SPD-Chef Gabriel fordert Volksentscheid über AKWs 21. September 2010 2 Kommentare Nach den massiven Protesten gegen die Atompolitik von CDU und FDP kommt nun ein überraschender Vorstoß von SPD-Chef Sigmar Gabriel: Er fordert einen bundesweiten Volksentscheid über die AKW-Laufzeiten und möchte sogar das Grundgesetz ändern, um diesen möglich zu machen. „Die SPD wäre dazu bereit, zusammen mit der Koalition das Grundgesetz entsprechend zu ändern“, sagte Gabriel SPIEGEL ONLINE. „Das würde viel Befriedung in unser Land bringen und vor allem die Politik wieder näher zu den Bürgern.“ Volksentscheide gegen die Politikverdrossenheit Gabriel kritisierte Merkel scharf, sie würde mit ihren Entscheidungen die Menschen auf die Straße treiben und die Politikverdrossenheit anheizen. „Im Hinterzimmer“ habe Merkel den vier Atomkonzernen Milliardengewinne zugeschoben und regiere nicht „wie eine Kanzlerin, sondern wie eine Geheimrätin“, sagte Gabriel. Volksentscheide würden die Politik zwingen, ihre Maßnahmen endlich wieder begründen zu müssen, meint Gabriel. „Es hätte heilsame Wirkungen auf alle, weil wir unsere Politik erklären und rechtfertigen müssten. Alle vier Jahre zwei Kreuzchen zu machen, ist doch nicht der Gipfelpunkt der Volksherrschaft“, so Gabriel. Um Volksentscheide in Deutschland zu ermöglichen, braucht es eine Grundgesetzänderung, die nur mit einer Zweidrittelmehrheit möglich ist. Diese sei bisher immer an der CDU gescheitert, die Volksentscheide fürchten „wie der Teufel das Weihwasser“ kritisierte Gabriel weiter. Der Wut auf die Politik wächst. Stuttgart 21 und die Atompolitik sind dabei nur Entladungspunkte. Sollte der steigende Unwille der Bevölkerung die Politik tatsächlich dazu bewegen, die Menschen wieder an der Politik zu beteiligen? Oder ist der Vorstoß Gabriels nur Medienpropaganda einer Oppositionspartei? 2 Responses Wartburg, Axel 21. September 2010 Wie wir anhand einer Umfrag bei allen Staatsrechtlern ermittelt haben, ist die Aussage, dass es eine Zweidrittel-Merhheit braucht, um bundesweite Volksentscheide durchführen zu können, für so manchen Staatsrechtler eine reine Prteien-Propaganda. Viele sehen es, wie ich selbst: Der Art. 20.4 des Grundgesetzes reicht heute absolut zur rechtmäßigen Durchführung eines Bundesweiten Volökesntscheids aus. Hier der gesamte Art. 20 des GG: Grundgesetz II. Der Bund und die Länder (Art. 20 – 37) Artikel 20 (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Herzliche Grüße Antworten sam 21. September 2010 „Oder ist der Vorstoß Gabriels nur Medienpropaganda einer Oppositionspartei?“ genau, grosse Klappe als Opposition, und wenn sie dann am Drücker sind ist alles vergessen, kennt man doch. Antworten Hinterlasse einen öffentlichen Kommentar Antwort abbrechenDeine Email Adresse wird nicht veröffentlicht.KommentarName* E-Mail* Meinen Namen, meine E-Mail-Adresse und meine Website in diesem Browser für die nächste Kommentierung speichern. Überschrift E-Mail-Benachrichtigung bei weiteren Kommentaren.Auch möglich: Abo ohne Kommentar. Durch Deinen Klick auf "SENDEN" bestätigst Du Dein Einverständnis mit unseren aktuellen Kommentarregeln.
Wartburg, Axel 21. September 2010 Wie wir anhand einer Umfrag bei allen Staatsrechtlern ermittelt haben, ist die Aussage, dass es eine Zweidrittel-Merhheit braucht, um bundesweite Volksentscheide durchführen zu können, für so manchen Staatsrechtler eine reine Prteien-Propaganda. Viele sehen es, wie ich selbst: Der Art. 20.4 des Grundgesetzes reicht heute absolut zur rechtmäßigen Durchführung eines Bundesweiten Volökesntscheids aus. Hier der gesamte Art. 20 des GG: Grundgesetz II. Der Bund und die Länder (Art. 20 – 37) Artikel 20 (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Herzliche Grüße Antworten
sam 21. September 2010 „Oder ist der Vorstoß Gabriels nur Medienpropaganda einer Oppositionspartei?“ genau, grosse Klappe als Opposition, und wenn sie dann am Drücker sind ist alles vergessen, kennt man doch. Antworten