Berlin in der Hochzeit des Kalten Krieges. Knapp zwei Jahre nach der Errichtung der Mauer erscheint der charismatische U.S. Präsident John F. Kennedy im West-Teil der Stadt. Ziel seiner Amtsreise ist die Solidaritätsbekundung mit den Bewohnern der von den westlichen Alliierten besetzten Sektoren. Als Exklave der Bundesrepublik war die Vorstellung einer sowjetischen Besatzung seinerzeit eine stetige Bedrohung.

Vor seinem Besuch war West-Berlin für den amerikanischen Staatsmann der wichtigste geopolitische Standort im Kampf gegen den Kommunismus. Doch nachdem Kennedy das vibrierende Stadtleben, die Vielfalt und den Enthusiasmus der West-Berliner persönlich bezeugt hatte, war er so begeistert, dass er Teile seiner vorbereiteten Rede verwarf, und sie um einige emotionale Bekundungen ergänzte. Darunter die weltberühmten Passagen in deutscher Sprache.

In Medien und Politik wird Kennedys Rede am 26. Juni 1963 vor dem Rathaus Schöneberg als einer der glorreichsten Momente gegen den Kommunismus gesehen, und für das westliche System von Demokratie, die sogenannte “freie Marktwirtschaft”. Dies anzunehmen würde jedoch die Essenz dieses historischen Auftritts verkennen. Wer den Tenor und Inhalt aufmerksam prüft, wird feststellen, dass es Kennedy im Kern um eines ging: Um die Freiheit des Individuums.

Die entscheide Frage, die sich jede Solidargemeinschaft fortwährend stellen muss, ist wie sie Freiheit definiert. Selbstverständlich hatten die Bürger des Westens mehr individuelle Freiheit als solche der Ostblockstaaten. Ist aber deshalb das westliche Demokratieverständnis die Krone der politikwissenschaftlichen Schöpfung, wie es von deutschen Volksvertretern seit Jahren deklariert wird?

Kennedy beschreibt seine Wahrnehmung der westlichen Demokratie in seiner Rede folgendermaßen:

“Freedom has many difficulties, and democracy is not perfect. But we have never had to put a

wall up to keep our people in – to prevent them from leaving us.”

Eine sehr pragmatische Analyse von Demokratie, ohne den triefenden Pathos, den man so oft von westlichen Staatsmännern jüngerer Vergangenheit hört. Trotz seines bekennenden Idealismus und der Vision einer vereinten, friedlichen Welt, war Kennedy Realpolitiker. Er wusste, dass es keine sakrale Staatsform gibt, die man in religiöser Manier gegenüber allen anderen Möglichkeiten des Zusammenlebens verteidigen sollte, wie es in der heutigen Bundesrepublik so gern getan wird. Zum Beispiel von selbsternannten “Antifaschisten”, welche nicht selten die sachliche Kritik an bestehenden politischen Misständen als “rechtes Gedankengut” denunzieren.

Kennedy hingegen betonte eben nicht die Unfehlbarkeit der Demokratie, sondern konzentrierte sich stattdessen auf den offensichtlichsten Unterschied zur Diktatur, welche indiviudelle Freiheit bekämpft. Der größte Indikator einer intakten freiheitlich-demokratischen Grundordnung wäre demnach die eigene Bewegungsfreiheit, und die Entscheidungsfreiheit sagen zu können: “Nein, ich mache hier nicht mehr mit. Nein, ich will ein anderes System, weil dieses meinen Bedürfnissen als Indiviuum nicht mehr gerecht wird.” Haben wir diese Freiheit im heutigen, wiedervereinten Deutschland, welches sich Kennedy in seiner Rede vor 60 Jahren so sehr herbeisehnte?

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat im April 2021 den “Phänomenbereich” der “Verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates” eingerichtet. Was bedeutet Delegitimierung in diesem Fall? Laut Verfassungsschutz äußert sich dies “unter anderem in einer aggressiven Agitation gegen Repräsentanten und Institutionen des Staates, um dessen Legitimität systematisch zu untergraben.” Das ist eine derart vage Auslegung, dass man theoretisch jede Form von scharfer Kritik am Staatssystem, auch Satire, strafrechtlich verfolgen könnte.

Der Rechtswissenschaftler Dietrich Murswiek, emeritierter Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, sieht dieses Konzept ähnlich problematisch: “Mit diesem Vokabular weicht [der Verfassungsschutz] die Grenzen juristisch fassbarer Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung auf und ermächtigt sich selbst dazu, oppositionelle Bestrebungen als extremistische Bestrebungen zu bewerten.” Murswiek weiter: “Es ist das verfassungsrechtlich verbürgte Recht der parlamentarischen – und der ausserparlamentarischen -Opposition, alles zu kritisieren, was die Regierung macht – ob diese Kritik berechtigt ist oder nicht. Ob sie berechtigt ist oder nicht, entscheidet nicht der Verfassungsschutz, sondern das entscheidet jeder für sich, insbesondere an der Wahlurne.”

Gesetze und Verordnungen, welche die Meinungsfreiheit einschränken, dienen immer nur der Machtbesessenheit von Autokraten, und sind das schlimmste Anzeichen politischen Versagens. Laut Verfassungsschutzbericht 2021 stehe jemand bereits unter Extremismusverdacht, wer nach der Flutkatastrophe im Ahrtal “aktiv den Eindruck” erweckte, dass staatliche Stellen mit der Bewältigung der Lage “komplett überfordert gewesen seien”.

Ein erschreckender Fall der Anwendung dieses Willkür-Tatbestands ist der HNO-Arzt Dr. Josef Thoma, dem aufgrund von regierungskritischen Äußerungen der Entzug seiner Pilotenlizenz angedroht wurde, die er fast zwanzig Jahre besitzt. Seine “Zuverlässigkeitsbescheinigung” soll eingezogen werden. Unter anderem wird ihm vorgeworfen, das Pflegepersonal in einem Interview zum Widerstand gegen die berufsbezogene Impfpflicht aufgefordert zu haben.

Ein weiterer prominenter Fall der “Delegitimierung des Staates” ist der bekannte Satiriker und ehemalige Polizeihauptkommissar Tim Kellner. Ihm wurde ein Strafbefehl zugestellt über acht Monate Haft auf Bewährung – wohlgemerkt ohne gerichtliche Anhörung. Sein Vergehen: Er hat einen Auftritt der Deutschen Außenministerin Analena Baerbock satirisch aufbereitet und kommentiert. Die Verurteilung beruht auf Paragraph 188 StGB, “Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung”. Dieser Straftatbestand wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft. Das Gesetz erhielt eine Neufassung am 30.03.2021 “zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität.”

Eine solche Verengung des Debattenraumes führt unweigerlich zur Abschreckung der Bürger, sich an demokratischen Prozessen zu beteiligen. Eine Umfrage des renommierten Allensbach-Instituts im Jahr 2021 hat ergeben, dass nur noch 45 Prozent der Deutschen das Gefühl haben, die politische Meinung könne frei geäußert werden. Das ist der niedrigste Wert seit 1953.

Dies ist nicht das freie, vereinte Deutschland, welches sich John F. Kennedy wünschte. Die Einschränkung der Meinungsfreiheit, und die Kriminalisierung von Dissidenten wären mit seinem Demokratieverständnis unvereinbar. Artikel 5 des Grundgesetzes soll die Meinungsfreiheit garantieren. “Norm und Wirklichkeit gehen auseinander”, sagt der Historiker Rene Schlott dazu.

In einem Deutschland, in dem ich politische Verfolgung fürchten muss, wenn ich die Systemfrage stelle, kann ich mich nicht frei fühlen. Es kann keine Ausnahmen für Meinungsfreiheit geben. Entweder es gibt sie, oder es gibt sie nicht. Die folgenden Worte aus Kennedys Rede sind deshalb die wichtigsten:

“Freedom is indivisible, and when one man is enslaved, all are not free.”

 

Im von Bundespräsident Steinmeier ausgelobten “besten Deutschland, das es jemals gegeben hat” findet ein solches Freiheitsverständnis nur noch zu PR-Zwecken Anwendung. Erwartungsgemäß war die Gedenkveranstaltung zum 60. Jubiläum der Kennedy Rede vor dem Rathaus Schöneberg eine Mischung aus Schmalz, Propaganda und Heuchelei. Die gehisste Ukraine-Flagge auf dem Dach der Veranstaltungsbühne vermittelte einem sofort, welcher Tenor vorherrschen würde. Der grüne Bezirksbürgermeister Oltmann fackelte nicht lange, den Besuch Joe Bidens in Kiew zum ersten Jahrestag der russischen Invasion mit Kennedys Besuch in West-Berlin zu vergleichen. Eine Zuschauerin ehrenwerten Alters sah diesen Vergleich offenbar als gerechtfertigt, und kommentierte, beide Präsidenten hätten den Menschen Hoffnung gegeben.

Berlins Regierender Bürgermeister Wegner (CDU) schlug denselben Takt an, und zog diverse Parallelen zum aktuellen Ukraine-Konflikt. Nach kurzem Geschichtsunterricht über die Bedeutung von Kennedys Rede für die damaligen Berliner, darunter auch eine Anekdote über seinen Vater als Zeitzeuge, wurde der Fokus schnell auf die Dämonisierung Putins und die bedingungslose Solidarität mit Zelenskys Ukraine gelenkt. “Wir stehen an der Seite Kiews” verkündete Wegner stellvertretend für alle Berliner, ungeachtet der Tatsache, dass laut Statista-Umfrage Ende Mai 2023, 37% der Deutschen die Unterstützung der Ukraine mit Waffen als “zu weit” beurteilten, und 55% die diplomatischen Anstrengungenen zur Beilegung des Krieges als “nicht weit genug” einschätzten.

Besondere Brisanz bekam Wegners Rede dann, als er den wichtigsten Satz aus Kennedys Rede zitierte: “Die Freiheit ist unteilbar, und wenn auch nur einer versklavt ist, dann sind nicht alle frei.” Dieser Gedanke müsse aktuell der Maßstab für die Unterstützung des Westens für die Ukraine sein.

Bemerkenswert, denn dies war gewiss nicht der Maßstab Berlins und der Bundesrepublik Deutschland für die eigene Bevölkerung in den vergangenen Jahren. Wegner ging sogar soweit aufzurufen, die Freiheit “jeden Tag zu feiern”, und dass man sofort reagieren müsse, sobald der Anschein erweckt wird, die Freiheit werde bedroht. Die Chuzpe muss man erstmal haben, nachdem im März 2020 Berliner Senioren von Parkbänken vertrieben wurden, weil man im öffentlichen Raum nicht “verweilen” durfte. Berliner, die aufgrund der historisch beispiellosen Grundrechtsverletzungen der Corona-Maßnahmen mit erhobenem Grundgesetz in den Händen demonstrierten, wurden polizeilich dazu aufgefordert dies zu unterlassen, da es eine “politische Meinungsäusserung” darstelle. Das generelle Versammlungsverbot zu Beginn der Maßnahmenzeit wurde erst nach einer Klage durch Juristen beim Bundesverfassungsgericht aufgehoben – unter schweren Auflagen wie Teilnehmerzahlbeschränkungen und Mindestabständen. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Versammlungsverbot der sächsischen Corona-Verordnungen jüngst in einem Urteil für unverhältnismässig erklärt – nach mehr als drei Jahren.

Protestierende Senioren wurden von Polizisten über den Boden geschleift. Türen von Privatwohnungen wurden aufgebrochen, wenn der Verdacht einer “verbotenen Versammlung” bestand. Eine Beschwerde eines unliebsamen Nachbarn über zu laute Musik reichte in einigen Fällen aus. Ein Durchsuchungsbefehl war oft nicht mehr nötig.

Durchsuchungsbefehle gab es dennoch unzählige. Zum Beispiel bei einem Amtsrichter in Weimar, der sich aktuell in einem Gerichtsprozess wegen “Rechtsbeugung” verteidigen muss, weil er zwei Schüler von der Maskenpflicht befreit hatte. Oder bei unzähligen Ärzten, die im Verdacht standen, “falsche Gesundheitszeugnisse” ausgestellt zu haben, weil sie Patienten glaubten, die  sich mit Beschwerden beim Tragen von Masken hilfesuchend an sie wandten. Gesunde Bürger wurden durch die “2G” und “3G” Maßnahmen vom öffentlichen Leben ausgeschlossen, und von Medien und Politik in einer Weise diskriminiert und zu Feindbildern der Gesellschaft gemacht, wie es in der Bundesrepublik historisch beispiellos war. Weltärztebund-Chef Montgomery sprach von einer “Tyrannei der Ungeimpften”. Bis heute hält er seine öffentlichen Statements für richtig. Karl Lauterbach warf Angestellten des Gesundheitswesens vor, welche gegen die Impfpflicht protestierten, dass sie “keinen Beitrag geleistet” hätten.

Wenn man den Ausführungen von Berlins Regierendem Buergermeister zuhört, könnte man den Eindruck gewinnen, all dies hätte nie stattgefunden. Berlin ist die Stadt, in der seit dem Mauerfall jeden Tag die Freiheit gefeiert wird. Der Jubel unter den wenigen hundert Teilnehmern der Veranstaltung ließ daran scheinbar keine Zweifel aufkommen. 60 Jahre nach JFK, und 33 Jahre nach dem Mauerfall, scheinen die Berliner sich freier zu fühlen denn je, und sind zufrieden mit ihren Volksvertretern, nähme man das Publikum vor dem Rathaus Schöneberg an diesem Samstag als Maßstab.

Überhaupt hatte dieses “Bürgerfest” augenscheinlich mehr den Charakter eines Biergartens, als einer politischen Gedenkveranstaltung. Der RBB beschreibt das Ereignis so: “Bei Burgern, Pommes, Hotdogs und Bier wurde nun diesem für Berlin prägenden Moment gedacht.” In dieser Zusammenfassung könnte man versteckten Zynismus vermuten. Was sagt ein solcher Gedenkcharakter über das Politikverständnis der Berliner aus, wenn man den Bekundungen der politischen Amtsträger auf der Bühne glauben schenken will, dass der Besuch und die Rede Kennedys von essentieller Bedeutung für die Freiheit Berlins war?

Das Highlight der Jubiläumsveranstaltung war natürlich die Projektion der Aufzeichnung von Kennedys Rede auf Grossbildleinwand, welche von der Menge umjubelt wurde. Daneben gab es musikalische Beiträge, u.a. von der Jazz-Band der U.S. Air Force Base Ramstein, und einen Kinderchor, welche stimmungsvolle Akzente mit klassischen Frank Sinatra Songs der 1960er Jahre zur Freude des Publikums setzen konnten. Auch ein Cover von John Lennons Hit-Single “Imagine” durfte natürlich nicht fehlen.

Zur Signalisierung Deutsch-Amerikanischer Freundschaft traten dann noch ein paar Amerikaner vor das Mikrofon. U.S. Botschafterin Amy Gutman spielte den gewohnt pathetischen Transatlantik-Werbetext ab, nebst obligatorischem Unterstützungsversprechen an die Ukraine, gewürzt mit der wenig originellen Bekundung “Wir sind Ukrainer”. Die Abschlussrede hielt ein Neffe von John F. Kennedy, Timothy Shriver. Shriver ist Vorsitzender der Special Olympics, welche dieses Jahr erstmals in Berlin ausgetragen wurden. Sein Einsatz und Aufruf zur Förderung geistig benachteiligter Kinder ist ergreifend und inspirierend. Er war mit weitem Abstand der beste Redner der Veranstaltung. Sein enormes Charisma und die optische Ähnlichkeit mit seinem berühmtesten Onkel versprühten ein wenig der alten Kennedy Ambiance.

 

Ein Name, welcher erstaunlicherweise im Rahmen der Veranstaltung keinerlei Erwähnung fand, ist ein weiterer prominenter Neffe von John F. Kennedy, Robert F. Kennedy Jr., der Sohn von Robert F. Kennedy, welcher während der Präsidentschaft seines Bruders Attorney General war (in Deutschland vergleichbar mit Justizminister und Generalbundesanwalt in Personalunion), ist aktuell Kandidat der demokratischen Partei für die U.S. Präsidentschaftswahl 2024.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bildquelle: odysee.com
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Man sollte meinen, diese Tatsache allein wäre Grund genug ihn einzuladen. Noch bemerkenswerter ist der Bericht des RBB, “60 Jahre nach der berühmten Rede […] ist in Berlin das weltberühmte Zitat ‘Ich bin ein Berliner’ erneut bejubelt worden”. Tatsächlich ist es noch keine drei Jahre her, dass diese Worte in Berlin bejubelt wurden.

Am 29. August 2020 war Robert F. Kennedy Jr. zu Gast in Berlin, und hielt eine Rede vor Hunderttausenden Zuschauern. Er warnte u.a. vor den Gefahren moderner Überwachungstechnologien und finanzieller Verbindungen von Politikvertretern zur Pharmaindustrie. Der berühmte Ausspruch seines Onkels fiel in folgender Passage seiner Rede:

“57 years ago, my uncle John F. Kennedy came to Berlin, because Berlin was the frontline against global totalitarianism. My uncle proudly said to the people of Germany ‚Ich bin ein Berliner‘. All of us here today can once again proudly say ‚Ich bin ein Berliner‘, because we are once again the frontline against global totalitarianism.”

Diese Rede wurde medial damals kaum erwähnt, und nun, zum 60. Jahrestag, vollkommen ignoriert. Offenbar ist es berichtenswerter, wenn ein Kennedy vor ein paar hundert Zuschauern auf einem “Bürgerfest” der Stadt spricht, als vor Hunderttausenden auf einer politischen Protestveranstaltung, welche wenige Tage zuvor vom Senat Berlin verboten wurde, was erst durch eine Eilklage vor dem Verwaltungsgericht Berlin aufgehoben werden konnte. Die Freiheit zu feiern, so sieht es offenbar die Stadt Berlin, ist nur dann lobenswert, wenn es ihren Bürgern ausdrücklich erlaubt wird. Jetzt soll sie laut dem regierenden Bürgermeister sogar “jeden Tag” gefeiert werden. Vor drei Jahren wollte der Berliner Senat sie noch verbieten.

Freiheit bleibt nicht dadurch erhalten, in dem man feiert. Sie muss immer und immer wieder eingefordert und erkämpft werden. Bei Robert F. Kennedys Rede vor drei Jahren war ich im Publikum. Als ich den Blick durch die Massen schweifen ließ, erblickte ich viele verschiedene Landesflaggen, Hautfarben und Altersgruppen. Es war ein buntes Potpourri der Kulturen, und viele kamen von außerhalb der Stadt. Doch für mich waren sie alle Berliner. John F. Kennedys glorreicher Ausruf wurde für mich erlebbar:

“All free men, wherever they may live, are citizens of Berlin. And, therefore, as a free man, I take pride in the words – ich bin ein Berliner.”

 

Berliner zu sein heißt für mich nicht, bei sommerlichen Temperaturen im Bierzelt zu sitzen, wenn die Regierung dazu einlädt. Berliner zu sein heißt fuer mich, meine Freiheit einzufordern, wenn sie mir die Regierung nehmen will. Die Frage, die mich seit jeher umtreibt, ist daher: Wo gibt es noch Berliner? Ich suche sie überall dort, wo die Freiheit bedroht ist. An der Frontlinie gegen den globalen Totalitarismus.

Geronimo

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Eine Antwort

  1. Holle
    Fast...!

    Interessant, …was dieser Verfassungsschutz wohl beschützt?
    Ist es die Verfassung, die im Artikel 146 Grundgesetz erwähnt wird?
    Macht dies nicht nur mich fassungslos?
    Oder erklärt dies, warum diese Republik sich in solch einer schlechten Verfassung befindet?
    Fragen über Fragen…!

    Antworten

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