Ein russischer Spaßvogel änderte kurzerhand das Kleingedruckte in seinem Kreditkartenvertrag – und nutzte die Karte fortan zu seinen selbstgeschriebenen Konditionen. Nun hat die Bank geklagt und vor Gericht verloren – der Vertrag sei rechtkräftig. Damit nicht genug: Der findige Kunde will das Unternehmen jetzt auf eine halbe Million Euro verklagen – eine entsprechende Klausel hatte er ebenfalls eingefügt.

Auch die Bank sollte das Kleingedruckte lesen

Es ist ein übliches Verfahren bei Bankgeschäften: Die Bank sendet dem Kunden ein Exemplar des Vertrages zu, dass dieser unterschrieben zurücksendet. Die Bank unterzeichnet dann ihrerseits den Vertrag, wodurch er rechtskräftig wird. Beiden Parteien steht es dabei rechtlich zu, der jeweils anderen ein Vertragsangebot zu machen – was in diesem Fall durch das Zusenden der Vertragsunterlagen geschieht.

Der Russe Dimitri Agarkow sah darin eine selten genutzte Chance. Er scannte den Vertrag ein und änderte die Konditionen zu seinen Gunsten: Zinsen und Gebühren setzte er auf null Prozent und fügte die Klausel ein, er sei „nicht verpflichtet, irgendwelche Gebühren oder Kosten zu zahlen“. Zudem hatte er Geldstrafen eingefügt, sollte die Kreditkartenfirma die Bedingungen von ihrer Seite aus ändern oder den Vertrag kündigen. Das Kreditunternehmen bemerkte diese Änderungen nicht, unterschrieb den Vertrag und schickte Agarkow seine Kreditkarte zu.

Die benutzte der 42-jährige Agarkow ausgiebig, zahlte aber – wie im Vertrag vereinbart – keinerlei Gebühren. Als ihm das Kreditinstitut daraufhin den Vertrag kündigen wollte, landete der Fall vor Gericht. Und das gab Agarkow und seinem selbstgeschriebenen Vertrag Recht. Agarkow hatte sich sogar noch recht fair verhalten.

„Die Kreditlinie war unlimitiert“, zitiert „Russia Today“ Agarkows Anwalt. „Er hätte es sich leisten können, eine Insel irgendwo in Malaysia zu kaufen und die Bank hätte ihm rein rechtlich das Geld geben müssen.“

An alles gedacht

Agarkow hatte an alles gedacht, sogar den im Dokument enthaltenen Link zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen hat er ausgetauscht und diese durch seine eigenen ersetzt. Nun will Agarkow seinerseits die Bank verklagen und die durch seine Ergänzungen vereinbarte Strafe von 500.000 Euro für einseitige Kündigung einfordern. Das wäre ein großer Denkzettel für die Bank. Diese allerdings will, dass Agarkow für vier Jahre wegen Betrugs ins Gefängnis wandert. Das Gerichtsverfahren dürfte also recht spannend werden.

 

 

Unterstütze SEIN

Vielen Dank an alle, die den Journalismus des SEIN bisher unterstützt haben.
Die Unterstützung unserer Leser trägt dazu bei, dass wir unsere redaktionelle Unabhängigkeit behalten und unsere eigene Meinung weiter äußern können. Wir sind sicher, dass unsere redaktionelle Arbeit und unsere Themenvielfalt und Tiefe den gesellschaftlichen Wandel beflügeln. Wir brauchen Deine Unterstützung, um weiterhin guten, kreativen "Lösungs-Journalismus" zu liefern und unsere Offenheit zu wahren. Jeder Leserbeitrag, ob groß oder klein, ist wertvoll. Wenn Du unsere Arbeit wertschätzt, unterstütze SEIN noch heute - es dauert nur wenige Minuten. Vielen Dank.
SEIN unterstützen





Eine Antwort

  1. Rösler

    Klasse, wenn auch mit Augenzwinkern! Das Urteil macht die Welt wieder ein Stückchen pragmatischer und hilft Justitia auf die Beine, … Absurdistan haben wir an so vielen Stellen, da ist es amüsant zu sehen, dass jemand einmal versucht, das für sich individuell „auszugestalten“. … Stichwort: Vertragsfreiheit, Angebot und Annahme …

    Antworten

Hinterlasse einen öffentlichen Kommentar

Deine Email Adresse wird nicht veröffentlicht.

*