Die französische Nationalversammlung stimmte dafür, den Klimaschutz in die Verfassung aufzunehmen.

Frankreich hat den ersten Schritt gemacht, dafür zu sorgen, dass der Klimaschutz in der französischen Verfassung verankert wird. Frankreichs Nationalversammlung hat mit großer Mehrheit für die Aufnahme des Klimaschutzes in die Verfassung gestimmt. 391 Abgeordnete stimmten für eine Verfassungsänderung, 47 votierten dagegen.

Diese Abstimmung ist der erste Schritt, um den Artikel 1 der Verfassung zu ändern und mit folgendem Satz den Klimaschutz in die Verfassung aufzunehmen: „Sie (die Republik) garantiert den Erhalt der Umwelt und der biologischen Vielfalt und kämpft gegen den Klimawandel.“

Frankreichs Präsident Macron möchte über diesen Satz in der Verfassung schließlich mit einem Referendum abstimmen lassen. Bedingung für diese Volksabstimmung ist, dass Nationalversammlung und Senat vorher ihre Einwilligung geben. Nachdem die Nationalversammlung ihre Zustimmung gegeben hat, muss nun der von der Opposition dominierte Senat über die Verfassungsänderung abstimmen. Nur wenn beide Kammern dem identischen Text zustimmten, kommt es zu einem Referendum.

Der Vorschlag kommt ursprünglich von einem Bürgerinnenkonvent. Dabei hatten 150 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger 149 Lösungsvorschläge in Klimafragen erarbeitet und diese schließlich dem Präsidenten vorgeschlagen. Der Konvent hatte unter anderem gefordert, die Präambel der Verfassung umzuschreiben – das hatte Macron allerdings bereits abgelehnt. Einkassiert wurde auch die Forderung nach einem Tempolimit von 110 km/h auf Autobahnen und eine vierprozentige Ökosteuer auf Unternehmensdividenden.

Französische Umweltgruppen sind der Meinung, dass das Gesetz wenig dazu beitrage, die Klimaziele zu erreichen. Stattdessen verwässere es die Vorschläge der Bürger in Sachen Verkehr, Autonutzung und Gebäudesanierung. Die zählen demnach zu den umweltschädlichsten Bereichen und seien entscheidend dafür, dass Frankreich seine Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen erfüllt.

In Frankreich wird derzeit viel über die Klimapolitik gestritten. Im Februar 2021 hatte das Pariser Verwaltungsgericht den französischen Staat wegen „sträflicher Unterlassungen“ bei der Umsetzung seiner Politik zur Verminderung des Treibhausgasemissionen für schuldig erklärt. Die vier klagenden Organisationen – Notre Affaire de tous, Greenpeace, Oxfam, Fondation Nicolas Hulot – feierten einen ersten historischen Sieg, auch wenn ihnen das Gericht nur einen symbolischen Betrag von 1 Euro als Genugtuung zusprach. Die Umweltschützer hatten argumentiert, das Land gebe sich auf internationalem Parkett zwar als Vorreiter, halte sich aber selbst nicht an die Vorgaben des Pariser Klimaabkommens von 2015.

Sollte das Referendum für die Verfassungsänderung zustande kommen, wäre es die erste Volksabstimmung seit 2005 in Frankreich. Damals ließen die Menschen im Land die EU-Verfassung durchfallen.

Hinterlasse einen öffentlichen Kommentar

Deine Email Adresse wird nicht veröffentlicht.

*