Über 1 Millionen haben bereits die Petition unterschrieben: Die Grundrechtsverwirkung nach Verfassungsartikel 18 kann Björn Höcke von der Wählbarkeit ausschließen.

von Oliver Bartsch

Eine Petition fordert die Regierung auf, beim Verfassungsgericht einen Antrag auf Grundrechtsverwirkung gegen Björn Höcke zu stellen – der Zuspruch ist groß. Bereits 1,5 Millionen Bürger haben bereits unterschrieben.

Angesichts der Pläne der AfD, unliebsame Ausländer massenweise aus Deutschland zu deportieren, wird neben einem Verbotsverfahren nun eine weitere Möglichkeit diskutiert: ein Antrag auf Entzug der Grundrechte für herausragende Verfassungsfeinde. Dazu läuft inzwischen eine Petition auf campact.de, die sich namentlich gegen den Thüringer AfD-Partei- und Fraktionschef Björn Höcke richtet, dessen Landesverband der Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem einstuft. Die Petition appelliert an die Fraktionsvorsitzenden von SPD, Grünen, FDP sowie den Oppositionsfraktionen CDU/CSU und Linke, die Bundesregierung zu einem entsprechenden Antrag beim Bundesverfassungsgericht zu bewegen.

Auf campact.de heißt es: „Björn Höcke ist ein wahrhaft gefährlicher Feind der freiheitlichen Demokratie. Das zeigt sich immer wieder. Doch es gibt eine Möglichkeit, ihn zu stoppen: Die Grundrechtsverwirkung nach Verfassungsartikel 18. Das ist niedrigschwelliger als ein Parteiverbot – und darum realistischer. Damit dürfte Höcke sich nicht mehr wählen lassen. Unterzeichnen Sie jetzt die WeAct-Petition von Indra Ghosh!“

Was bedeutet Grundrechtsverwirkung?

„Die Grundrechtsverwirkung beinhaltet, dass demjenigen die Inanspruchnahme einzelner Grundrechte entzogen werden kann, der diese „zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht“. Darüber hinaus kann im Zuge der Grundrechtsverwirkung für deren Dauer auch das Wahlrecht, die Wählbarkeit und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt werden (§39 Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, BVerfGG). Ein Antrag auf Verwirkung der Grundrechte kann vom Bundestag, von der Bundesregierung oder von einer Landesregierung gestellt werden. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet in diesem Fall über Ausmaß und Dauer der Verwirkung.“

Warum ist das wichtig?

Dieses Jahr wird in Thüringen gewählt. Und es besteht die Gefahr, dass die AfD nach dieser Wahl die stärkste Kraft im Landtag von Erfurt sein wird. Dieser Landesverband wurde im März 2020 vom Thüringer Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft. An der Spitze des Thüringer AfD-Landesverbandes steht prominent Björn Höcke. Sein Einfluss in der Bundes-AfD ist ebenfalls zentral. Höcke hetzt gegen die im Grundgesetz verankerte freiheitliche demokratische Grundordnung, die Erinnerungskultur in Bezug auf den Holocaust und Menschen mit Migrationshintergrund. Er bezeichnet das Holocaust-Mahnmal in Berlin als ein „Denkmal der Schande“ und fordert im gleichen Zusammenhang eine „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“. Er schwadroniert von dem „bevorstehenden Volkstod durch den Bevölkerungsaustausch“. Auch was er zukünftig vorhat, teilt er unverblümt mit: „Ein paar Korrekturen und Reförmchen werden nicht ausreichen, aber die deutsche Unbedingtheit wird der Garant dafür sein, dass wir die Sache gründlich und grundsätzlich anpacken werden. Wenn einmal die Wendezeit gekommen ist, dann machen wir Deutschen keine halben Sachen, dann werden die Schutthalden der Moderne beseitigt.“

Infos unter: https://aktion.campact.de/weact/hocke-stoppen/teilnehmen

 

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5 Responses

  1. Peter B.
    Auf in die braune Zukunft

    Oposition ausschalten erinnert schon sehr an „braune Zeiten“, die Grundrechtsverwirkung wäre eine „legale“ Möglichkeit dort hin. Ist ist immer wieder nett zu beobachten wie sich diese Scheindemokratie ihr eigenes Grab schaufelt.

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    • Oliver
      Freiheit hat Grenzen

      @Peter B
      Hätte jemand 1923 den Mut gehabt, einen Teil der Opposition nicht nur auf der Höhe der Münchner Feldherrenhalle gewaltsam zu stoppen, sondern ganz zu verbieten, hätten wir uns vielleicht ein paar Millionen Tote gespart. Auch Freiheit hat ihre Grenzen. Diese müssen freilich auf rechtsstaatlichem Wege gezogen und verteidigt werden.

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  2. Matthias
    Zum bedenken

    https://www.laitman.de/liberalismus-ist-der-heutige-faschismus/
    höcke ist nicht das problem

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    • Oliver

      Dass jemand, der die Ausweisung deutscher Staatsbürger fordert, weil diese einen Migrationshintergrund haben oder zu migrantenfreundluch eingestellt sind, und der außerdem mit Bürgerkrieg droht, kein Problem darstellen soll, leuchtet mir nun so ganz und gar nicht ein.
      Für mich klingt das so: Heroin ist nicht das Problem, das Feierabendbier hingegen schon.

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  3. Oliver

    Diese Petition ist aus meiner Sicht vor allem eine Gelegenheit, deutlich zu machen, dass die Mehrheit in diesem Land keine Rückkehr in braune Zeiten will. Denn als Wiedergänger der Nazis stilisiert Höcke sich ganz bewusst.
    Viele im Umfeld der AfD sehen sich als Vertretern „des deutschen Volkes“, das sich nun endlich zu wehren beginne. Es ist gut, wenn klar wird: wir sind auch Bürger dieses Landes und Eure Rettung wollen wir nicht!

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