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Neues Meldegesetz: Ämter dürfen Adressen an Adresshändler verkaufen

Ämter dürfen künftig persönliche Daten wie Namen und Meldeadresse an Adresshändler und Werbefirmen weitergeben - das hat der Bundestag mit dem neuen Meldegesetz beschlossen. Datenschutz? Davon hält man anscheinend nicht viel. Nur wer schriftlich Widerspruch gegen die neue Praxis einlegt, kann verhindern, dass der Staat seine Daten "verscheuert" - die sogenannte "Widerspruchslösung". Eigentlich wäre zwar - wie ursprünglich vorgesehen - eine "Einwilligungslösung" sehr viel sinnvoller und im Sinne des Verbrauchers, aber das haben CDU und FDP in letzter Minute noch geändert, in wessen Interesse eigentlich, möchte man sich fast fragen. Im Moment stört es anscheinend vor allem Datenschützer und die Opposition.

"Das staatliche Melderegister ist kein Vorratsdatenspeicher für Zwecke der Wirtschaft", ärgerte sich SPD-Parteichef Sigmar Gabriel über das Gesetz.

Die Regierungskoalition sei "wieder einmal vor der Adresslobby eingeknickt" und habe "mit diesem Gesetz den Datenschutz für Wirtschaftsinteressen geopfert", kritisierte auch SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles auf abgeordnetenwatch.de.

Ab 2014 tritt das neue Gesetz in Kraft - persönliche Daten können Firmen unter bestimmten Umständen auch heute schon vom Meldeamt erfragen. In Zukunft sollen nun auch Privatpersonen und Adresshändler Zugang zu den Daten bekommen. Einen Vordruck für den Widerspruch kann man im Meldeamt bekommen.

 

 

 

 

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Leser Kommentare:


Am 12. Juli. 2012 geschrieben von Leo

Petition: Meldewesen - Rücknahme des Gesetzes zur Fortschreibung des Meldewesens vom 04.07.2012
Ende Mitzeichnungsfrist 09.08.2012

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?PHPSESSID=b832922c86a0475ff0a2d228112431ef&action=petition;sa=details;petition=25647


Am 12. Juli. 2012 geschrieben von Leo

"Adressauskunft: Widerspruchsrecht abgeschafft"
.... Triumpf der Werbe-Industrie kaum noch zu verhindern. All dem können Sie nicht entkommen: Ziehen Sie um, so fragt der Adresshändler einfach nach ihrer neuen Anschrift. Und legen Sie Widerspruch ein, dann greift der eben erwähnte Paragraph 44 Absatz 4: Der Widerspruch gilt einfach nicht.
Diese schöne neue Welt des Datenschutzes wird am 1. November 2014 beginnen, denn dann tritt das geänderte Melderechtsrahmengesetz nämlich in Kraft. Lediglich ein Nein im Bundesrat könnte die Neuregelung jetzt noch aufhalten. ... "
http://www.chip.de/news/Adressauskunft-Widerspruchsrecht-abgeschafft_56540821.html



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