Warum wir eine Verfassung brauchen, die den Namen auch verdient?

Das Grundgesetz ist keine Verfassung, jedoch ist es eine der besten “Notlösungen”, die je geschaffen wurden. Viele Demokratien weltweit haben es sich zum Vorbild genommen. Wenn aus diesem Grundgesetz eine Verfassung werden soll, muss der entscheidende Fehler beseitigt werden: Das Grundgesetz ist nie durch das Staatsvolk selbst beraten und angenommen worden.

Die Alliierten erteilen Im Sommer 1948 an die elf westdeutschen Ministerpräsidenten den Auftrag, eine Verfassung für das besetzte und vom Krieg zerstörte Deutschland zu entwerfen. Ein Parlamentarischer Rat wird einberufen, der ein knappes Jahr im Eiltempo berät, abstimmt und ändert, um dann am 8. Mai 1949 mit 53 gegen zwölf Stimmen das Grundgesetz mit Genehmigung der Alliierten zu verabschieden. Die Geburtsstunde der Bundesrepublik fällt auf den 23. Mai 1949. An diesem Tag, heute vor 60 Jahren, tritt das Grundgesetz in Kraft.

Nun, wie hat es Carlo Schmid treffend formuliert? “Eine Verfassung ist nichts anderes als die in Rechtsform gebrachte Selbstverwirklichung der Freiheit eines Volkes. Darin liegt ihr Pathos, und dafür sind die Völker auf die Barrikaden gegangen.”

Die “in Rechtsform gebrachte Selbstverwirklichung der Freiheit eines Volkes” äußert sich heute darin, dass sich kaum ein Bürger dieses Landes für das Grundgesetz interessiert und somit für das, was uns als Stamm, als große Gemeinschaft zusammenhält. Verständlich, denn das Grundgesetz wurde uns mehr als einmal nur übergestülpt. Die Mitsprache an diesem essentiellen Regelwerk ist uns per Parlament, das sich zum Gralshüter aufgeschwungen hat, entzogen worden. So als ob unsere Volksvertreter Angst vor uns mündigen Bürgern hätten, verschanzen sich diese hinter fadenscheinigen Argumenten, wenn es um unsere legitimen Rechte, z.B. aus Artikel 146 GG, geht.

 

Beitritt oder neue Verfassung?

Weil es nach dem Fall der Mauer angeblich wieder einmal sehr schnell gehen musste (der Russe), war die Frage, ob der Weg zur Einheit über den Weg eines Beitritts der DDR nach dem damaligen Art. 23 GG erfolgen sollte oder die Vereinigung über den Prozess der gesamtdeutschen Verfassungsgebung nach Art. 146 GG anzustreben sei, rasch entschieden. Während der Weg des Art. 23 GG eine Beibehaltung bei gleichzeitiger Ausdehnung des Grundgesetzes auf das Gebiet der bisherigen DDR vorsah, hätte das Grundgesetz beim Gang über Art. 146 GG seine Geltung verloren, wäre also vollständig abgelöst worden. Man wählte den risikoärmeren Weg der Beibehaltung des Grundgesetzes. Denn wer weiß, was das vereinte Volk in eine neue, gemeinsame Verfassung hineingeschrieben hätte?

Weiter führt Carlo Schmid aus: “Dieser Organismus mag alle normalen, ich möchte sagen, inneren Staatsfunktionen haben; wenn ihm die Möglichkeit genommen ist, sich die Formen seiner Wirksamkeit und die Grenzen seiner Entscheidungsgewalt selber zu bestimmen, fehlt ihm, was den Staat ausmacht, nämlich die Kompetenz der Kompetenzen im tieferen Sinne des Wortes, das heißt die letzte Hoheit über sich selbst und damit die Möglichkeit zu letzter Verantwortung.”

Was Carlo Schmid damit meint, lässt sich trefflich an der Finanzkrise verdeutlichen. Riesige Verluste aus Spekulationsgeschäften der Banken werden sozialisiert und landen schlussendlich in der Verantwortung des Staatsvolkes bzw. kommender Generationen. Hier fehlt die Verweigerung des Bürgers, die Verantwortung für die Fehler anderer zu übernehmen, weil Verantwortung im Grundgesetz nicht wirklich definiert wird. Keine Kompetenz, die über allem steht, die dies erkennen und verhindern würde, weil die Identifikation mit dem Notnagel Grundgesetz fehlt. Das Bewusstsein für eine Verfassung ist nicht vorhanden!

Noch deutlicher wird dies, wenn das Grundgesetz, wie in Artikel 143b GG festgelegt, dafür herhalten muss, den Übergang einer Staatsfirma in eine privat geführtes Unternehmen zu regeln. Dort steht: “dass das Sondervermögen der Deutschen Bundespost nach Maßgabe eines Bundesgesetzes in Unternehmen privater Rechtsform umgewandelt wird, und die bei der Deutschen Bundespost tätigen Bundesbeamten unter Wahrung ihrer Rechtsstellung und der Verantwortung des Dienstherrn bei den privaten Unternehmen beschäftigt werden müssen”

Was hat diese Regelung bitteschön im Grundgesetz bzw. in einer Verfassung zu suchen?

Vor kurzem ätzte der Generalsekretär der CDU, Ronald Pofalla, in Richtung SPD, als diese vorschlug, den Ausstieg aus der Atomenergie im Grundgesetz festzuschreiben: „Wir regeln dort (im Grundgesetz) nicht, wie wir den Strom erzeugen“.

Wie behandeln wir in Zukunft verantwortungsloses Handeln, wie dies gerade mit dem Atommüllendlager Asse II offensichtlich wird, wo Gefahr im Verzug besteht, weil das Salzbergwerk langsam absäuft und das Grundwasser mit Radioaktivität zu verseuchen droht? Diese Gefahrenabwehr für Leib und Leben der Bürger darf keinen Eingang ins Grundgesetz finden? Was ist das für eine Heuchelei? Was geschieht mit den Bergungskosten von geschätzten 25 bis 30 Mrd. Euro für Asse II? Das Grundgesetz soll nur das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern regeln, nicht jenes zwischen Bürgern oder Unternehmen? Per eindeutiger Grundgesetzregelung wäre die Verantwortung für die Folgen privatwirtschaftlichen Handelns in Zukunft klar dem Verursacher zuzuweisen.

Verantwortung ist eines der großen Themen, dessen Ausgestaltung im Grundgesetz fast völlig fehlt. Über die Definition von Verantwortung im Grundgesetz erreichen wir zwangsläufig die Transparenz zwischen Ursache und Wirkung.

Ein entsprechender Artikel im Grundgesetz könnte so aussehen:

 

Verantwortung

1.) Jedes Wesen kann selbst entscheiden, was es tun oder lassen will (Prinzip der Selbstbestimmung). Wer selbst frei entscheiden darf, was er tun oder lassen will, ist verantwortlich für die Folgen seiner Entscheidungen.
2.)Die Fähigkeit zum Abwägen möglicher Folgen von Entscheidungen wird als Verantwortungsbewusstsein einer Person bezeichnet. Ein hohes Verantwortungsbewusstsein bedingt die Fähigkeit, viele Folgen der persönlichen Entscheidungen im Voraus abwägen zu können.
3.)Ein hohes Verantwortungsbewusstsein setzt demzufolge ein hohes Bewusstsein voraus.
4.) Aus dem Prinzip der Selbstbestimmung folgt deshalb das Folgende:
Jede Person trägt entsprechend ihrem Bewusstsein die Verantwortung für die Folgen ihrer Entscheidungen.
5.) Niemand kann eine andere Person zwingen, etwas gegen ihren eigenen Willen zu tun. Jedermann hat seinen freien Willen und das Selbstbestimmungsrecht.
6.) Wer eine Aufgabe an jemandem mit einem zu geringen Bewusstsein weiter delegiert, ist für diese Handlung und deren Konsequenzen persönlich verantwortlich.

 

Thema Geld im Grundgesetz

Die Stabilisierung der Banken hat zu einem Bruch des Grundgesetzes geführt. Das Finanzmarktstabilisierungsgesetz gewährt der Bundesregierung eine Macht, die über das vom Grundgesetz gedeckte Maß hinausgeht. Die Sorge um den drohenden Zusammenbruch des Finanzmarkts ist groß, die Zeit des Nachdenkens kurz. Das Finanzierungsprogramm ist insgesamt beinahe doppelt so umfangreich wie der jährliche Bundeshaushalt. Die Neuverschuldung wird im neuen Bundeshaushalt ca. 100 Mrd. Euro ausmachen und ist damit nicht mehr mit dem Grundgesetz vereinbar.

Einer der nächsten Stufen der Grundgesetzreform hin zu einer Verfassung wird sein, über ein Verbot der Zinswirtschaft, die Einführung einer Umlaufsicherungsgebühr auf Vermögen und die Einführung einer generellen Bodenpacht nachzudenken, bevor uns die Kompetenz für einen derartigen Schritt in Brüssel und Straßburg abhanden kommt.


© Arid Ocean – Fotolia.com

„Jeder Deutsche hat die Freiheit, Gesetzen zu gehorchen, denen er niemals zugestimmt hat; er darf die Erhabenheit des Grundgesetzes bewundern, dessen Geltung er nie legitimiert hat; er ist frei, Politikern zu huldigen, die kein Bürger je gewählt hat, und sie üppig zu versorgen – mit seinen Steuergeldern, über deren Verwendung er niemals befragt wurde. Insgesamt sind Staat und Politik in einem Zustand, von dem nur noch Berufsoptimisten oder Heuchler behaupten können, er sei aus dem Willen der Bürger hervorgegangen.“ (Hans Herbert von Arnim in: das System, 2001)

Hans Herbert von Arnim ist Verfassungsrechtler und Parteienkritiker. Er veröffentlichte verschiedene Bücher zu Grundfragen von Staat und Gesellschaft, die sich zu Bestsellern entwickelten, wie sein aktuell erschienenes Buch „Die Deutschlandakte“.

4 Responses

  1. Jens
    vv

    Verfassung’sgebende Versammlung ! Bundesstaat -Deutschland .de

    Bitte mal reinschauen und ein eigenes Bild machen

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  2. Roland Stadler

    Seit wann ist von Arnim Verfassungsrechtler? Der arbeitet in Speyer an der Bundi-Hochschule für Verwaltungsrecht und bildet die Schreibtischtäter aus.
    Wacht auf, ihr geht den Handlangern des Systems auf den Leim, der weiß ganz genau, daß derzeit keiner einen Friedensvertrag zeichnen kann und deshalb die Goldenen Bulle als immer nioch geltende Verfassung nicht wieder in Kraft ist.
    Den Alliierten ist dieser Umstand seit 1945 bekannt, deshalb halten die die Deutschen im Wholfühl KZ BRD, dem auch alle brav die Religionsabgaben zahlen, das sind nämlich die Steuern. Steuern können nur von Staaten erhoben werden, in der BRD entrichten die KZ-Insassen freiwillig die Abgaben damit der Guru BRD ihnen die Möglichkeit der Arbeit eröffnet. Und kommt er ins Schleudern, fällt er in die Harz 4 Hängematte der Weltanschaungsgemeinschaft und wird solange aufgepäppelt, bis er wieder das Bedürfnis nach Arbeit empfindert.
    Die BRD und die EU sind religiöse Systeme, danur in diesen einsolches Steuersystem aufgebaut werden kann. Wer diese Besatzungsnormen richtig lesen kann kommt schnell dahinter. Die Berliner verschleiern ihr System gegenüber den Besatzern, das ist einfach nachzuweisen, die haben das GG bewußt falsch ins Englische übertragen, da nämlich das GG das einzige Besatzungsgesetz ist, das in Deutsch seine gültige Fassung hat. Der Mangel an Kenntnis der Deutschen Sprache hat es den NAZIs ermöglicht unter dem Deckmantel des GG die schrecklichste Diktatur der Welt auzubauen. Noch ein paar Bausteine und die NAZI’s haben auf friedlichem Weg die Welt erobert und dieses Tier werden wir nie mehr los werden.
    Denkt mal über die Begriffe anerkennt und bekennt sich nach. Das eine ist eine Wertschätzung, das andere eine Glaubensbezeugung. Die Deutschen wurden per zwang dazu verdonnert sich zu den Menchenrechten, die nicht weiter definiert werden zu bekennen. Im System ist das absolut tötlich, da den Bundis der Weg zu permanneter Verletzung der Menschenrechte eröffnet wurde, von den Besatzern selbst. Die genau Analyse des Art. 1 zeigt das sehr anschaulich. Die Handlanger des Besatzers sind nur an Art.2-19 gebunden, die aber durch hohle Phrasen unterlaufen wurden und somit adabsurdum geführt werden.
    Juristen kommen nicht dahinter, die haben keine Ausbildung in Logik und Textanalyse genossen, ebenso haben die keine Ahnung von Deutscher Sprache, da die nur im Hochdeutschen zu Haus sind und nur wenn überhaupt deren Grammatik beherrschen. Wer nicht im Dialekt sprechen kann und Deutsche Dialekte kennt, kommt nicht hinter die Bedeutung von vielen Wörtern und findet deshalb auch nicht die Zusammenhänge.
    Was viele nicht wissen, diese ganzen initiativen, KRR, Art. 146, Selbstverwalter, die leben alle auf einem Vulkan und in einem Wahn. Wenn der Wahn dann einen sinn bekommt, gehen die Bundis auf diese Gruppen los und schlachten die mit Duldung der Aliierten ab, ohne daß die verurteilt werden. Der Denkfehler dieser ganzen Gruppen liegt in der Betrachtung des Rechtes, es gibt angewendetes Recht und gültiges Recht. In der BRD wird Recht angewendet, ohne daß es nach Deutschen Recht eine Gültigkeit hat, das geht nach HLKO. Dieses angewendete Recht des Besatzers hat formal keine Gültigkeit als Deutsches Recht, deshalb wird in D auch keine Deutsches Recht gesprochen, sondern ausschließlich Besatzer-Recht, welches solange angewesndet werden darf, bis die Deutschen die Lösung für einen Friedensvertrag vorlegen können. Das verhindert man durch divide et impera, denn nacvh Art. 25 hat der Bewohner das Völkerrechtssubjekt. Wenn ihr dann alle Völkerrechtssubjekte gleichgeschaltet habt, dürft ihr nach Besatzungsrecht einen Neue Verfassung beschließen, vorher nicht. Dann fangt mal an die zu einigen und zur Einstimmigkeit zu bringen. Das wäre nur möglich in der KAtholischen Kirche, wo ber Papst die Gläubigen zu so einem Akt bewegen kann. Damit kein Papst auf diese Idee kommt, hat man vorgesorgt und die Kirche mal kurz unterwandert und auf Spur Diktatur gebracht, keiner hats gemerkt. Somit war der Weg auch nicht mehr möglich, diese Flanke ist abgesichert. Den nächsten Schlag, den plant man gerade, die Beseitigung Englands, dort gibt es ein Problem, die Queen ist nicht der gültige Monarch, sondern der angewendete. Wenn England eine Republik ist wäre diese Schwachstelle auch beseitigt und die NAZI NWO wäre perfekt.
    Den Bundis ist dieses Geheimnis seit Mitte der siebziger bekannt und man bastelt seitdem an der Endlösung, dem NAZI Welt KZ, bei der jeder mithilft, der den vorgenannten Gruppen und den Schläfern beitritt.
    Finger Weg vom GG, das ist eine Waffe, die gezielt gegen den Besatzer anzuwenden ist, wenn man weiß wie und wo. Auf jeden Fall nicht innerhalb des Schengenraums.
    Die Goldenen Bulle ist eine der besten Verfassungen, die Amis haben vieles daraus kopiert, die EU äfft vieles aus dem wahren Reich nach. Ihr müßt nur die Augen aufmachen. Nehmt den Balken von den Augen, in 2000 legte man den Grundstein für die Invasion in England mit der EU-Inso. Beantwortet euch die Frage warum wollen die Deutschen nicht, daß Deutsche in England die Inso einreichen? Ein Tipp, es geht um Rechtsnachfolge. Die Bedeutung der Rechtsnachfolge bei bestimmten Akten, das ist der Schlüssel wie das System mit den eigenen Mittel zu beseitigen ist und zwar vollständig.

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  3. ben0bi

    Und WER schreibt nun die neue Verfassung? WO ist das Forum, wo man seine Ideen einfliessen lassen kann? Wer ist der Rechtsanwalt, der das dann durchbringt?…….alles schön und gut, nur mit „könnte“, „würde“, „sollte“ und „müsste“ wurde noch nichts erreicht…

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