Verfassungsgericht stoppt Datenspeicherung

Die massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetdaten, die sogenannte Vorratsdatenspeicherung, ist in der gegenwärtigen Form verfassungswidrig – das hat heute das Bundesverfassungsgericht entschieden. Alle bislang gespeicherten Daten müssen „unverzüglich“ gelöscht werden.

Die derzeitige Praxis der Bundesregierung sei nicht verhältnismäßig und es gebe keine Sicherheit und Transparenz über die Verwendung der Daten – eine solche Praxis sei geeignet „ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen“, was viele Grundrechte beeinflusse und daher verfassungswidrig sei.

 

Nicht generell verfassungswidrig

Das Gericht stellte aber auch fest, dass eine Speicherung nicht generell verfassungswidrig sei, ihr Umfang und die mögliche Verwendung der Daten jedoch drastisch eingeschränkt werden müsse. Verwendet werden dürften Daten nur bei besonders schweren Vergehen – Copyrightverletzungen gehören nicht dazu. Selbst Geheimdienste sollten nur in Ausnahmefällen zugriff auf solche Daten haben, so das Gericht.

Alle Gesetzestexte zur Vorratsdatenspeicherung sind mit sofortiger Wirkung ungültig, alle gespeicherten Daten sind zu löschen. Das seit 2008 geltende Gesetz verpflichtet die Kommunikationsanbieter dazu, Daten von Telefon-, E-Mail- und Internetverbindungen aller Bundesbürger ohne konkreten Anlass jeweils sechs Monate lang zu speichern und für Polizei, Staatsanwaltschaft und Geheimdienste abrufbar zu halten.

 

 

 

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