75 Jahre Grundgesetz
Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz. … Nichts steht über ihr, niemand kann sie außer Kraft setzen, niemand kann sie ignorieren

Carlo Schmid 1949 (SPD)

Diese Verfassung gehört zum Besten, was Deutschland hervorgebracht hat“ sind Worte aus einer Rede des Bundespräsidenten Frank- Walter Steinmeier anlässlich des Staatsaktes zum 75. Jahrestag des Grundgesetzes.
Dumm nur, dass Deutschland keine Verfassung, sondern nur ein Grundgesetz hat. Im Schlussartikel 146 GG ist eindeutig niederlegt, dass das Grundgesetz keine Verfassung ist. Daran werden auch Herr Steinmeier und andere aus dem Politikbetrieb nichts ändern, sosehr sie sich auch bemühen das Grundgesetz zur Verfassung umzudeuten.

Das grundlegende Wesen einer Verfassung ist, dass es bevor es durch einen Volksentscheid verabschiedet wird, in mehreren durch die BürgerInnen einberufenen verfassungsgebenden Versammlungen zusammengetragen und dort diskutiert wird. Im Gegensatz zum Grundgesetz, das durch einen von den Alliierten beauftragten Parlamentarischen Rat geschaffen und durch die Alliierten genehmigt werden musste.

Dass das Grundgesetz durch den Bundestag und Bundesrat mit Dreiviertelmehrheit „modernisiert“ werden kann, ist ein wesentlicher Unterschied zu einer echten Verfassung. Eine Verfassungsänderung kann in einer wahren Demokratie nur durch die Einwilligung der BürgerInnen mittels Volksentscheid erfolgen. Beispiel Schweiz.

Eine Verfassungsänderung durch einen Volksentscheid zugunsten eines „Sondervermögens“ von 100 Mrd. für die Aufrüstung der Bundeswehr (Art 87a GG), hätte es, da bin ich mir sicher, nicht gegeben.

Der Herausgeber – Aman

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