehrheit der Bevölkerung gewünscht werden. Auch muss mehr wissenschaftliche Forschung betrieben werden können. 4. Wahrung des bewährten Heilmittelschatzes. Das Parlament wird auch dafür sorgen, dass das Heilmittelgesetz angepasst wird, damit der Arzneimittelschatz der Komplementärmedizin erhalten bleibt. Heilmittel der Komplementärmedizin sind konsequent vereinfacht zuzulassen und unsinnige bürokratische Hürden der Heilmittelbehörde Swissmedic werden nicht mehr toleriert. Quelle Bild & Text: Zukunft mit Komplementärmedizin Hinterlasse einen öffentlichen Kommentar Antwort abbrechenDeine Email Adresse wird nicht veröffentlicht.KommentarName* E-Mail* Meinen Namen, meine E-Mail-Adresse und meine Website in diesem Browser für die nächste Kommentierung speichern. Überschrift E-Mail-Benachrichtigung bei weiteren Kommentaren.Auch möglich: Abo ohne Kommentar. Durch Deinen Klick auf "SENDEN" bestätigst Du Dein Einverständnis mit unseren aktuellen Kommentarregeln.