Laut einer Langzeitprognose des Umweltministeriums wird Deutschland seine Klimaziele deutlich verfehlen.

Deutschland wird seine Klimaziele ohne zusätzliche Maßnahmen sowohl für das Jahr 2030 wie auch für 2040 deutlich verfehlen. Zu diesem Schluss kommt eine Langzeitprognose des Bundesumweltministeriums. Laut dem Bericht würden die Emissionen bis 2030 um 49 Prozent im Vergleich zu 1990 sinken. Vorgeschrieben sind nach dem geltenden Klimaschutzgesetz aber ein Minus von 65 Prozent. Für 2040 wird eine Reduzierung um lediglich 67 Prozent vorhergesagt, weit unter der Emissionsverringerung um 88 Prozent, die das Klimaschutzgesetz vorschreibt. Die bisherigen Bemühungen im Klimaschutz dürften also nicht ausreichen, um die selbst gesteckten Ziele zu erreichen.

Für die Langzeitprognose wurden alle Maßnahmen berücksichtigt, die bislang Ende August 2020 beschlossen wurden, also auch das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung sowie Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket von 2020. Die Langzeitprognose geht davon aus, dass 2030 in Deutschland 8,4 Millionen Elektroautos zugelassen sein werden. Zudem werde sich die installierte Windkraftleistung an Land von derzeit rund 54 Gigawatt bis dahin auf 71 Gigawatt erhöht haben, die installierte Photovoltaik-Leistung von derzeit 54 Gigawatt auf 100 Gigawatt. Das entspricht auch den aktuell von der Bundesregierung beschlossenen Ausbauzielen für 2030.

Höhere Ausbauziele für erneuerbare Energien über 2022 hinaus hat sich die Koalition trotz verschärfter Klimaziele nicht gesetzt. Der Bericht geht auch davon aus, dass der CO2-Preis in den Sektoren Verkehr und Gebäude 2030 bei 125 Euro liegen wird und bis 2040 auf 275 Euro pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid ansteigt. Derzeit beträgt der Preis 25 Euro pro Tonne.

Erstellt wurde der Projektionsbericht 2021 im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA) für die Bundesregierung vom Öko-Institut, dem Fraunhofer-Institut für System und Innovationsforschung (ISI), dem Institut für Ressourceneffizienz und Energiestrategien (IREES) sowie dem Thünen-Institut. Der Klimaschutz-Projektionsbericht muss laut Klimaschutzgesetz alle zwei Jahre vorgelegt werden.

Der Bericht berücksichtige allerdings nur die bis Ende August 2020 getroffenen Maßnahmen zum Klimaschutz, betont das Bundesumweltministerium. Daher sei die Aussagekraft der Inhalte auch sehr begrenzt. Seit Ende August 2020 habe sich beim Klimaschutz so viel getan, dass der Projektionsbericht mit Blick auf 2030 als veraltet angesehen werden kann. So berücksichtige der Bericht etwa nicht die Maßnahmen, die die Bundesregierung diesen Sommer mit dem Klimapakt verabschiedet habe. Auch das Nachsteuern bei den Emissionen im Gebäudesektor, die Erholung nach der Pandemie und der rasant gestiegene Emissionszertifikate-Preis seien nicht Teil der Kalkulation. Ebenso wenig werde das Mitte Juli verabschiedete Klimapaket der EU-Kommission in die Betrachtungen einbezogen.

Projektionsbericht 2019: https://www.bmu.de/download/projektionsbericht-der-bundesregierung-2019

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