Darauf haben viele Patienten gewartet: Ab März 2017 bekommen Schwerkranke in Deutschland Cannabis auf Rezept, bezahlt von der Krankenkasse. Der Eigenanbau bleibt aber verboten.

 

Endlich ist es soweit: Auch in Deutschland können Ärzte ihren Patienten ein Rezept über Cannabis ausstellen und die Krankenkassen müssen zahlen. Möglich gemacht hat das ein Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums, der am 19.01.2017 verabschiedet wurde und ab März 2017 gültig ist.

Parallel zur Gesetzesänderung soll eine Begleitstudie beginnen, um die medizinische Wirkung der Cannabis-Therapie besser zu ergründen. Dazu werden die behandelnden Ärzte Daten zu Diagnose, Therapie, Dosis und Nebenwirkungen anonymisiert an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) übermitteln.

Bislang mussten Betroffene bei der Bundesopiumstelle am BfArM eine Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabisblüten oder Cannabis-Extrakten beantragen. Derzeit verfügen laut BfArM 1020 Patienten über eine solche Genehmigung. Die Therapiekosten von monatlich meist mehreren Hundert Euro erhielten sie nur in Ausnahmefällen von den Krankenkassen erstattet. Zwei Patienten wurde zudem die Erlaubnis für den Eigenanbau von Cannabis erteilt. So schaffte es ein Multiple-Sklerose-Patient, für den Anbau eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Er hatte mit den hohen Kosten argumentiert und sich durch mehrere Instanzen geklagt.

Cannabisagentur des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte regelt Ankauf und Lieferung

Auch in Zukunft dürfen Patienten ihren Bedarf nicht selbst anbauen. Das Ministerium begründet sein Verbot damit, dass die gleichbleibend gute Qualität beim Selbstanbau nicht gewährleistet sei. Den Anbau soll eine beim BfArM angesiedelte Cannabisagentur regeln, sie soll den Cannabis dann kaufen und an Hersteller und Apotheken abgeben. Zuerst wird auf Importe zurückgegriffen. Ein BfArM-Sprecher sagte aber, die Einrichtung der Agentur werde schon vorbereitet. „Ziel ist es, dass die Cannabisagentur ohne Verzögerung ihre Arbeit aufnehmen kann, wenn das Gesetz in Kraft tritt.“ Die Patienten bekommen das Cannabis als getrocknete Cannabisblüten oder Cannabisextrakt. Öl aus Hanfpflanzen kann über eine Vorrichtung inhaliert werden. Mediziner berichten, dass manche Patienten angeben, Cannabis helfe ihnen am besten, wenn sie es rauchen. Bereits auf Rezept verfügbar sind Fertigarzneimittel auf Cannabis-Basis.

Was genau ein Schwerkranker ist, wird im Gesetz nicht definiert. Eingesetzt wurde Cannabis bisher gegen Spastiken bei Multipler Sklerose, gegen chronische Schmerzen bei Neuropathie, Rheuma, Multipler Sklerose oder Krebs. Wirksam ist es auch bei Appetitlosigkeit wegen AIDS, Krebs oder Alzheimer, bei Übelkeit infolge von Chemotherapien oder beim Tourettesyndrom, einer Nervenkrankheit.

Die Mediziner schätzen, dass die Patientenzahlen zwar nach oben gehen, aber es im Ganzen doch Einzelfälle bleiben. Am Verbot von Hanf als Rauschmittel für den Freizeitkonsum rüttelt der Gesetzgeber nicht.

Eine Antwort

  1. ich
    canabis

    Cannabis ab März 2017 auf Rezept
    23. Januar 2017
    Darauf haben viele Patienten gewartet: Ab März 2017 bekommen Schwerkranke in Deutschland Cannabis auf Rezept, bezahlt von der Krankenkasse. Der Eigenanbau bleibt aber verboten.
     
    Endlich ist es soweit: Auch in Deutschland können Ärzte ihren Patienten ein Rezept über Cannabis ausstellen und die Krankenkassen müssen zahlen. Möglich gemacht hat das ein Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums, der am 19.01.2017 verabschiedet wurde und ab März 2017 gültig ist.
    Parallel zur Gesetzesänderung soll eine Begleitstudie beginnen, um die medizinische Wirkung der Cannabis-Therapie besser zu ergründen. Dazu werden die behandelnden Ärzte Daten zu Diagnose, Therapie, Dosis und Nebenwirkungen anonymisiert an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) übermitteln.
    Bislang mussten Betroffene bei der Bundesopiumstelle am BfArM eine Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabisblüten oder Cannabis-Extrakten beantragen. Derzeit verfügen laut BfArM 1020 Patienten über eine solche Genehmigung. Die Therapiekosten von monatlich meist mehreren Hundert Euro erhielten sie nur in Ausnahmefällen von den Krankenkassen erstattet. Zwei Patienten wurde zudem die Erlaubnis für den Eigenanbau von Cannabis erteilt. So schaffte es ein Multiple-Sklerose-Patient, für den Anbau eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Er hatte mit den hohen Kosten argumentiert und sich durch mehrere Instanzen geklagt.

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