Die Taktik hat geklappt: Nachdem die Iren den Vertrag von Lissabon zunächst abgelehnt hatten, hat die Regierung beschlossen, sie einfach so oft abstimmen zu lassen, bis sie mit „Ja“ stimmen. Das haben sie jetzt getan. Sozusagen zumindest. Denn eigentlich haben sie nicht wirklich dem Vertrag zugestimmt – was darin geregelt wird, dürfte kaum ein Ire wissen. Stattdessen wurden sie mit Slogans wie „Mehr Jobs“ oder „Wirtschaftsaufschwung“ geködert – das zieht immer gut in einer Volkswirtschaft, die kurz vor dem Kollaps steht. Mit mehr Jobs hat der Vertrag aber inhaltlich nicht das Geringste zu tun. Und der tatsächliche Inhalt des Vertrags wurde von niemandem erwähnt.

Es fehlt noch die Zustimmung von Polen und Tschechien, dann kann der Vertrag in Kraft treten. Worum es sich dabei handelt, das weiß noch immer kaum jemand. Die Regierungen haben es tunlichst vermieden, darüber aufzuklären, in den Massenmedien wurde das Thema totgeschwiegen, eine öffentliche Diskussion fand nicht statt.

In Deutschland klagten ein paar Verfassungsrechtler erfolgreich gegen den Vertrag – durch ein Zusatz-Gesetz sah das Verfassungsgericht dann aber alle Grundgesetzwidrigkeiten ausgeräumt. Dieses Gesetz besagt, dass der Bundestag die Gesetze und Maßnahmen aus Brüssel immer erst absegnen muss – wie man am Lissabon-Vertrag gesehen hat, tut er das aber sowieso immer, auch ohne den Vertrag überhaupt gelesen zu haben.

Was steht also drin, wofür steht der Vertrag?

Militarisierung Europas

Der Vertrag verpflichtet alle EU-Staaten zur Aufrüstung (Artikel 42)

Er verpflichtet die EU-Staaten außerdem, anderen EU-Staaten im Kriegsfall Beistand zu leisten – damit wird die EU zu einem Militärbündnis wie die NATO – nur strenger. Die Solidaritätsklausel gilt sogar für Militäreinsätze innerhalb eines EU-Landes, etwa bei der Niederschlagung von Volksaufständen. Solche Inlandseinsätze sind vom Grundgesetz eigentlich ausdrücklich untersagt, der Vertrag von Lissabon hebelt dieses Verbot nun aus.

Die EU kann durch den Vertrag Kriege erklären und in Kriege eintreten, ohne die Entscheidung der UN abzuwarten.

Der Vertrag regelt eine EU-Rüstungsagentur, durch die ein EU-weiter Rüstungsmarkt etabliert wird. Dies ist fest im Vertrag verankert und kann von keinem Staat und auch vom EU-Rat selbst nicht mehr abgeschafft werden – dazu bedürfte es eines ganz neuen Vertrages.

Der Vertrag erlaubt die Verwendung von Haushaltsgeldern der EU-Staaten für militärische Zwecke – alle bisherigen EU-Verträge hatten dies verboten.

Einführung der Todesstrafe

Der Vertrag erlaubt die Tötung von Menschen im Falle eines „Aufruhrs“ – was genau das ist, wird nicht definiert. So könnten auch Demonstrationen durchaus als „Aufruhr“ ausgelegt werden. Es wäre nach dem neuen EU-Recht unter Umständen legitim, randalierende Demonstranten einfach zu erschießen. (Grundrechte-Charta & Artikel 6)

Pflicht zum Kapitalismus

Das Vertragswerk schreibt eine „in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft“ vor, „die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt“.

Die Einführung des Binnenmarkt-Prinzips regelt, dass nicht mehr die Lohnbestimmungen der einzelnen Länder gelten, sondern die Lohnbestimmungen des Herkunftslandes der Firma. Damit ist Lohndumping vertraglich geregelt und gewerkschaftlicher Widerstand in vielen Fällen rechtswidrig.

Durch die Warenverkehrsfreiheit darf jedes europäische Produkt europaweit verkauft werden – egal ob es nun die Bestimmungen im Verkaufsland erfüllt oder nicht. (z.B. GenFood, Pestizid-Belastung etc.)

Vormacht der großen Staaten

Der Vertrag begünstigt die drei großen Staaten Deutschland, Frankreich und Britannien, noch immer werden Befehle von oben gegeben.

Das EU-Parlament kann noch immer keine Gesetze beschließen oder einbringen – Exekutive und Legislative sind in der EU-Kommission zusammengelegt.

Nationales Recht hat am EU-Gerichtshof keine Bedeutung, die Richter werden von den Regierungen ernannt – was merkwürdig ist, denn eigentlich ist es ja ihre Aufgabe, die Menschen vor den Regierungen zu schützen.

… wenn die Iren das gewusst hätten.

Dabei geht es auch ganz anders, wie Bolivien so schön vorgemacht hat:

Statt EU-Vertrag lieber die Verfassung Boliviens

 


 

Links

Hier kann der Vertrag heruntergeladen werden.

Eine kurze Video-Reportage zum Vertrag von Lissabon.

Kreative Kritik von „Die Bandbreite“

Weitere Artikel zum Thema auf Sein.de

Verfassungsgericht stoppt Beitritt zum Vertrag von Lissabon – vorerst …

Die Wiedereinführung der Todesstrafe

4 Responses

  1. D. Umm

    Ja mei, so viel Schwachsinn zum Vertrag von Lissabon liest man dann doch immer noch selten…. Mein Rat: Einfach mal den Vertrag durchlesen und nicht einfach alles nachplappern…. Ach ja, und wenn die Iren tatsächlich diesen Vertrag nicht wollten, dann hätte man auch 1000 mal abstimmen lassen können….

    Antworten
  2. Berni

    Noch eine Chance, wenn der Tscheche V. Klaus den Vertrag nicht ratifiziert. Die Zeitungen fallen förmlich über den her.

    Leute, wenn ihr den Lissabon-Vertrag noch verhindern wollt, tragt euch hier ein

    http://www.petitiononline.com/sptklaus/

    Übersetzungen gibts hier

    http://supportvaclavklaus.wordpress.com

    Antworten

Hinterlasse einen öffentlichen Kommentar

Deine Email Adresse wird nicht veröffentlicht.

*