Wenn „Verbraucherschutz“ die persönliche Freiheit einschränkt: Politiker wollen den Sinn des Lebens gesetzlich regeln

Ärzte und Heiler unterliegen dem Heilpraktikergesetz. Psychologen fallen unter das Psychologengesetz. Aber da gibt es noch viele Helfer im deutschen Staat, für die es noch kein besonderes Gesetz gibt. Die Lebensberater, Yogalehrer, Managementberater, Astrologen und alle, die sich von Berufs wegen mit einzelnen Elementen der Persönlichkeit eines Menschen oder seiner Ganzheit beschäftigen, sollen demnächst ein Gesetz übergestülpt bekommen, das ihre Berufsausübung stark einschränken und erschweren wird.
Kirchliche Einrichtungen allerdings – auch die Lebens- und Eheberatungsstellen der Kirchen – sollen vom künftigen Lebensberatungsgesetz“ ausgenommen bleiben.
Der „gewerbliche Psychomarkt“ muß durch ein neues Verbraucherschutzgesetz gebändigt werden, lautet eine Forderung, die in den letzten Jahren immer öfter, lauter und vielstimmiger erhoben wird. Die Forderung findet Unterstützung in allen politischen Parteien, vor allem in der SPD. Der Bundesrat und der Enquete-Kommission „Sekten und Psychogruppen“bereiten ein neues Gesetz vor, das die „gewerbliche Lebensberatung“ praktisch unterbindet.
Während auf der politischen Bühne aus Reden und Ideen schon handfeste Gesetzesentwürfe werden, hat die Diskussion über die Notwendigkeit und Ausgestaltung eines neuen Gesetzes auf dem betroffenen „Psychomarkt“ noch kaum begonnen. Die meisten Therapeuten, Berater, Ausbilder und Sinnvermittler ahnen nicht einmal, daß sie von den politischen Akteuren mit dem Schlagwort „Verbraucherschutz“ zum Objekt neuer Regelungen gemacht werden sollen. Das ist bedenklich, weil freie Therapien, freie Sinn- und Wissensvermittlung stark beschränkt werden. Zwar reden die Politiker viel vom Verbraucherschutz, die Motive der Befürworter und die Ausgestaltung der Entwürfe weisen aber in eine ganz andere Richtung: Der „Markt der Sinnvermittler“ soll ausgedünnt, die Angebote zu Sinnstiftung und Persönlichkeitsbildung außerhalb von Kirchen und Wissenschaft sollen behindert werden. Der Hamburger Gesetzesentwurf zeigt, wie die beabsichtigte Berufs- und Sinnregulierung politisch verkleidet wird.

Stark eingeschränkte Beratungstätigkeit

Wer alles gehört zum „Psychomarkt“ und muß sich deshalb mit diesen Plänen und den dahinterstehenden Motiven auseinandersetzen? Dazu gerechnet werden alle Veranstalter von Selbsterfahrungsgruppen und -sitzungen, Körpertherapeuten, Veranstalter von Persönlichkeitstrainings und Erwachsenenbildung, Berater für soziale Konflikte und Krisen sowie Berater mittels übersinnlicher Wahrnehmung. Auch Encounter und Tantra, Rolfing, Feldenkrais und Massage, Management- und Kommunikationstrainings, NLP und Kinesiologie, Familienaufstellungen, Aura Soma und Astrologie gehören dazu – sobald für Geld gelehrt wird. Außerdem wird spirituell und weltanschaulich motivierte Selbsterkenntnis und Sinngebung gesetzlich geregelt, also z.B. Yoga und Tibetan Pulsing, meditative Therapien und therapeutische Meditationen.
Die Hamburger definieren den „Psychomarkt“ als gewerbliche Veranstaltungen mit dem Ziel, die seelische Befindlichkeit der hilfesuchenden Person oder ihre geistig-seelischen Fähigkeiten zu verbessern. Auf die unterschiedlichen Hintergründe, Methoden und Ziele nehmen die Politiker keine Rücksicht. Werden die im Hamburger Entwurf außergewöhnlich umfangreichen Form- und Inhaltsvorschriften zum Vertragsschluß ins Gesetz übernommen, führen sie für die Lebensberater zu einem immensen Verwaltungsaufwand.
So soll nach Vertragsabschluß der Klient vier Wochen Rücktrittsrecht haben. Vorher darf keine Zahlung entgegengenommen werden. Dies macht außerdem kurzfristiges Tätigwerden von „alternativen“ Therapeuten und Beratern praktisch unmöglich. Denn die Veranstalter hätten somit das ganze finanzielle Risiko selbst zu tragen. Selbst fünf Minuten vor dem regulären Veranstaltungsende könnte der Klient noch gehen – ohne einen Grund zu nennen und ohne einen Pfennig bezahlen zu müssen.

Die „Beweislastumkehr“ kann die Existenz vernichten

Mit der geplanten Beweislastumkehr droht den Lebenshelfern ein Haftungsrisiko, das ihnen keine Versicherung abnehmen wird. Konkret würde es bedeuten, der Berater soll beweisen, daß die z.B. zwei Wochen nach der Behandlung auftretenden Kopfschmerzen nichts mit der Behandlung zu tun haben. Wer kann schon objektiv-wissenschaftlich nachweisen, daß seine Lebenshilfe die von einem Klienten monierte Gesundheitsstörung oder -schädigung nicht auslösen kann? Hier ist nicht nur das juristische Risiko sehr hoch. Mittels Verbraucherschutzregelung werden auch naturwissenschaftlich nicht erfaßbare Lehren mit für sie nicht passenden Maßstäben gemessen – eine Forderung des Gesetzgebers, die er bei den Kirchen niemals wagen würde, durchzusetzen. Deshalb bleiben die Kirchen vom Gesetz ausgeschlossen. Die geplanten Vorschriften gehen weit über das im Verbraucherschutz übliche Maß hinaus.
Alle Regelungen sollen zwingend sein und dürfen nicht einmal durch schriftliche Absprachen abgeändert werden. Sie sollen für alle Arten von Veranstaltungen gelten, für Einzelsitzungen, Vorträge, kurze und fortlaufende Gruppen und längere Trainings. Das würde in der Praxis bedeuten, daß eine Beratung/Behandlung auf der Basis gegenseitigen Vertrauens nicht mehr möglich wäre. Vielmehr liefert sich der Berater samt seiner Existenz dem Klienten voll aus.

Kirchen und Verbände schalten die Konkurrenz aus

Es hat tiefere Ursachen, daß diese scharfen Regelungen nur den „Psychomarkt“ treffen sollen. Das Gesetz wurde von zwei konkurrierenden Lobbygruppen gedanklich vorbereitet und unterstützt: den Sektenbeauftragten der Kirchen und den Berufsverbänden der Ärzte, Psychologen und Heilpraktiker.
Die Kirchen sehen darin ihre Chance, alle kleinen Religionen und Weltanschauungen in der praktischen Arbeit zu behindern. Die Ärzte, Heilpraktiker und Psychologen wollen damit ihre leerer werdenden Praxen wieder füllen.
Das neue Recht will allerdings die Lebenshilfe-Beratungen von Vertretern staatlich anerkannter medizinischer Berufe und der Kirchen aussparen. Nur Berufspolitik vermag zu erklären, warum die geplanten Regelungen so irrational verteilt und gestaltet sind. Wenn die „Psyche“ des Menschen einen besonderen Schutz vor Beeinflussung verlangt, wieso soll das Sonderrecht für die Lebensberatung der Kirchen, etwa die Ehe- und Familienberatung, nicht gelten? Kann die Tätigkeit von Seelsorgern und Medizinern keine Schäden verursachen? Die Lebenshelfer, Therapeuten und Berater haben das neue Gesetz nicht gewollt. Es hat auch keine massenhaften Klagen von Klienten gegeben. Wenn also eine übermäßige Gefährlichkeit für Lebenshelfer nicht nachgewiesen ist, welchen Sinn macht es dann, nur für sie Regelungen zu schaffen, die ansonsten kein anderer Dienstleister befolgen muß? Auch Verbraucherschutz rechtfertigt nicht, daß ein wesentlicher Teil der Lebenshilfe praktisch unmöglich gemacht werden soll.

Das „Alte Wissen“ darf nicht wieder auf dem Scheiterhaufen enden.

Hinter den Gesetzesplänen steht noch ein weiteres Motiv: Die Zahl der Sinnangebote soll reduziert und staatlich genauer kalkulierbar werden. Dabei signalisiert gerade die Vielzahl der Angebote „freier“ Lebenshelfer die Unterschiedlichkeit der Methoden und Ansätze. Der Umfang, in dem die Angebote in Anspruch genommen werden, zeigt, daß Menschen mehr brauchen, als ihnen Kirchen, Ärzte und Psychologen zur Verfügung stellen. Menschen lassen sich nun einmal nicht über einen Kamm scheren. Es ist eine deutsche Spezialität, auf Vielfalt und Offenheit mit Kontrolle zu reagieren und die Suche nach Sinn und Verstehen als irrational zu verteufeln, solange keine Behörde darüber wacht. Die positiven Wirkungen und Erfolge der wiederentdeckten alternativen Methoden dürfen nicht gelten und fallen unter den Tisch. Der alternative Bereich als Quelle vieler neuer und fruchtbringender Ideen wird nicht gewürdigt. So droht z.B dem alten Wissen der „Weisen Frauen“ und Schamanen, verlorengegangen durch Inquisition und den Genozid ganzer Naturvölker (man denke an die Indianer Nord- und Südamerikas und die Tibeter), heute wieder mühevoll ausgegraben und wiedererforscht, erneut das aus.

Keine Chance für „kleine Fluchten“

Den „Lebensberatern“ wird nichts anderes übrig bleiben, als sich mit den Gesetzesvorhaben zu beschäftigen und sich in den politischen Bereich hinein zu artikulieren. Die Flucht in einen medizinischen Beruf, wie z.B. in den „Psychologischen Heilpraktiker“, kann sich leicht als Sackgasse erweisen, weil der Staat für Medizin die volle Gesetzeskompetenz hat und die Vorschriften jederzeit verschärfen kann, etwa durch Einführung eines Katalogs zugelassener Methoden. Auch die Verbraucher müßten ein Interesse daran haben, daß die mit der Regelung der Lebenshilfe einhergehende Verödung des geistigen Austauschs in Deutschland auf ein behördlich gewünschtes Kleinmaß nicht zustande kommt. Es ist schließlich ihre Wahlfreiheit, die auf dem Spiel steht.

Die in der Interessengemeinschaft LebensKunst zusammengeschlossenen Magazine rufen daher Einzelpersonen, Vereinigungen und Verbände dazu auf, mit ihrer Unterschrift ein Zeichen zu setzen: Das Gesetzesvorhaben ist in sich überflüssig. Das Gesetz würde den Verbraucher nicht schützen, sondern entmündigen.

– Wir finden das gängige Recht ausreichend. Schon heute geschieht „Lebensberatung“ nicht im rechtsfreien Raum. Wer anderen Menschen offensichtlichen Schaden zufügt, kann auch heute bereits strafrechtlich belang und verfolgt werden. Auch der geltende Verbraucherschutz bietet dem Kunden alternativer Dienstleister einen ausreichenden Schutz. Es gibt keine anerkannte Untersuchung die belegt, daß alternative „Lebensberatung“ mehr Schaden anrichtet, als die Arbeit von Ärzten und Psychiater!
Tatsache ist vielmehr, daß die sogenannten „alternativen“ Angebote überwiegend als sinnvoll angesehen werden und vielen Menschen helfen, wo andere versagen. Das dauerhafte Interesse von Millionen Menschen an alternativen Therapien und „Lebensberatung“ welches sich auch zunehmend in den Medien widerspiegelt, dokumentiert eindeutig, daß hier ein großer Bedarf vorhanden ist. Diese Menschen nutzen Angebote ergänzend zu herkömmlichen ärztlichen, kirchlichen oder staatlichen Diensten oder ziehen alternative Angebote sogar vor. Das geschieht, obwohl freie Lebensberatung nicht von den Krankenkassen übernommen wird, sondern zusätzlich bezahlt werden muß.

Wir sind er Auffassung, daß den alternativen und freien Therapeuten, Heilern, Lehrern und „Lebensberatern“ ein gleichberechtigter Platz neben Ärzten, Psychiatern, Heilpraktikern und Kirchen in unserer Gesellschaft gebürt. Staaten wie USA und Großbritannien gehen hier mit gutem Beispiel voran.

Wir unterstützen eindeutig Bestrebungen alternativer und freier Therapeuten, HeilerInnen, Lehrer und HüterInnen des alten Wissens, sich in Verbänden zusammen zu schließen um durch eigene Satzungen und Regeln Mißbrauch und Falschberatung zu verhindern.

Wir fordern daher Bundestag, Bundesrat und Parteien mit unserer Unterschrift auf, die Pläne zum neuen Gesetz „Lebensberatung“ fallen zu lassen und nicht weiter zu verfolgen.

So soll der „Psychosumpf trockengelegt werden“

Für alle Heilungs-, Selbsterfahrungs- oder Lehrveranstaltungen zur Förderung einzelner Elemente der Persönlichkeit des Menschen oder seiner Ganzheit sollen u.a. folgende Vorschriften gelten. Ausgenommen davon sind nur Einrichtungen der staatlich anerkannten Kirchen und Ärzte, Heilpraktiker und Psychologen:

Ein schriftlicher Vertrag mit 10 verschiedenen Pflichtangaben ist Bedingung für die „Lebensberatung“. Rücktrittsrecht bis 4 Wochen nach Vertragsabschluß. So lange dürfen Zahlungen nicht entgegengenommen werden. Klienten könnten innerhalb dieser Frist laufende Veranstaltungen ohne anteilige Zahlung verlassen

Beweislastumkehr: Für alle zeitnah zu der Veranstaltung auftretenden Gesundheitsstörungen oder – schäden haftet der Veranstalter, wenn ihm der Beweis mißlingt, daß seine Methoden nicht ursächlich waren. Ausschliefllicher Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Klienten. Im Streitfall müßte also der Veranstalter sich am Wohnort des Klägers einen Anwalt suchen und auch zu einem eventuellen Prozeß dort erscheinen.

Über den Autor

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Christian Gambke, 50, als Rechtsanwalt und Counselor in München tätig, hatte in den letzten 15 Jahren mehr Gelegenheiten als ihm lieb war, sich mit den staatlichen und gesellschaftlichen Mechanismen zu befassen, mit denen Spiritualität und Bewußtheit diskriminiert werden.

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3 Responses

  1. Melanie Jockers-Knauer
    Unterschriften Aktion

    Herzlichen Dank für diese ausführliche Info.
    Gerne würde ich mich an einer Unterschriftensammlung beteiligen.
    Für einen entsprechenden Link wäre ich sehr dankbar.
    Herzlichst
    Melanie Jockers-Knauer

    Antworten
  2. Dirgis

    Danke ebenfalls für Ihre Vorab-Informationen.

    Falls Ihnen ein entsprechender Gesetzesentwurf vorliegt, wäre ich sehr dankbar, wenn Sie diesen -ggf. mittels Verlinkung- veröffentlichen könnten. Auf der Website des Bundestages resp. seines Gesetzgebungs-und Beratungsdienstes bin ich in dieser Sache nicht fündig geworden.

    Danke im Voraus für Ihre Mühe,
    mit freundlichen Grüßen
    Dirgis

    Antworten
  3. Corinna Pajung

    Vielen Dank für die Information. Sie ist sehr wertvoll für mich.
    Können Sie mir die 10 Pflichtangaben für den schriftlichen Vertrag mit den Klienten nennen?

    Danke für Ihre Hilfe

    Mit freundlichen Grüßen
    Corinna Pajung

    Antworten

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