Todesurteil für Mumia Abu-Jamal aufgehoben 8. Dezember 2011 Fast 30 Jahre nachdem Mumia Abu-Jamal wegen eines mutmaßlichen Mordes an einem Polizisten zu Tode verurteilt wurde, gab die US-Staatsanwaltschaft nun bekannt, dass das Todesurteil in Absprache mit der Witwe des Opfers aufgehoben wurde. Abu-Jamal wird aber wohl den Rest seines Lebens hinter Gittern verbringen, denn an seiner Schuldigkeit besteht aus Sicht der Staatsanwaltschaft wegen der sehr dichten Beweislage kein Zweifel. Ikone in Haft Der ehemalige Aktivist der Schwarzen-Bewegung Black Panthers war nach seiner Verurteilung eine Ikone verschiedener Bewegungen geworden. Wie kein Anderer wurde er zu einem Symbol des Kampfes gegen die Todesstrafe und den Rassismus. International haben sich Linke, Globalisierungsgegner und Gegner der Todesstrafe mit Abu-Jamal solidarisiert, teilweise nahm dies die Form einer regelrechten Helden-Verehrung an: Mumias Gesicht schmückt heute tausende T-Shirts, Flugblätter, Plakate und Kaffeetassen. Während seiner 30-jährigen Haft schrieb Mumia Abu-Jamal mehrere Bücher und zahllose Artikel, er gilt als einer „der weltweit einflussreichsten intellektuellen Führer der Bewegung gegen die Todesstrafe“ (Angela Davis). In Deutschland veröffentlicht die linke Zeitung „junge welt“ eine Kolumne Abu-Jamals. Todesstrafe in den USA In den USA sieht die Rechtsprechung in 34 Bundesstaaten die Todesstrafe für schwere Verbrechen vor. Seit 1977 wurden über 1200 Menschen exekutiert. Nur vier Nationen weltweit töten mehr Menschen auf Gerichtsbeschluss: China, der Iran, Nordkorea und der Jemen. Derzeit warten über 3000 Menschen in Todeszellen auf ihre Exekution – allerdings vergehen meist Jahrzehnte, bis das Urteil vollstreckt wird, da die Urteile immer wieder angefochten werden. Hinterlasse einen öffentlichen Kommentar Antwort abbrechenDeine Email Adresse wird nicht veröffentlicht.KommentarName* E-Mail* Meinen Namen, meine E-Mail-Adresse und meine Website in diesem Browser für die nächste Kommentierung speichern. Überschrift E-Mail-Benachrichtigung bei weiteren Kommentaren.Auch möglich: Abo ohne Kommentar. Durch Deinen Klick auf "SENDEN" bestätigst Du Dein Einverständnis mit unseren aktuellen Kommentarregeln.