Angela Merkel angeklagt wegen Freude über Bin Ladens Tod 6. Mai 2011 Was bringt Menschen dazu, die Hinrichtung eines anderen Menschen wie den Gewinn der Fußballweltmeisterschaft zu feiern? Und was geht im Kopf einer Kanzlerin vor, die einer Nation dazu gratuliert, einen Unbewaffneten in einem fremden Land ohne Anklage oder Gerichtsverfahren einfach zu erschießen? „Ich freue mich, dass es gelungen ist, bin Laden zu töten.“ Was da los ist, fragte sich wohl auch der Hamburger Richter Heinz Uthmann. Er hat Bundeskanzlerin Angela Merkel gemäß Paragraf 140 des Strafgesetzbuches angezeigt: Die Bundeskanzlerin mache sich mit ihrer Äußerung zur Tötung von Osama bin Laden der Belohnung und Billigung von Straftaten schuldig. Die Anzeige ist wohl vor allem eine medienwirksame Art, die moralische Dimension der Geschehnisse ins öffentliche Bewusstsein zu rufen. Das Böse darf man totschießen Die Kollegen der Kanzlerin indes geben ihr tiefgründige philosophische Rückendeckung: „Als Christ gibt es für mich das Böse in der Welt. Osama war böse. Und man darf sich als Christ freuen, wenn es weniger Böses auf der Welt gibt“, leitet etwa Unions-Fraktionschef Volker Kauder logisch scheinbar sauber her und beweist damit der Kanzlerin Unschuld vor Gott. Eine doch eher freie Auslegung des Gebots „du sollst nicht töten“ und eine noch fragwürdigere Auslegung von „liebe deine Feinde“. Aber sei es drum. Der Kläger Ulthman ist sich als Richter sicher, dass es sich zumindest nach weltlichem Recht um eine Straftat handelt. „Außerdem zahle ich keine Steuern für jemanden, der so etwas von sich gibt“, so Uthmann. Trotzdem wird die Anklage seiner Meinung nach wahrscheinlich erfolglos bleiben – wegen seiner Kollegen. „Kein deutscher Staatsanwalt wird den Mut haben, Frau Merkel deswegen anzuklagen“, vermutet Uthmann. Osama bin Laden – Hinrichtung auf Verdacht Ob Osama Bin Laden allerdings tatsächlich erschossen wurde, oder – wie vielfach behauptet – schon seit 2001 tot ist, bleibt weiter unklar. Die Leiche wurde sofort entsorgt, Bilder werden keine veröffentlicht. Wohl auch deshalb, weil auf diesen zu sehen wäre, dass die Hingerichteten völlig unbewaffnet waren, wie aktuelle Fotos von Reuters nahelegen sollen. Und selbst wenn er sich gewehrt haben sollte: Die Mittäterschaft bin Ladens an den Anschlägen vom 11. September, die populär als Grund für seine Verfolgung angenommen, ist ein Vorwurf seitens der USA, keine Tatsache. Selbst das FBI sah nicht genügend Indizien für eine solche Vermutung und suchte ihn wegen anderer terroistischer Aktivitäten. Bin Laden selbst hatte stets vehement bestritten, irgendetwas mit den Anschlägen zu tun zu haben. „Bis heute, hat keine unabhängige Stelle, kein unabhängiges Gericht, die zur Verfügung stehenden angeblichen oder tatsächlichen Beweise überprüft und nachprüfbar in einem rechtsstaatlichen Anforderungen genügenden Verfahren festgestellt, wer für die Anschläge von 9/11 verantwortlich war“, kritisiert auch Bundesverwaltungsrichter Dieter Deiseroth. Tatsächlich wurde offziell niemand wegen der Anschläge gesucht – die Täter haben sich ja selbst hingerichtet. Dafür führte man aber schon zwei Angriffskriege unter dem Vorwand einer „terroristischen Bedrohung“. Einen davon mit deutscher Beteiligung. Und selbst wenn bin Laden etwas mit 9/11 zu tun gehabt hätte: Ein Gerichtsverfahren wäre sicherlich angebracht gewesen, bevor man ihn kurzerhand erschießt. Aber so genau nehmen es weder die USA, noch unsere Kanzlerin. Mehr Artikel zum Thema Afghanistan: Krieg jenseits allen Rechts Hinterlasse einen öffentlichen Kommentar Antwort abbrechenDeine Email Adresse wird nicht veröffentlicht.KommentarName* E-Mail* Meinen Namen, meine E-Mail-Adresse und meine Website in diesem Browser für die nächste Kommentierung speichern. Überschrift E-Mail-Benachrichtigung bei weiteren Kommentaren.Auch möglich: Abo ohne Kommentar. Durch Deinen Klick auf "SENDEN" bestätigst Du Dein Einverständnis mit unseren aktuellen Kommentarregeln.