Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil entschieden: Menschliche embryonale Stammzellen dürfen nicht patentiert werden. Eine gute Nachricht, denn die Gentech-Industrie hatte sich hier einen Milliardenmarkt für biomedizinische Produkte erhofft.

Grund für das Urteil war eine Klage von Greepeace, die den Neurobiologen Oliver Brüstle verklagt hatte, der seit 1997 ein Patent auf nervliche Vorläuferzellen besitzt, die einmal zur Heilung von Nervenkrankheiten wie Parkinson oder Multipler Sklerose eingesetzt werden könnten. Das Bundespatentamt hatte das Patent in der ersten Instanz mit dem Verweis auf die Menschenwürde für nichtig erklärt, der Bundesgerichtshof hatte in der zweiten Instanz an den Europäischen Gerichtshof verwiesen.

Das Gericht dort entschied das Patent verstoße gegen die „guten Sitten“, weil es sich bei den Zellen faktisch um Embryos handele. Die Verwendung von Embryos in Produkten und Patenten wurde damit untersagt, was auch die Verwendbarkeit der embryonalen Stammzellen für Forscher weiter einschränkt.

Kein Patent auf Leben

Im November steht nun noch eine weitere Entscheidung aus: die Rechtmäßigkeit von Patenten auf Pflanzen und Tiere.

Das Europäische Patentamt (EPA) hat schon viele hundert Patente auf gentechnisch veränderte Tiere und Pflanzen gewährt und sogar damit begonnen, auch für reguläre Pflanzen, die nicht gentechnisch verändert sind, Patente zu erteilen.

Im Dezember 2010 hatte die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA), zwar entscheiden, dass Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren nicht patentierbar sind. Auf Tiere und Pflanzen selbst, die mit diesem Verfahren gezüchtet werden, erteilt das EPA jedoch nach wie vor Patente – und erklärt sie damit als Erfindung. Das Patentamt hat deswegen nach der Entscheidung vom Dezember 2010 bereits weitere Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen erteilt.

Jetzt soll am 26. Oktober in öffentlicher Anhörung endgültig über das Brokkoli Patent (EP 1069819) entschieden werden, am 8. November folgt dann die Anhörung und Entscheidung zum Patent auf „Schrumpel-Tomate“ (EP1211926), das als ein zweiter Präzedenzfall angesehen wird.

Die Initiative „Keine Patente auf Saatgut!“ fordert eine grundlegende Änderung im Europäischen Patentrecht um Verfahren zur Züchtung, Zuchtmaterial, Pflanzen und Tiere und daraus gewonnene Lebensmittel von der Patentierbarkeit auszuschließen.

 

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