Null-Energie-Gebäude Pflicht ab 2019

Das EU-Parlament verabschiedete Ende April eine neue Richtlinie für Energieeffizienz in Gebäuden. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen nach dieser Verordnung bis zum 31. Dezember 2018 sicherstellen, dass alle neu gebauten Gebäude genauso viel Energie erzeugen wie sie verbrauchen – etwa mittels Sonnenkollektoren oder Wärmepumpen.

Die Mitgliedsstaaten sollen bis zum 30. Juni 2011 nationale Pläne entwickeln, wie die neue Richtlinie umgesetzt werden kann. Es geht dabei vor allem darum, rechtliche Hindernisse und Marktschranken abzubauen sowie neue steuerliche und finanzielle Instrumente einzuführen. Vorgeschlagen wird beispielsweise die Senkung der Mehrwertsteuer auf Güter und Dienstleistungen zur Energieeinsparung.

Bei Gebäuden, die einer größeren Renovierung unterzogen werden – wenn die Renovierungskosten 20 Prozent des Gebäudewertes übersteigen -, müssen die neuen Gebäudeteile wie Fenster oder Energieversorgungssysteme mindestens den bestehenden Anforderungen der Energieeffizienzbestimmungen entsprechen. Dafür sollten auch entsprechende Fördermaßnahmen zur Verfügung stehen, beispielsweise für den Einbau Erneuerbarer-Energie-Systeme. Die Mitgliedsstaaten sollen zudem dafür sorgen, dass in neuen Gebäuden und allen renovierten Bauten „intelligente Messgeräte“ eingebaut werden.

 

Quellen

Bild: Wikimedia
Text: Europäisches Parlament, Telepolis

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