Unser heutiges Verhalten – insbesondere ob wir unsere Verantwortung wahrnehmen – bestimmt unsere Zukunft. Indem wir unsere persönlichen Verantwortung wahrnehmen und Verantwortungsbewusstsein entwickeln, können wir unsere Zukunft am effizientesten positiv beeinflussen.

Mit dem schönen Wort Verantwortungsbewusstsein bezeichnen wir die Fähigkeit einer Person, mit ihrer Verantwortung bewusst umzugehen. Je besser jemand die Folgen seiner Entscheidungen – bewusst oder unbewusst – im Voraus in Betracht zieht und entsprechend handelt, desto verantwortungsbewusster ist diese Person.

Bedingt durch die große Vernetzung auf der Erde ziehen unsere Entscheidungen oftmals viele zusätzliche Folgen nach sich, welche wir möglicherweise selbst nicht einmal bemerken oder zumindest nicht angestrebt haben. Die unmittelbare Folge haben wir vermutlich mit unserer Entscheidung angestrebt, andernfalls hätten wir ja blind entschieden, d.h. wir hätten eine Entscheidung getroffen, ohne zu wissen, was wir mit dieser Entscheidung erreichen wollen.

Im täglichen Leben steigen unsere Anforderungen an das Vorhersehen und Abschätzen-Können der Folgen einer Tätigkeit mit der Versiertheit dieser Person in der betreffenden Tätigkeit und mit ihrer Zurechnungsfähigkeit (zum Beispiel bedingt durch Alter, Erfahrungen, geistige Fähigkeiten und Ausbildung).

Wer eine Tätigkeit wirklich virtuos ausführt, nimmt mit seinen Sinnen automatisch Zusätzliches wahr und kann je nach Art der Tätigkeit auch zusätzliche Informationen «unbewusst» aussenden. Zu diesem «Zusätzlichen» gehört auch die Fähigkeit für das Abschätzen der Folgen der ausgeübten Tätigkeit. Es ist mit dieser Sichtweise einleuchtend, dass wir von einem Virtuosen in seiner Tätigkeit eine größere Voraussicht erwarten können als von einem Anfänger oder Fortgeschrittenen in der gleichen Tätigkeit.

Das genau gleiche gilt für die Tätigkeit «die Grundrechte des Seins leben». Je besser dies eine Person bereits kann, desto mehr Voraussicht können wir von ihr erwarten für das Abschätzen der Folgen ihrer Entscheidungen.

Wir definieren das Bewusstsein als die Summe aller Fähigkeiten, um die Grundrechte des Seins in jeder Situation zu respektieren. Je größer das Bewusstsein einer Person ist, desto besser kann sie zusätzliche Informationen – bewusst oder unbewusst – in ihre Entscheidungen einfließen lassen. Je größer das Bewusstsein einer Person ist, desto verantwortungsvoller kann sie demzufolge handeln.

Die Fähigkeit zum Abwägen möglicher Folgen von Entscheidungen wird als Verantwortungsbewusstsein einer Person bezeichnet. Ein hohes Verantwortungsbewusstsein bedingt die Fähigkeit, viele Folgen der persönlichen Entscheidungen im Voraus abwägen zu können. Bei komplexen Situationen ist dies letztendlich nur noch auf intuitivem Wege möglich. Ohne die negativen oder positiven Folgen der Entscheidung mit unserem Intellekt analysieren zu können, spüren wir trotzdem, welche Entscheidung richtig ist. Ein zusätzlicher Sinn, wie zum Beispiel unsere innere Stimme, kann uns führen.
Die dazu notwendigen intuitiven Fähigkeiten steigen mit zunehmendem Bewusstsein. Ein hohes Verantwortungsbewusstsein setzt demzufolge ein hohes Bewusstsein voraus. Das Wort «Verantwortungsbewusstsein» als Kombination von Verantwortung und Bewusstsein veranschaulicht dies auf eindrückliche Art und Weise.

 

Das Prinzip der Selbstverantwortung

Aus den Grundrechten des Seins erhält jedes Wesen das gleichwertige Recht zu leben, sich zu entwickeln und seine Aufgaben auszuführen. Jedes Wesen kann somit selbst entscheiden, was es tun oder lassen will (Prinzip der Selbstbestimmung). Wer selbst frei entscheiden darf, was er tun oder lassen will, ist selbstverständlich auch verantwortlich für die Folgen seiner Entscheidungen. Wer soll denn sonst für die Folgen einer Entscheidung verantwortlich sein, wenn jemand frei entscheiden konnte?

Aus dem Prinzip der Selbstbestimmung folgt deshalb das Folgende:
Jede Person trägt entsprechend ihrem Bewusstsein die Verantwortung für die Folgen ihrer Entscheidungen.

Weshalb wir etwas tun, ist für das Leben der Grundrechte des Seins unerheblich. Wir haben entschieden, es zu tun. Dies genügt. Es gibt keinen Unterschied, ob ich töte, weil mir dies befohlen wurde, oder ob ich dies aus eigenem Antrieb tue. Ich habe es getan. Deshalb bin ich verantwortlich dafür.

Man kann zwar verhindern, dass eine Person gewisse Dinge tun kann, indem man diese Person zum Beispiel in einem Gefängnis einsperrt. Niemand kann aber eine andere Person zwingen, etwas gegen ihren eigenen Willen zu tun. Jedermann hat seinen freien Willen und das Selbstbestimmungsrecht und kann dies auch wahrnehmen. Dies gilt übrigens auch bei einer Anstellung in einer Firma: Jeder Angestellte kann selbst entscheiden, ob er den Anordnungen seiner Vorgesetzen folgen will oder nicht. Dies mag in der Praxis reichlich theoretisch erscheinen, es ist aber trotzdem so! Natürlich können die Konsequenzen einer Verweigerung in gewissen Fällen äußerst schmerzhaft sein (Entlassung, Bestrafung usw.), die Möglichkeit der Verweigerung besteht aber trotzdem. In gewissen Fällen besteht aufgrund der Verantwortung gegenüber den Grundrechten des Seins sogar die «Pflicht» zur Verweigerung.

Wir haben gesehen, dass wir mit zunehmender Versiertheit einer Person in ihrer Tätigkeit höhere Anforderungen an das Abschätzen der Folgen stellen können. Je geübter jemand in einer Tätigkeit ist, desto besser kann er in der Regel die Folgen dieser Tätigkeit abschätzen. Die Fähigkeit zum Abschätzen der Folgen unserer Entscheidungen bezüglich Einhaltung der Grundrechte des Seins ist ein Teil des Bewusstseins. Wenn ich aufgrund meines Bewusstseins bzw. meiner Fähigkeiten in der Lage bin, die Folgen einer Entscheidung von mir abzuschätzen bzw. zu spüren, bin ich für die Folgen dieser Entscheidung verantwortlich. Die Verantwortung für die Folgen unserer Entscheidungen steigt mit der Fähigkeit, diese Folgen wahrzunehmen. Oder anders formuliert:

Mit zunehmendem Bewusstsein steigt die Fähigkeit, Verantwortung zu tragen.

Wenn ich die Folgen einer Entscheidung nicht abschätzen kann

Man könnte auf die Idee kommen, sehr weitreichende Entscheidungen durch Personen mit einem geringen Bewusstsein ausführen zu lassen, da diese ja dann für die Folgen scheinbar nicht verantwortlich wären. Dies wäre aber aus mehreren Gründen nicht sinnvoll:

1. Wer die Folgen seiner Entscheidungen nicht abschätzen kann, wird früher oder später der Allgemeinheit Schaden zufügen.

2. Wer eine Aufgabe an jemandem mit einem zu geringen Bewusstsein weiter delegiert, ist für diese Handlung und deren Konsequenzen persönlich verantwortlich.

3. Wer schon die unmittelbaren Folgen einer Entscheidung nicht abschätzen kann, bemerkt dies mit seinem gesunden Menschenverstand. Die Person mit dem geringen Bewusstsein wird bemerken, dass sie im Dunkeln tappt.

Wir gehen davon aus, dass jemand bemerkt, wenn er die unmittelbaren Folgen einer Entscheidung nicht abschätzen kann. Wenn ich nachts in der Dunkelheit gehe, bemerke ich sehr schnell, dass ich nichts sehen kann. Wenn jemand von einem Felsvorsprung springen will, ohne zu wissen, ob sich der Boden einen oder hundert Meter tiefer befindet, ist er sich des Risikos sicher bewusst. Ein Autofahrer, welcher trotz vollständig beschlagener Frontscheibe «blind» weiterfährt, kann wohl kaum behaupten, dies sei ihm völlig entgangen. Mit anderen Worten: Wenn wir die unmittelbaren Folgen unserer Handlungen nicht wahrnehmen können, bemerken wir dies in der Regel sofort.
Wer den Sprung vom Fels trotzdem wagt oder wer als Autofahrer ohne Sicht fährt, ist selbstverständlich verantwortlich für dieses Verhalten bzw. für die Folgen davon. Genauso ist es mit dem Einhalten der Grundrechte des Seins: Wer eine Entscheidung trifft, deren Folgen er nicht abschätzen kann, ist voll verantwortlich für diese unmittelbare Folge. Die unmittelbaren Folgen sind ja in der Regel jene Folgen, welche wir durch unsere Entscheidungen direkt angestrebt haben, es war das Ziel unserer Entscheidung. Es war das, was wir mit der Entscheidung erreichen wollten. Es wird deshalb jeder Person sofort auffallen, falls sie nicht beurteilen kann, was die unmittelbare Folge ihrer Entscheidung sein wird.

Verantwortung ist etwas Individuelles

Die Fähigkeit, seine Verantwortung wahrzunehmen, wird als Verantwortungsbewusstsein bezeichnet. Das Verantwortungsbewusstsein kann nicht größer sein als das Bewusstsein, da das entsprechende Bewusstsein ja die Grundlage für das Wahrnehmen der möglichen Folgen von Entscheidungen darstellt.
Wenn mehrere Personen in der gleichen Situation dieselbe Entscheidung fällen, kann der Umfang der Verantwortung für die Folgen dieser Entscheidung für jede Person unterschiedlich ausfallen. Je höher das Bewusstsein einer Person ist, desto weiter sollte sie demzufolge bei ihren Entscheidungen vorausdenken.

Werden dadurch aber nicht Personen mit einem hohen Bewusstsein benachteiligt? Lohnt es sich unter diesem Gesichtspunkt überhaupt, sein Bewusstsein zu entwickeln? Unbedingt, denn je mehr Verantwortung wir tragen, desto höher sind nicht nur die Risiken, sondern auch die Chancen für unsere Entwicklung. Das, wofür wir verantwortlich sind, ergibt die Bausteine in unserer Pyramide der persönlichen Entwicklung.
Mit unserer Weiterentwicklung nimmt unsere Wahrnehmungsfähigkeit zu. Dies ist ein Bestandteil unseres Bewusstseins. Wir können immer besser spüren, ob etwas sinnvoll ist oder nicht, häufig jedoch, ohne dass der Intellekt uns eine einleuchtende Erklärung geben könnte. Wir lernen mit unserer intuitiven Wahrnehmung als zusätzlichem Sinn umzugehen und ihrer Information zu vertrauen…

Intuition ist ein Schlüssel.

Die Grundrechte des Seins

Die Grundlage für alles Sein auf diesem Planeten ist das gleichwertige Recht aller Wesen, hier zu leben, sich zu entwickeln und ihre Aufgaben auszuführen.

1.) Jedes Wesen auf der Erde hat das gleichwertige Recht, hier zu sein: Jeder Mensch, jedes Tier, jede Pflanze, jeder Stein, jedes Häufchen Erde darf hier sein. Es gibt nicht einzelne Menschen, Pflanzen oder Dinge, welche nicht hier sein dürfen. Es gibt nicht einzelne Wesen, welche wichtiger sind als die anderen – alle sind genau gleich wichtig.

2.) jedes Wesen hat das gleichwertige Recht, sich zu entwickeln. Jedes Wesen darf seine persönlichen Zielsetzungen, seine Bedürfnisse versuchen zu verwirklichen. Es gibt keine Wesen, welche ein Recht auf eine schnellere oder priorisierte Entwicklung haben als alle anderen. Niemand darf sich somit auf Kosten von anderen entwickeln.

3.) Jedes Wesen hat das gleichwertige Recht, seine Aufgaben auszuführen. Das System Erde funktioniert nur dank dem Zusammenspiel von allen Bewohnern. Im grossen Kreislauf arbeiten die Wesen „Hand in Hand“. Es gibt keinen Grund, weshalb die Aufgaben von einzelnen Wesen Priorität gegenüber Aufgaben von anderen Wesen haben sollten. Damit „die Erde“ funktioniert, müssen alle Aufgaben ausgeführt werden. Alle Aufgaben sind erforderlich, sie sind demzufolge auch alle gleich wichtig oder gleich unwichtig.

Quelle: „1×1 des Bewusst-Seins“ von Jürg Rohrer, www.Wendezeit.ch

Literatur:

J. Rohrer
1×1 des Bewusst-Seins: Persönliche Entwicklung als Lebenssinn
Oberurnen/Hamburg: UTD Media, 2001 (Reihe «Wendezeit»)
132 Seiten, 17,90 €
ISBN 3-8311-1867-1

 

 

Es ist häufig erstaunlich, wie wenig Zeit wir uns nehmen, um uns über ein so wichtiges Thema wie den Sinn unseres eigenen Lebens Gedanken zu machen. Wie leicht wir vorgefasste Meinungen, ohne sie zu hinterfragen, einfach übernehmen. Oder wie selten wir die Konsequenzen unserer Entscheidungen im Voraus gründlich untersuchen. Dieses Buch erläutert die menschliche Entwicklung anhand von gut verständlichen Beispielen und einfachen Modellen. Es will zum Nachdenken anregen über das eigene Leben und Hilfen anbieten, wie man sein eigenes Leben gezielt verändern kann. Der Autor zeigt in diesem Buch Wege zu einem mit Sinn erfüllten Leben, zu innerer Ruhe und zu Lebensfreude. Dies nicht etwa fernab von jeglicher Zivilisation als Aussteiger, sondern mitten im täglichen Leben.

Über den Autor

Avatar of Jürg Rohrer

Schweizer, dipl. Maschineningenieur ETH, zunächst als Entwicklungsingenieur und Krisenmanager im In- und Ausland tätig, seit 1991 selbständiger Unternehmer in den Bereichen Umwelttechnik und Informatik. Sein Hauptanliegen ist die Integration hoher ethischer Wertvorstellungen in den geschäftlichen Alltag. Er ist der Autor der Buchreihe „Wendezeit“.

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Jürg Rohrer
Linthlistr. 9
CH-8868 Oberurnen/ Schweiz

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