Freilernen und Homeschooling findet immer mehr Zuspruch. Immer mehr Eltern möchten ihre Kinder nicht den Mühlen des Schulsystems überantworten und suchen nach Alternativen. Fast überall auf der Welt zählt dies auch zum guten Recht der Eltern, es gibt zwar eine Bildungspflicht, wie die Eltern diese Erfüllen, bleibt aber ihnen überlassen. Homeschooling wird von den meisten Ländern im Rahmen rechtlicher Regelungen unterstützt, nicht jedoch in einigen Diktaturen – und in Deutschland.

Wer in Deutschland sein Kind nicht in eine Schule schickt, hat mit hohen Bußgeldern und Zwangszuführungen zu rechnen. In seltenen Fällen droht der Sorgerechtsentzug oder gar Gefängnis. Die USA gewährt deutschen Familien daher politisches Asyl auf der Flucht vor den Behörden, die UNO hat Deutschland schon angemahnt.

Dass die Global Homeschooling Conference 2012 ausgerechnet in Berlin stattfindet, ist damit durchaus auch als Provokation zu verstehen.

 

„Homeschooling ist ein Menschenrecht“

„Freies häusliches Lernen ist ein grundlegendes Menschenrecht“, heißt es in der Ankündigung der Konferenz, die vom 1-4 November stattfinden wird.

Über dieses Recht will die Konferenz aufklären. Dabei sind weniger die individuellen Gründe im Blickpunkt, die von religiösen über pädagogischen bis zu politischen Beweggründen reichen, sondern vielmehr soll für die Freiheit der Eltern eingetreten werden, über die Bildung ihrer Kinder selbst zu entscheiden:

„Wir stellen fest, dass viele verschiedene Philosophien, Methoden und Gründe dazu führen können, dass Eltern ihre Kinder zu Hause bilden. Diese individuellen Arten freier häuslicher Bildung sind nicht der Schwerpunkt der Konferenz. Sondern es geht darum, dass – unabhängig von dem Grund oder der Art der Durchführung-Eltern die Freiheit haben müssen, diese Form der Bildung für ihre Kinder zu wählen. Dieses Recht ist von grundlegender Bedeutung ist und muss in allen freien Gesellschaften geschützt werden.

GHEC 2012 trennt die verschiedenen Formen häuslicher Bildung nicht – ob das Lernen strukturiert oder autonom ist oder ob die Eltern philosophisch, pädagogisch oder religiös argumentieren. Freilerner und Homeschool-Eltern sind in der Tat buntgemischt und höchst engagiert, aber wir alle teilen die gemeinsame Grundüberzeugung: Eltern müssen in ihrem Grundrecht, zu entscheiden, in welcher Form ihre Kinder gebildet werden, geschützt werden.“

So soll die Konferenz all jene zusammenbringen, die sich für diese Bildungsform interessieren: Eltern, Politiker, Pioniere des Freien Lernens und des Homeschooling, Forscher und Menschen, die sich einfach informieren wollen.

Global Homeschooling Conference
1.-4. Novbember 2012
http://www.ghec2012.org

 

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dr/Sein.de

 

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2 Responses

  1. scholz

    Nachtrag bzw. Berichtigung:

    Lediglich Länder bzw. Staaten, die Ihren Bürgern trauen, also wo kein Generalverdacht gegen Eltern besteht, können Eltern selbst und freiheitlich entscheiden, welche Bildung sie Ihren Kindern zukommen lassen!

    Antworten
  2. scholz

    Es gibt nur einen legitimen und nachvollziehbaren Grund, weshalb das deutsche System, Eltern die Erlaubnis zum Homeschooling untersagt bzw. Steine in den Weg legt!

    Es geht einzig und allein um die Beeinflussung respektive Indoktrinierung der Kinder, hinter dem Rücken der Eltern!

    In der deutschen Geschichte machten es die Nationalsozialisten vor, und Kommunisten nach, also RECHTE und LINKE Diktaturen!

    Lediglich Länder bzw. Staaten, die Ihren Bürgern trauen, also wo kein Generalverdacht gegen Eltern besteht, können selbst und freiheitlich entscheiden, welche Bildung sie Ihren Kindern zukommen lassen!

    Länder u. o. Staaten, die Eltern, auf Grund des Homeschoolings, mit Strafen u. o. Gerichtsverfahren drohen und überziehen u. o. sogar Eltern das elterliche Sorgerecht beschränken u. o. entziehen, haben jeglichen Anspruch verwirkt, sich freiheitlich und demokratisch zu bezeichnen!

    Nur fremdbestimmte Länder u. o. Schurkenstaaten traktieren Ihre Landsleute dahingehend, dass diese sich gezwungen sehen, ihr Heimatland zu verlassen!

    Ein gelernter DDR – Bürger.

    Antworten

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