Bild: Thingvellir national park, Iceland von MindsEye_PJ Lizenz: by/2.0Island: Bürger schreiben neue Verfassung 6. Dezember 2010 2 Kommentare Derzeit scheint das Experiment Demokratie nirgendwo so lebendig wie in Irland. Wo sonst können Bürger über Staatsschulden mitbestimmen? Wo sonst wählt das Volk in der Hauptstadt die anarchistische Spaßpartei eines Comedians? Nun wagt das Land einen neuen Versuch in direkter Demokratie: Ein direkt gewähltes Komitee von 25 gewöhnlichen Bürgern wird die Verfassung des Landes überarbeiten. Volksherrschaft „Dies ist das erste Mal in der Weltgeschichte, dass eine Verfassung in dieser Weise überarbeitet wird, in einem direktdemokratischen Prozess,“ kommentierte Berghildur Erla Bergthorsdottir, Sprecherin für das Komitee, das mit der Organisation der ungewöhnlichen Arbeitsgruppe betraut wurde. Das Bürgerkomitee wird mit Material arbeiten, das aus einem weiteren bemerkenswerten Experiment stammt, welches früher in diesem Jahr durchgeführt wurde: 1.000 zufällig ausgeloste Isländer wurden gebeten, eine Liste mit den Grundsätzen anzufertigen, die ihrer Meinung nach in einer Verfassung stehen sollten. Das Komitee wird dieses Material als Grundlage nehmen und dem Parlament dann ihre Vorschläge zur Überarbeitung der Verfassung vorlegen. Neues Selbstbewusstsein Für Island geht es derzeit um viel. Die Finanzkrise und die damit zusammenhängenden politischen Skandale haben das Land erschüttert und das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik komplett zerstört. In mancher Hinsicht könnte Island damit das hinter sich haben, was vielen europäischen Ländern in naher Zukunft noch bevorsteht. „Ein Land, das einen kompletten ökonomischen und moralischen Kollaps hinter sich hat, muss mit reinem Tisch neu anfangen,“ meint Thorvaldur Gylfason, einer der Kandidaten für das Verfassungs-Komitee. So möchte Island nun mit einem sauberen Neustart zu einer neuen Identität finden und traut sich dabei offensichtlich auch manches Experiment zu. Die Verfassung hat dabei eine besondere symbolische Bedeutung für das Land: Island hatte nämlich bisher noch nie eine wirklich eigene Verfassung. Als das Land 1944 von Dänemark unabhängig wurde, behielt die dänische Verfassung weitgehend ihre Gültigkeit – es wurden lediglich einige Absätze geändert und das Wort „König“ durch „Präsident“ ersetzt. Nun wird sich das Volk damit erstmals selbst eine Verfassung geben. Ähnliche Situation in Deutschland Ein ähnliches Projekt wäre auch in Deutschland längst überfällig. Auch wir haben schließlich keine Verfassung, sondern verwenden mit dem Grundgesetz immer noch ein unter der Aufsicht der Alliierten verabschiedetes Provisorium und damit fast eine Art Besatzungsstatut. Dass diese Übergangslösung zu geeigneter Zeit durch eine vom Volk beschlossene Verfassung ersetzt wird, ist sogar im Grundgesetz selbst ausdrücklich so vorgesehen. In Artikel 146 heißt es: „Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ Was soll drinstehen? Und worauf warten wir noch? Mehr Artikel zum Thema Demokratie in Aktion: Island lässt das Volk über Staatsschulden entscheiden Eine Spaß-Partei gewinnt Wahlen in Island Die Demokratie-Diktatur und der Wandel Was heißt eigentlich: Grundgesetz? Art. 146 GG – Die Mär von der gesamtdeutschen Verfassung Verfassung jetzt! Das Grundgesetz – ein Lügenmärchen 2 Responses Frank Wolfgang Richter 10. Januar 2011 Glueckliche Islaender! Duerfen eine eigene Verfassung haben und nun ueberarbeiten! Wir als Deutsche hingegen sind ja nicht nur Staatenlos sondern auch noch cdm-Sklaven, die laut Bundes-Baphomet-PERSONALausweis Zwangsbeschaeftigte – eben Sklaven – der privaten Wirtschaftsorganisation „BRD“ sind. Das Grunzgesetz ist KEINE Verfassung sondern ein gewaltsam aufgezwungenes Wirtschafts- und Verwaltungsstatut fuer die westalliierten Besatzungszonen und seit der Streichung des Artikel 23 am 17. Juli 1990 erloschen. Seitdem werden wir in einer offenen Diktatur gehalten und jeden Tag brutal und schamlos ausgepluendert! Mit freiheitlichen Gruessen FWR Antworten Matt 8. Dezember 2010 Den Vergleich mit D finde ich ein wenig weit hergeholt. Wichtige Teile sind schon von den Mitgliedern der Paulskirchenversammlung 1848 erarbeitet worden. Und dafür wurde im 18. Jh. lange gekämpft. Der transitorische Charakter im verlinkten Artikel ist davon meines Erachtens unberührt. Wir Deutsche können ja gerne eine neue Verfassung verabschieden. Etliche Elemente des GG, wie etwa Art. 1-20, werden auch in dieser wieder auftauchen. Darüber hinaus ist fraglich, inwieweit Politiker sich überhaupt noch an das GG gebunden sehen und danach handeln. Antworten Hinterlasse einen öffentlichen Kommentar Antwort abbrechenDeine Email Adresse wird nicht veröffentlicht.KommentarName* E-Mail* Meinen Namen, meine E-Mail-Adresse und meine Website in diesem Browser für die nächste Kommentierung speichern. Überschrift E-Mail-Benachrichtigung bei weiteren Kommentaren.Auch möglich: Abo ohne Kommentar. Durch Deinen Klick auf "SENDEN" bestätigst Du Dein Einverständnis mit unseren aktuellen Kommentarregeln.
Frank Wolfgang Richter 10. Januar 2011 Glueckliche Islaender! Duerfen eine eigene Verfassung haben und nun ueberarbeiten! Wir als Deutsche hingegen sind ja nicht nur Staatenlos sondern auch noch cdm-Sklaven, die laut Bundes-Baphomet-PERSONALausweis Zwangsbeschaeftigte – eben Sklaven – der privaten Wirtschaftsorganisation „BRD“ sind. Das Grunzgesetz ist KEINE Verfassung sondern ein gewaltsam aufgezwungenes Wirtschafts- und Verwaltungsstatut fuer die westalliierten Besatzungszonen und seit der Streichung des Artikel 23 am 17. Juli 1990 erloschen. Seitdem werden wir in einer offenen Diktatur gehalten und jeden Tag brutal und schamlos ausgepluendert! Mit freiheitlichen Gruessen FWR Antworten
Matt 8. Dezember 2010 Den Vergleich mit D finde ich ein wenig weit hergeholt. Wichtige Teile sind schon von den Mitgliedern der Paulskirchenversammlung 1848 erarbeitet worden. Und dafür wurde im 18. Jh. lange gekämpft. Der transitorische Charakter im verlinkten Artikel ist davon meines Erachtens unberührt. Wir Deutsche können ja gerne eine neue Verfassung verabschieden. Etliche Elemente des GG, wie etwa Art. 1-20, werden auch in dieser wieder auftauchen. Darüber hinaus ist fraglich, inwieweit Politiker sich überhaupt noch an das GG gebunden sehen und danach handeln. Antworten