Ratlosigkeit scheint momentan die einzige Konstante zu sein. Ob in der Politik, der Wirtschaft oder zu Hause bei den BürgerInnen. Wie lange wird der eingeschlagene Kurs noch gut gehen? Werden wir uns einander in den kommenden Monaten die richtigen Fragen stellen, aus deren Antworten heraus wir gemeinsam und positiv etwas bewegen können? Oder werden wir nach unserer jeweiligen Interessenlage aneinander vorbei fragen, nur um unser scheinbares kleines, individuelles Glück abzusichern? Sieht die Lage in unserer Stadt, unserem Land und der Europäischen Union nicht derart verfahren aus, dass es eigentlich den großen Wurf der ganzen Gemeinschaft bräuchte, um uns aus diesem selbst kreierten kollektiven Irrtum, der uns in die Sackgasse geführt hat, zu befreien? Welche Fragen wären außergewöhnlich genug, um uns vor Augen zu führen, wo wir wirklich stehen? Hier einige Vorschläge:

von Aman

 

Die Angst um das Geld. Warum steht nicht der amerikanische Dollar im Feuer, dessen Strategie es ist, die weltweite Lei(d)währung zu bleiben und dessen Geldmengenausweitung nur durch die Verfügbarkeit bedruckbaren Papiers begrenzt zu sein scheint?

 

Der Euro ist das Sorgenkind

Warum ist der Euro das Sorgenkind? Mit jedem Griff in die Brieftasche wird uns aufgrund steigender Preise bewusster, wie zerbrechlich der Euro geworden ist. Mangels Haushaltsdisziplin und mangels echter Solidarität der Europäer untereinander ist das Vertrauen in die Gemeinschaftswährung an einem Tiefpunkt angelangt. Verständlich, dass die Stimmen zunehmen, die eine Wiedereinführung der D-Mark fordern. Um den Euro zu retten, scheint es nur eine einzige Option zu geben. Die EU-Länder müssten sich auf eine gemeinsame Wirtschafts-, Geld- und Arbeitsmarktpolitik einigen. Das hieße, noch mehr Kompetenz nach Brüssel und damit nationale Souveränität abgeben. Wollen wir das? Fühlen wir uns durch die EU-Bürokraten wirklich fair vertreten? Wie sieht es mit echter Demokratie, Transparenz und direktem Mitspracherecht aus?

Der Euro hatte zunächst einigen hochverschuldeten EU-Staaten den Hintern gerettet. Sie wären ohne die niedrigen Zinsen, die die Euro-Einführung brachte, schon viel früher vor der Pleite gestanden. Z.B. Italien hatte noch unter der Lira für Kredite an den Staat mit Zinsen von bis zu 11 Prozent zu kämpfen. Uns Deutschen hingegen hat der Euro die Exportaufträge und damit viele Arbeitsplätze gesichert. Währungsspekulationen, die weltweit mittlerweile ein Volumen von 3950 Milliarden Dollar täglich (!) erreicht haben, hätten auch die D-Mark immer mehr unter Druck gesetzt, aufgewertet und unsere Produkte auf dem Weltmarkt damit immer teurer und zunehmend unverkäuflich gemacht.

Nun könnte man folgende Frage stellen: der Euro hat im europäischen und internationalen Zahlungsverkehr seine Berechtigung. Aber warum muss ich meine Lebensmittel, meine Miete, meine Steuern, mein Benzin oder mein Bahnticket ausschließlich in Euro bezahlen? Warum nicht die eine Hälfte dieser Kosten in Euro und die andere Hälfte in einer anderen, nationalen Währung leisten? Klingt kompliziert, ist es aber nicht. Es gibt bereits eine Reihe praxiserprobter Regionalwährungen, über die sich viele Ausgaben des täglichen Bedarfs bestreiten lassen. Z.B. den Chiemgauer, der besonders die regionale Wirtschaft im Südosten Bayerns stärkt.

 

Mehr Wettbewerb unter den Währungen

Es gäbe aber noch eine weitere Variante, um mehr Wettbewerb zwischen den Währungen zu schaffen. Was, wenn parallel zum Euro und den Regionalwährungen eine dritte, nationale und nahezu zinslose Währung eingeführt würde? Diese Währung, nennen wir sie WIR-MARK, in Anlehnung an den WIR-FRANKEN in der Schweiz. Den WIR-FRANKEN gibt es seit 1936 parallel zum Franken. Man kann mit ihm seine Miete bezahlen oder einen Kredit aufnehmen, der mit maximal 1,5 Prozent verzinst wird (der Zins ist mehr als Bearbeitungsgebühr zu verstehen). Mit diesem Kredit kann z.B. ein Dachgeschoss ausgebaut werden, das anschließend wiederum gegen WIR-FRANKEN vermietet wird. 80.000 Unternehmen sind in der Schweiz an das WIR-System angeschlossen und geben sich untereinander quasi zinslosen Kredit für Lieferungen und Leistungen. Warum nicht WIR-MARK, WIR-FRANC, WIR-PESETEN, WIR-DRACHMEN usw. einführen? Jedes EU-Land könnte so einen Teil seiner täglichen Grundversorgung mit dieser zusätzlichen zinslosen Währung, die jeglicher Spekulation entzogen ist, vom Euro entkoppeln. Der Euro behält seinen Status als verbindendes Element innerhalb der EU und hinaus in die Welt, die nationale Parallelwährung hingegen dient als Tauschaggregat zwischen den Bürgern eines Landes. Wir müssen uns also nicht zwischen Euro oder Mark entscheiden, sondern behalten den Euro und führen eine WIR-MARK zusätzlich ein. Bei Weigerung der öffentlichen Hand, diese einzuführen, muss dieser Schritt dann eben direkt durch die Bürger organisiert werden. Alles machbar. Die Schweiz hat es vorgemacht.

Eine weitere Frage wäre, wie Banken und internationale Investoren auf ein derartiges neues zinsloses Währungssystem reagieren würden. Schließlich profitierten diese bisher durch Zinszahlungen aus zunehmender Staatsverschuldung. Nur: Wie lange wird es bei diesem Verschuldungstempo noch solvente Staaten und Bürger geben, die haften wollen und können? Beispiel Deutsche Bank. Während z.B. England seine Banken zerschlägt und Banken verkleinert, damit sie im Krisenfall nicht mehr als systemrelevant durch den Staat und seine Bürger gerettet werden müssen, wächst die Deutsche Bank immer weiter. Sie ist schon heute zu groß um zu scheitern. Als die Deutsche Bank neue Aktien herausgab um mit dem Erlös dieser Kapitalerhöhung die Postbank zu kaufen, griffen internationale Investoren gerne zu. Gibt es eine bessere Anlage für zunehmend wertloseres Geld? Durch die Übernahme der Postbank verfügt die Deutsche Bank nun über 24 Millionen Kunden allein in Deutschland, und nach der Lesart internationaler Investoren über 82 Millionen Bürger, die für diese Megabank haften, wenn wieder einmal etwas schief geht.

 

Haftung der Bürger für die Staatsschulden

Vor diesem Hintergrund ist interessant, dass durchgesickert ist, dass im Jahr 2011 ein Gesetz verabschiedet werden soll, das den Bürger in die private Haftung für die Staatsschulden nehmen will. Anders ausgedrückt: Jeder soll per Gesetz verpflichtet werden, mit seinem Privatvermögen für die jetzigen und kommenden Schulden des Staates zu haften. Das würde man unter normalen Umständen auch Enteignung nennen. Die Frage ergibt sich, ob der Gesetzgeber hier aus freien Stücken handelt oder durch wen auch immer unter Druck gesetzt wird, ein derartiges Gesetz zu lancieren. Zur Erinnerung: Der Staat hat als Rechtsnachfolger früherer Regimes, vor kurzem erst die Verbindlichkeiten aus dem Ersten Weltkrieg abgestottert. Gewaltige Reparationsforderungen aus dem Zweiten Weltkrieg stehen wohl noch aus und dürften relevant werden, wenn Deutschland Friedensverträge mit allen beteiligten Ländern abzuschließen in der Lage ist. Dies kann es aber nur, wenn es ein souveräner Staat mit eigenem Staatsgebiet und Staatsvolk wird, was heute, 65 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges rein rechtlich gesehen noch immer nicht der Fall ist.

Wohin würde die Reise auf diesem Planeten gehen, wenn wir den Willen aufbrächten, alle Länder gleich zu behandeln? Nach Stand der Dinge ist es nur logisch und zwingend notwendig, alle Schulden dieser Welt zu streichen, bevor die Schuldenlast die Völker der Welt dazu zwingt, ihren Planeten noch weiter auszuplündern, oder den Weltfrieden weiter gefährdet, weil sie sich die Ressourcen gegenseitig streitig machen. Die Wälder, die Schätze des Meeres, das Wasser, den Frieden unter den Menschen hingegeben für Zinsen?

 

Kennen Sie den Unterschied zwischen Grundgesetz und Verfassung?

Eine Frage, die alle vorangegangenen Fragen berührt, ja sogar deren Lösungen beinhalten kann und die eine der wichtigsten Fragen der nächsten Monate werden könnte, ist: „Kennen Sie den Unterschied zwischen unserem Grundgesetz und einer Verfassung?“ Wenn Sie ihn nicht kennen, dann befinden Sie sich in bester Gesellschaft, denn 99 Prozent der Menschen in diesem Land kennen den Unterschied nicht. Warum? Und warum ist diese Frage so wichtig?

Die meisten haben sich bisher nicht für das Grundgesetz interessiert und gehen von der Annahme aus, dass Grundgesetz und Verfassung dasselbe sind. Das Grundgesetz, so wird uns suggeriert, sei ja auch mittlerweile einer Verfassung gleichzusetzen, da es nach der Wiedervereinigung für alle Deutschen gilt. Mitnichten ist dem so. Dafür haben allein schon die Väter und Mütter des Grundgesetzes, der sogenannte Parlamentarische Rat, gesorgt, dass wir diesem Irrtum nicht verfallen. Sie haben im Grundgesetz in der Präambel (dem Einführungstext des Grundgesetzes) den Begriff „für eine Übergangszeit“ eingefügt und sie haben dem Grundgesetz ein natürliches Verfallsdatum mitgegeben, welches im letzten Artikel 146 definiert ist. Dort steht: „Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

Damit wurde in weiser Voraussicht dokumentiert, dass es sich bei unserem Grundgesetz nur um eine Zwischenlösung handelt und dass die Grundgesetzväter- und mütter damit gerechnet haben, dass es Kräfte geben wird, die das Grundgesetz als Verfassung fortschreiben wollen.

Warum ist das Grundgesetz als Verfassung inakzeptabel? Nun, wie es Carlo Schmidt in dem hier nachfolgend aufgeführten Auszug seiner flammenden Rede vor dem Parlamentarischen Rat definiert hat, handelt es sich bei diesem Grundgesetz nicht um die „in Rechtsform gebrachte Selbstverwirklichung der Freiheit eines Volkes“. Das Grundgesetz musste damals, 1949, durch die Alliierten genehmigt werden. Auch eine Ratifizierung (Zustimmung durch Abstimmung) des Grundgesetzes durch die deutsche Bevölkerung, wie von den Alliierten gewünscht, fand nicht statt.

Auch dass im Zuge der staatlichen Einheit Deutschlands 1990 das Grundgesetz durch die souveräne und bewusste Entscheidung der deutschen Bevölkerung zur gesamtdeutschen Verfassung geworden ist, ist Unfug. Die Wiedervereinigung war auf dem Weg eines Beitritts nach dem damaligen Art. 23 des Grundgesetzes erfolgt. Der Grund: Die damaligen Verhältnisse haben eine Beschleunigung des Vereinigungsprozesses gefordert!? Die zweite Variante, die Wiedervereinigung durch einen Verfassungsbeschluss im Sinne von Artikel 146 des Grundgesetzes durchzuführen, wurde verworfen.

Warum musste alles so schnell gehen, und warum wurde dem wiedervereinten Volk das Recht verwehrt, seine elementarsten Rechte auszuüben? In freier Entscheidung soll eine Verfassung beschlossen werden. Das heisst, dass wir, das Volk, der Souverän, niemanden fragen müssen, um eine Verfassung zu beschliessen. Keine Partei, keinen Bundestag, keinen Bundesrat, auch nicht die Deutsche Bank und auch kein Verfassungsgericht. Mit Verlaub ist das mit Verfassungsgericht benannte oberste Gericht Deutschlands zunächst nur ein Grundgesetzgericht und wird erst durch den Beschluss einer Verfassung durch das Volk zu einem Verfassungsgericht und nicht umgekehrt. Nicht dass hier die Legitimität eines Verfassungsgerichtes infrage gestellt werden soll, wenn es dann zu dem wird, was es durch den Beschluss einer Verfassung wird.

Keinen Rechtsanspruch auf eine Verfassung

Völlig absurd mutet an, wenn das Grundgesetzgericht („Verfassungsgericht“), wie in einer Anfrage geschehen, damit beauftragt werden soll, es möge die Bundesregierung zur Umsetzung des Artikels 146 des Grundgesetzes zwingen, und das Grundgesetzgericht dann antwortet, der Bürger hätte keinen Rechtsanspruch darauf. Hier hat jemand die Bedeutung der Worte „in freier Entscheidung“ nicht verstanden.

Die Demokratie muss sich herausfordern lassen und beweisen, dass wir nicht bereits in einer Diktatur angekommen sind. Diese Herausforderung und Verantwortung wird uns niemand abnehmen. Ganz im Sinne Konrad Adenauers (CDU), des ersten Bundeskanzlers der Bundesrepublik, der als erster von 65 Ratsmitgliedern das Grundgesetz und damit auch den Artikel 146 am 23. Mai 1949 unterzeichnet hat.

 


Auszug aus der Rede Carlo Schmids

Was heißt eigentlich: Grundgesetz?

Rede des Abgeordneten Dr. Carlo Schmid (SPD) im Parlamentarischen Rat am 8. September 1948

In dieser Rede bezeichnet der herausragende Politiker und Demokrat Carlo Schmid die Bundesrepublik als „Staatsfragment“, und das Grundgesetz ausdrücklich als Provisorium und nicht als Verfassung. Lesen Sie folgenden Auszug aus seiner Rede

…”Was heißt aber Verfassung? Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz. … Nichts steht über ihr, niemand kann sie außer Kraft setzen, niemand kann sie ignorieren. Eine Verfassung ist nichts anderes als die in Rechtsform gebrachte Selbstverwirklichung der Freiheit eines Volkes. Darin liegt ihr Pathos, und dafür sind die Völker auf die Barrikaden gegangen..

Um einen Staat im Vollsinne zu organisieren, muß die Volkssouveränität sich in ihrer ganzen Fülle auswirken können. Wo nur eine fragmentarische Ausübung möglich ist, kann auch nur ein Staatsfragment organisiert werden. Mehr können wir nicht zuwege bringen, es sei denn, daß wir den Besatzungsmächten gegenüber – was aber eine ernste politische Entscheidung voraussetzen würde – Rechte geltend machen, die sie uns heute noch nicht einräumen wollen. Das müßte dann ihnen gegenüber eben durchgekämpft werden. Solange das nicht geschehen ist, können wir, wenn Worte überhaupt einen Sinn haben sollen, keine Verfassung machen, auch keine vorläufige Verfassung, wenn vorläufig lediglich eine zeitliche Bestimmung sein soll. Sondern was wir machen können, ist ausschließlich das Grundgesetz für ein Staatsfragment… Wenn man einen solchen Zustand nicht will, dann muß man dagegen handeln wollen. Aber das wäre dann Sache des deutschen Volkes selbst und nicht Sache staatlicher Organe, die ihre Akte jeweils vorher genehmigen lassen müssen. Das Grundgesetz für das Staatsfragment muß gerade aus diesem seinen inneren Wesen heraus seine zeitliche Begrenzung in sich tragen. Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muß originär entstehen können. Aber das setzt voraus, daß das Grundgesetz eine Bestimmung enthält, wonach es automatisch außer Kraft tritt, wenn ein bestimmtes Ereignis eintreten wird. Nun, ich glaube, über diesen Zeitpunkt kann kein Zweifel bestehen: an dem Tage, an dem eine vom deutschen Volke in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung in Kraft tritt.”

Ende des Auszuges.

(aufgezeichnet in „Der Parlamentarische Rat 1948-1949, Akten und Protokolle“, Band 9, herausgegeben vom Deutschen Bundestag und vom Bundesarchiv, Harald Boldt Verlag im R. Oldenbourg Verlag, München 1996)

 

Die gesamte Rede im Wortlaut finden Sie hier.


Abb.: ©Mario – Fotolia.com

2 Responses

  1. Jens

    Um auch mal den falschen Begriff der „Wiedervereinigung“ aufzuräumen und Mißverständnisse aus dem Weg zu räumen: Eine Wiedervereinigung hat es bis heute nicht gegeben und wird es sicher auch nicht mehr geben. Der Jurist und ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily hat bereits auf einer Veranstaltung in Bonn im Mai 1989 gesagt, dass der Begriff Wiedervereinigung anachronistisch, also nicht mehr zeitgemäß sei, denn eine Wiedervereinigung würde die Wiederherstellung des Deutschen Reichs bedeuten (wer zweifelt, möge sich bitte auf Youtube überzeugen). Es ist NICHT das illegale 3. Reich gemeint!

    Eine Wiedervereinigung hat es also bis heute nicht gegeben, höchstens einen ungültigen Anschluss Mitteldeutschlands an Westdeutschland. Ostdeutschland wird nach wie vor von Polen und Russland verwaltet. Kohl musste seinerzeit weisungsgemäß eine Wiedervereinigung verhindern, was ihm ja erfolgreich gelungen ist.

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  2. Vigor Calma

    Wer ist eigentlich dieses sagenumwobene „Wir“?
    Müßte nicht erst jedes „Ich“ seine/ihre individuelle Angst transformieren, ehe ein Kollektiv bzw. kollektives Denken und Handeln möglich wird?
    Wäre da nicht eine zentrale Frage sofort im Mittelpunkt?

    Wovor habe ICH Angst?

    Oder:
    Wieso habe ICH Angst die Illusion von Sicherheit aufzugeben?

    Oder:
    Wieso glaube ICH immer noch, dass illusorische Andere (Politiker, Chefs, Freunde, Verwandte) für mich den Karren aus dem Dreck ziehen?

    Oder:
    Was von „MEINEN“ heiligen Privilegien bin ich bereit aufzugeben?
    Das Auto? Meine Essensgewohnheiten? Meine Konsumgewohnheiten?
    Den elektrischen Strom? Das warme Wasser aus der Leitung? TV? Handy? Computer?

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