Das Volksbegehren Rettet die Bienen hat die erforderliche Zahl an Unterschriften erreicht und war damit erfolgreich.

Die Initiatoren des Volksbegehrens Rettet die Bienen haben es geschafft. Sie sammelten 1.745.383 Millionen Unterschriften für ein besseres Naturschutzgesetz. 18,4 Prozent der Wahlberechtigten haben sich eingetragen, in manchen Gemeinden lagen die Quoten sogar zwischen 30 und 40 Prozent. Für einen Erfolg waren Unterschriften von mehr als zehn Prozent aller Wahlberechtigten nötig Damit ist das Volksbegehren zur Erhaltung der Artenvielfalt das erfolgreichste Volksbegehren in der Geschichte Bayerns.

Ziel der Initiatoren (unter anderem die ÖDP, die bayerische SPD, die Grünen, der Bund Naturschutz und der Landesbund für Vogelschutz) ist es, zehn Prozent des Grünlands in Bayern zu Blühwiesen zu machen. Flüsse und Bäche sollen künftig besser vor Dünger und Pestiziden geschützt werden. Außerdem sollen alle vom Staat bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen ohne Pestizide auskommen und die ökologische Landwirtschaft per Gesetzesverordnung massiv ausgebaut werden. Das sind nur einige der Forderungen für eine Novelle des Naturschutzgesetzes.

Jetzt kann es binnen sechs Monaten zum Volksentscheid kommen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat bereits zu einem runden Tisch für mehr Artenvielfalt eingeladen. Ab dieser Woche soll parteiübergreifend nach Lösungen gesucht und offen diskutiert werden, kündigte Söder an: „Unser Ziel ist ein gesellschaftlicher Konsens.“ Die Natur solle nicht gegen die Bauern geschützt werden, sondern mit ihnen. Der frühere Landtagspräsident Alois Glück soll die kniffligste Aufgabe lösen, Gegner und Freunde des Volksbegehrens zusammenführen.

Bevor es zum Volksentscheid kommt, sind einige Zwischenschritte nötig. Zunächst muss die Staatsregierung eine Stellungnahme zu dem erfolgreichen Volksbegehren abgeben. Anschließend muss sich der Landtag mit dem Gesetzentwurf hinter dem Volksbegehren befassen. Stimmen die Landtagsabgeordneten mehrheitlich dem Gesetzentwurf nicht zu, kommt es spätestens im Oktober 2019 zum Volksentscheid. Alle Wahlberechtigten in Bayern können dann abstimmen. Dabei gibt es die Möglichkeit, dass der Landtag einen eigenen Gesetzesentwurf erarbeitet und diesen als Alternative dem Volk zur Abstimmung vorlegt.

Möglich ist auch, dass der Landtag die Rechtsgültigkeit des Volksbegehrens bestreitet. Dann können die Unterzeichner des Volksbegehrens sich an den Bayerischen Verfassungsgerichtshof wenden. Zur Rechtsgültigkeit ist unter anderem erforderlich, dass sich mindestens zehn Prozent der Menschen eingetragen haben, die auch bei Landtagswahlen stimmberechtigt sind.

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